… 14 Abs. 4 dritter und vierter Teilstrich KStG 1988) Rz 1309ig: Als verbundene Unternehmen iSd § 14 KStG 1988 gelten auch Unternehmen, in denen eine - an einer Steuerdiskrepanz beteiligte - Körperschaft maßgeblichen Einfluss auf deren Unternehmensleitung nimmt (§ 14 Abs. 4 dritter Teilstrich KStG 1988), und Unternehmen mit…
…wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung des Unternehmens getroffen werden, der Ort seines satzungsmäßigen Sitzes und der Ort, an dem die Unternehmensleitung zusammen kommt, zu berücksichtigen. Kann anhand dieser Kriterien der Ort des Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht mit Sicherheit bestimmt werden, so wird der Ort…
…das Kassabuch führt und Zahlungseingänge erfasst, tatsächlich aber die Unternehmensleitung beim ebenfalls angestellten Ehegatten liegt (VwGH 26.9.2000, 99/13/0051). Die Zahlung eines Bilanzgeldes in der Höhe eines Monatsgehaltes bei geringfügig unter dem Kollektivvertrag liegenden Monatsgehalt rechtfertigt eine verdeckte Ausschüttung nicht (VwGH 20…