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LStR 2002 Rz 413–4166.5 Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung im Veranlagungsverfahren
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

6.5 Bemessungsgrundlage und Berücksichtigung im Veranlagungsverfahren Rz 413: § 2. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Pauschbeträge sind die Bruttobezüge abzüglich der steuerfreien Bezüge und abzüglich der sonstigen Bezüge, soweit diese nicht wie ein laufender Bezug nach dem Lohnsteuertarif zu versteuern sind (Bruttobezüge gemäß Kennzahl 210…

KStR 2013 Rz 1596–160230.4 Steuererklärung und Veranlagung (§ 24a Abs. 1 bis 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

28.430.4 Steuererklärung und Veranlagung (§ 24a Abs. 1 bis 3 KStG 1988) Rz 1596: Ungeachtet der Tatsache, dass Gruppenträger und Gruppenmitglieder für sich nicht sachlich steuerpflichtig sind, haben sowohl Gruppenträger als auch Gruppenmitglieder ihr eigenes Einkommen wie bei Individualveranlagung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für…

LStR 2002 Rz 407–4096.2 Umfang der Tätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…können nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, deren Tätigkeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses ausschließlich einer oder mehrerer der angeführten Berufsgruppen entspricht. Umfasst das Dienstverhältnis auch andere nicht in der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl…

EStR 2000 Rz 8032–803930.2.3. Veranlagung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

30.2.3. Veranlagung Rz 8032: § 102 Abs. 1 EStG 1988 unterscheidet zwischen Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht bezweckt eine Zusammenrechnung von Einkünften iSd § 98 EStG 1988. Ist bereits ein Steuerabzug erfolgt, sind die einbehaltenen Beträge anzurechnen (§ 102 Abs. 1…

EStR 2000 Rz 1251–12595.5.1.4 Beiträge zu Gruppenkrankenversicherungen (Opting-Out)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Gruppenkrankenversicherungen auf Basis des § 5 GSVG gelten - insoweit Abweichungen gegeben sind - an Stelle dieser Ausführungen die folgenden Regelungen. 5.5.1.4.6 Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs beim Opting-Out Rz 1257: Hätten die betroffenen Berufsgruppen vom Opting-Out nicht Gebrauch gemacht, wären von berufszugehörigen Erwerbstätigen…

LStR 2002 Rz 3996.1.2 Bühnenangehörige, die § 1 Abs. 1 Theaterarbeitsgesetz unterliegen, andere auf Bühnen auftretende Personen, Filmschauspieler
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

6.1.2 Bühnenangehörige, soweit siedie § 1 Abs. 1 Theaterarbeitsgesetz dem Schauspielergesetz unterliegen, andere auf Bühnen auftretende Personen, Filmschauspieler Rz 399: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Schauspieler, Humoristen, Komiker, Conferenciers, Sänger, Chansoniers, Chorsänger, Statisten, Solotänzer, Mitglieder eines…

LStR 2002 Rz 241–2425.2.3 Art der Berücksichtigung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…die Interessensvertretung weitergeleitet, so hat eine Berücksichtigung bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug unmittelbar durch den Arbeitgeber zu erfolgen. Werden derartige Beträge von einem aktiven Arbeitnehmer selbst bezahlt, so hat eine Berücksichtigung im Veranlagungsverfahren zu erfolgen. Bei Einkünften, die den Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag begründen, kann eine…

KStR 2013 Rz 1586–158730.1.2.3 Pflichtangaben im Antrag
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

28.1.2.330.1.2.3 Pflichtangaben im Antrag 28.1.2.3.130.1.2.3.1 Antragsformulare Rz 1586: Das Antragsformular G 1 ist vom Gruppenträger bzw. vom Hauptbeteiligten einer Gruppenträgerbeteiligungsgemeinschaft auszufüllen. Im Antragsformular G 1 sind die allgemeinen Angaben betreffend den…

