…Dienstort zum ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nur releviert, wenn der Arbeitnehmer am Dienstort verbleibt und wegen der damit verbundenen Mehraufwendungen eine Vergütung erhält (VwGH 10.04.1997, 94/15/0218). Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr (Dienstreise nach dem 2. Tatbestand) ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz…
…der von seinem Beschäftigungsort D 80 km entfernt (Fahrzeit 50 Minuten) liegt; dort hat er einen weiteren Wohnsitz. Einmal wöchentlich fährt er an seinen Familienwohnsitz. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Familienheimfahrten liegen nicht vor, weil eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz zumutbar ist…
…einer absehbaren befristeten Entsendung an einen anderen Beschäftigungsort ist es dem (auch alleinstehenden) Steuerpflichtigen nicht zumutbar, den gewählten Familienwohnsitz aufzugeben. Bei Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung von pflegebedürftigen Angehörigen (VwGH 27.5.2003, 2001/14/0121). Solange auf Grund fremdenrechtlicher Bestimmungen ein Familiennachzug nicht möglich ist …
…40 Euro zum Ansatz. Variante 2: Die fremdübliche Miete am Abgabeort beträgt 300 Euro, gekürzt um 25% ergibt dies einen Vergleichsbetrag von 225 Euro. In diesem Fall liegt eine Abweichung um mehr als 50% vor, sodass der Sachbezugswert in Höhe von 225 Euro zum Ansatz…
…Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann (siehe Rz 345). Siehe auch Beispiel Rz 10341. Rz 342: Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt (VwGH 31.07…
…Kalendermonat zum Familienwohnsitz zurück, liegt kein Anwendungsfall für die Berücksichtigung von Familienheimfahrten vor, sondern es steht das Pendlerpauschale für Wegstrecken über 60 km zu (vgl. Rz 259a). Daneben können für die Wegstrecke, die über 120 km hinausgeht, die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden. Der Gesamtbetrag…
…Im März erfolgten fünf Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Aufgrund einer Urlaubsersatzleistung verlängert sich das sozialversicherungsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses bis zum 14.03. Das Pendlerpauschale ist daher im März im Ausmaß von einem Drittel (fünf Fahrten) zu berücksichtigen. Der Lohnzahlungszeitraum ist der Kalendermonat (vgl…
…der Verordnung des BM für Finanzen zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum…
…der zum begünstigten Steuersatz von 6% zu versteuern ist. Ein Werbungskostenabzug für das im Sommer ausgezahlte Urlaubsgeld (das sich nachträglich als zu hoch herausstellt) steht nicht zu, vielmehr ist dieser Betrag bei der Auszahlung des aliquoten Weihnachtsgeldes anzurechnen. Im gegenständlichen Fall sind als sonstige Bezüge…
…1988, 85/13/0154). Siehe auch Beispiele Rz 10297. Rz 298: Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen…
…politische Gemeinde. Auch für Reisen innerhalb Wiens gilt das gesamte Wiener Gemeindegebiet als Einsatzort. FürDies gilt auch für Reisen von Orten außerhalb Wiens nach Wien gilt als Einsatzort hingegen der jeweilige Gemeindebezirk. Werden allerdings im Zuge von Reisen nach Wien mehrere Gemeindebezirke regelmäßig bereist, ist…
…Gesellschaft mit beschränkter Haftung zugelassen ist, sondern auf einen längeren Beobachtungszeitraum abzustellenmit ausländischem Kennzeichen zur Verfügung gestellt. Der Eintragung ins amtliche Zentrale Melderegister kommt zwar Gesellschafter-Geschäftsführer kann gegenüber eine Indizienwirkung zum "echten" Dienstnehmer über das Kraftfahrzeug unbeschränkt verfügen. Da die Verfügungsmacht beim inländischen Gesellschafter…
…Fahrten Wohnort - Arbeitsstätte im Sinne des § 26 Z 4 lit. a letzter Satz EStG 1988 werden. Siehe Rz 706b. Ein Monteur wohnt in Mödling. Seine Arbeitsstätte (zB Werkstätte, Ersatzteillager, Büro) ist in Wien. Er tätigt Dienstreisen nach St. Pölten. Variante 1: Reisekostenersätze werden von der…
5.6.7.4 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Fahrtätigkeit Rz 309: Eine Fahrtätigkeit begründet hinsichtlich des Fahrzeuges einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich (zB ständige Fahrten für ein Bezirksauslieferungslager, Einsatzfahrten im Wirkungsbereich eines Gendarmeriepostens oder eines örtlich…
…am Nachmittag in der Zweigstelle in Lienz. Für die Fahrt von der Hauptarbeitsstätte (in Kitzbühel) zur zweiten Arbeitsstätte (in Lienz), stehen zusätzliche Fahrtkosten für die Fahrten zwischen den beiden Mittelpunkten der Tätigkeit zu. Beispiel 3: Ein Arbeitnehmer mit Wohnort Kitzbühel arbeitet täglich in seiner Hauptarbeitsstätte…
…der Einkommensgrenzen siehe Rz 806 | Rz 806 und 807 | SV-Rückerstattung | Gutschrift | Anspruch auf das Pendlerpauschale und Einkommensteuer von unter 0 | Rz 811 ff 5.4.1 Allgemeines zum Pendlerförderung 5.4.1.1 Pendlerpauschale Rz 249: Die Kosten der…
…Der finanzielle Beitrag des EU-Programms zu den Personalkosten für Einsätze kurzer und mittlerer Dauer von öffentlichen Bediensteten bzw. Bediensteten mandatierter Stellen setzt sich aus einem Expertenhonorar und einem Tagegeld zur Deckung der Kosten für Hotel, Verpflegung und Beförderungsleistungen vor Ort (innerstädtisch und vom/zum…
…auftritt, ist zu klären, ob die Entscheidungen über den Einsatz (die Verfügung)kommt hinsichtlich der Beurteilung des Kraftfahrzeuges die natürliche Person oder das Unternehmen trifft. Steht zum Beispiel dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung das KraftfahrzeugHauptwohnsitzes nicht nur für dienstliche Zweckezur Anwendung, sondern auchda …
…der auch eine lokale Funktion ausübt (zB Bürgermeister, Bezirksparteiobmann) und dort regelmäßig erreichbar ist (zB Sprechstunden), im Regelfall jedenfalls der Sitz der lokalen Organisation. In einem solchen Fall sind Aufwendungen für Fahrten vom Wohnort zum Sitz der lokalen Organisation keine zusätzlichen Werbungskosten. Der Sitz der…
…der nahezu täglich auf denselben Routen Fahrten unternimmt, begründet mit dieser Fahrtätigkeit einen weiteren Tätigkeitsmittelpunkt (vgl. auch Rz 309 der LStR 2002). Rz 1380: Bei einer Musikgruppe ist dies der Proberaum, sodass Fahrten zwischen den Wohnorten der Gruppenmitglieder und diesem Raum keine Reisen sind (VwGH…