RIS AI
10 Treffer1520 msnur geltende Fassungen
UZK-DAArtikel 102 Folgen des Ausbleibens einer Entscheidung oder der Nichtmitteilung der Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…3 des Zollkodex) Trifft die Kommission innerhalb der in Artikel 100 festgesetzten Frist keine Entscheidung oder teilt sie dem betreffenden Mitgliedstaat ihre Entscheidung nicht innerhalb der in Artikel 101 Absatz 1 festgesetzten Frist nicht mit, trifft die entscheidungsbefugte Zollbehörde eine Entscheidung zugunsten der betreffenden Person.

UZKArtikel 29 Entscheidung ohne vorherigen Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 29 Entscheidung ohne vorherigen Antrag Außer in dem Fall, in dem eine Zollbehörde als Gericht handelt, gelten Artikel 22 Absätze 4, 5, 6 und 7, Artikel 23 Absatz 3 und die Artikel 26, 27 und 28 auch für die Entscheidungen, die die Zollbehörden ohne…

UZKAbschnitt 6 Rechtsbehelfe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Entscheidungen Die Artikel 44 und 45 gelten nicht für Rechtsbehelfe, die im Hinblick auf die Rücknahme, den Widerruf oder die Änderung einer von einem Gericht oder von einer Zollbehörde, die als Gericht handelt, im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften erlassenen Entscheidung eingelegt werden.

UZK-IAAbschnitt 2 Entscheidung über den Antrag
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Antrag Artikel 259 Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen (Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 211 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Ist bei einem Antrag auf eine Bewilligung gemäß Artikel 211 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen gemäß Artikel 211…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…2016 S. 1 idgF). 1.2.4.1. Spezifische Rechtsgrundlagen für die vorliegende Arbeitsrichtlinie Art. 2 UZK-TDA 1.2.5. Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechts-Durchführungsgesetz - ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt…

UZKAbschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen Artikel 22 Entscheidungen auf Antrag (1) Beantragt eine Person eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften, so muss sie den zuständigen Zollbehörden alle verlangten Informationen übermitteln, die sie für diese Entscheidung benötigen. In Übereinstimmung mit den in den…

ZK-15805.2. Ungültigerklärung nach Überlassung
geltende FassungRichtlinien06.04.2023

…Abschnitt 3.6.2.) abgegeben wird. Erfolgte die vorübergehende Ausfuhr von Waren mit Carnet ATA und Carnet CDP, wird das Wiedereinfuhrstammblatt und der Wiedereinfuhrabschnitt des Carnet ATA und Carnet CPD für ungültig erklärt. 5.2.4.2. Unionswaren zu falschen Verfahren angemeldet (Artikel 148 Abs…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Innerhalb von weiteren 30 Tagen (dh. innerhalb von 60 Tagen ab Eingang des Bewilligungsentwurfes) kann die konsultierende Zollbehörde eine Einigung versuchen. Wurden die Einwände fristgerecht innerhalb der 30 Tage ab Eingang des Bewilligungsentwurfes erteilt und konnte keine Einigung erzielt werden, so darf die Bewilligung - sofern…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…von der BPZ durchzuführen und amtsintern abzustimmen. 4.6. Nachträgliche Erstattung/Erlass; Vorgangsweise gemäß dem CDA-Newsletter vom 18.02.2021 4.6.1. Erstattung/Erlass (REP/REM) Grundsätzlich werden Anträge auf Erstattung/Erlass (REP/REM) jener Zollstelle zugeordnet, die die Antragstellerin bzw. der Antragsteller…

ZK-0220Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1…