VPR 2021 Rz 368–3742.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.4.4. Unzulässige Gewinnaufteilungsmethoden Rz 368: Eine Vorgangsweise, nach der ab dem Zeitpunkt der Baustellenbegründung der gesamte durch die Auslandsbaustelle verursachte Aufwand auf einem gesonderten Baustellenkonto erfasst (und damit aus den österreichischen Betriebsausgaben entfernt) wird, wobei korrespondierend dazu aber auch der gesamte aus…

LStR 2002 Rz 417–4186.6 Geltendmachung eines Pauschbetrages für das laufende Kalenderjahr
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

6.6 Geltendmachung eines Pauschbetrages für das laufende Kalenderjahr Rz 417: Die Regelung gemäß § 63 Abs. 4 EStG 1988 ist auch auf die Geltendmachung von Pauschbeträgen anzuwenden. Rz 418: Die Ausübung einer Tätigkeit, die den Anspruch auf Zuerkennung eines Pauschbetrages vermittelt, ist durch eine Bestätigung…

LStR 2002 Rz 75–763.3.13 Arbeitnehmer und Gruppen von Arbeitnehmern im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 13 ff EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Judikatur des VwGH (VwGH 27.05.2025, Ro 2025/15/0004) für aktive und ehemalige Arbeitnehmer (siehe dazu Rz 104). Rz 76: Unter Gruppen von Arbeitnehmern sind zB Großgruppen wie alle Arbeiter, alle Angestellten, Schichtarbeiter oder abgegrenzte Berufsgruppen wie zB Chauffeure, Monteure, Innendienst- bzw. Außendienstmitarbeiter…

EStR 2000 Rz 751628.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

28.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988) 28.3.1 Allgemeines Rz 7516: Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht…

LStR 2002 Rz 91113.1.2 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

13.1.2 Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften Rz 911: Eine Pflichtveranlagung ist durchzuführen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Bei einer…

KStR 2013 Rz 1004–100515. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

15. Einkommenszurechnung - Unternehmensgruppen (§ 9 KStG 1988) 15.1 Allgemeines Rz 1004: So wie das Einkommensteuerrecht ist auch das Körperschaftsteuerrecht vom Grundsatz der Individualbesteuerung geprägt, das heißt, von der Zurechnung des Einkommens zu einem bestimmten Körperschaftsteuersubjekt, welches das Einkommen bezogen hat (§ 7 Abs. 1 KStG 1988…

LStR 2002 Rz 396–3976 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

6 Durchschnittssätze (§ 17 EStG 1988) 6.1 Berufsgruppen Rz 396: Auf Grund der VerordnungVerordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, können ohne Nachweis der…

LStR 2002 Rz 908–90913 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

13 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988) Rz 908d: Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht erfolgt gemäß § 41 Abs. 1…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

13.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) Rz 912o912l: Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei bleiben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz…

EStR 2000 Rz 5289–529316.2.12 Vervielfältigungstheorie
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

16.2.12 Vervielfältigungstheorie Rz 5289: Ein Angehöriger eines freien Berufes ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er selbst auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird (eingeschränkte Vervielfältigungstheorie). Rz 5290: Ein Fahrschulbesitzer…

EStR 2000 Rz 7994–800530.2 Erhebung der Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht (§§ 70, 93, 99 bis 102 EStG1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…die Voraussetzungen der Arbeitskräftegestellungsverordnung (BGBl. II Nr. 318/2022) erfüllt sind. Daher wird auch in einem vom ausländischen Arbeitskräftegesteller beantragten Veranlagungsverfahren diesen Umständen besonderes Augenmerk zuzuwenden sein. Da im Fall einer im Rahmen der Veranlagung erfolgenden Gewinnbesteuerung die gesetzlich angeordnete Nichterfassung der Arbeitnehmer (§ 98 Abs…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

3.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder Rz 129: Einzelne Teilnehmer (Prosumenten) der EEG haben die Einnahmen, die sie aus der EEG für die Nutzung des Überschussstroms (Lieferung von Strom/Erlöse aus der Nutzungsvereinbarung) erhalten, steuerlich zu erfassen und unter den allgemeinen Voraussetzungen der Einkommensteuer…