2.1.4. Befreiung für vorbereitende oder Hilfstätigkeiten Rz 278a: Gemäß Art. 5 Abs. 4 OECD-MA gelten Geschäftseinrichtungen, die für Tätigkeiten genutzt werden, die für das Unternehmen Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten sind, nicht als abkommensrechtliche Betriebsstätten. Eine Tätigkeit kann nur dann als bloße…
5.5.4a.4 Materielle Voraussetzungen 5.5.4.3.5 Materielle5.5.4a.4.1 Voraussetzungen für Spendenempfänger iSdnach § 4a Abs. 84 Z 1 EStG 1988 5.5.4a.4.1.1 Abgabenrechtliche Begünstigungen Rz 1338e1315: Für die begünstigten Spendenempfänger im Sinne des § 4a…
17.4.4.2.3 Vermutung des Fehlens einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit Rz 1248cz: Insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten besteht die Vermutung, dass eine oder mehrere dieser Tätigkeiten noch keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit begründen (§ 4 Z 3 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften): das bloße Halten von…