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9 Treffer1536 msnur geltende Fassungen
NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…elektronisch beim Finanzamt anzuzeigen. Hierbei kann die Übermittlung einer über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde unterbleiben, wenn diese in ein durch Bundesgesetz vorgesehenes Urkundenarchiv aufgenommen wurde und dem Finanzamt der Zugriffscode zu dieser Urkunde bekannt gegeben wird. Sofern ein Urkundenarchiv den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 91b ff…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129: Wird der jeweils zuständigen Abgabenbehörde im Zuge der elektronischen Abgabenerklärung oder Selbstberechnung der Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §§ 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht…

VB-05001.3.4. Archivalien
geltende FassungRichtlinien02.07.2025

1.3.4. Archivalien (1) Gemäß § 25 Abs. 1 DMSG gelten als Archivalien a)analoges und digitales Schriftgut (schriftlich geführte oder auf elektronischen Informationsträgern gespeicherte Aufzeichnungen aller Art wie Schreiben und Urkunden samt den damit in Zusammenhang stehenden Karten, Plänen, Zeichnungen, Siegel, Stempel Siegelstempel (Typare…

NeuFöR Rz 194–1979. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…vorgelegt werden (siehe Rz 95 ff). Bei rechtzeitiger elektronischer Anzeige des Erwerbsvorganges und Einstellen der Urkunde in ein durch Bundesgesetz vorgesehenes Urkundenarchiv (vgl. Rz 97) kann auch das Formular NeuFö 2 mittels dieses Urkundenarchivs dem Finanzamt zur Verfügung gestellt werden. 9.1. Bestätigung der Beratung (…

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…einen befugten Parteienvertreter diesem im Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen (vgl. Rz 95 ff). Wird der amtliche Vordruck gemeinsam mit der - über ein einer Verkehrsteuer unterliegendes Rechtsgeschäft - errichteten Urkunde in ein durch Bundesgesetz vorgesehenes Urkundenarchiv (zB cyberDOC, Archivium) aufgenommen und vom befugten Parteienvertreter dem Finanzamt der…

GebR 2025 Rz 1025–103911.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

11.2. Begriff der Urkunde (§ 15 Abs. 2 GebG und § 18 Abs. 2 bis 5 GebG) 11.2.1. Urkunden im Sinn des § 15 Abs. 2 GebG Rz 1025: Als Urkunde ist jede Schrift zu verstehen, in der, wenn auch formlos, das Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

13. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG) 13.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Urkundeninhalt - Gegenbeweis bei undeutlichem Urkundeninhalt 13.1.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Vertragsinhalt Rz 1083: Das Urkundenprinzip besagt, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung…

VB-05001.3.2. Kulturgut, das unter Denkmalschutz steht
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.3.2. Kulturgut, das unter Denkmalschutz steht (1) Als Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens gelten bereits alle Maßnahmen des Bundesdenkmalamtes, die der Ermittlung des Eigentümers dienen. (2) Im Fall von Archivalien erfolgt das Unterschutzstellungsverfahren durch das Österreichische Staatsarchiv.