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LStR 2002 Rz 797–80411.9.2 Unterhaltsverpflichtung
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.9.2 Unterhaltsverpflichtung Rz 797: Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht für ein Kalenderjahr dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Der Zahlungsnachweis hat in allen Fällen durch Vorlage schriftlicher Unterlagen (Einzahlungsbeleg, Empfangsbestätigung) zu erfolgen. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts…

LStR 2002 Rz 795–79611.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) 11.9.1 Voraussetzungen Rz 795: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein monatlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn sich das Kind in einem…

LStR 2002 Rz 865–86712.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

12.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988) 12.6.1 Nicht abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen Rz 865: Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehegatten (VwGH 23.3.1999, 98/14/0133), an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner (VwGH 18.3…

LStR 200212.8.26 Unterhaltskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.

LStR 2002 Rz 574–5777.11 Persönliche Abzugsberechtigung (§ 18 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

7.11 Persönliche Abzugsberechtigung (§ 18 Abs. 3 EStG 1988) 7.11.1 Allgemeines Rz 574: Der Steuerpflichtige kann grundsätzlich nur jene Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen, zu deren Zahlung er selbst verpflichtet ist und die er selbst getragen hat. Rz 575: Leistet der Steuerpflichtige die…

EStR 2000 Rz 7046–705124.8 Unterhaltsrente
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

24.8 Unterhaltsrente 24.8.1 Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils Rz 7046: Diese Rente ist dadurch charakterisiert, dass wegen des hohen Rentenbarwertes der Zusammenhang zwischen Übertragung und Rentenvereinbarung wirtschaftlich bedeutungslos ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Rentenbarwert bezogen auf den Wert…

LStR 200212.8.2 Alimente
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.2 Alimente Siehe Rz 865 ff.

LStR 2002 Rz 10772–1080942.5.10 § 33 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

42.5.10 § 33 EStG 1988 Rz 10772c: § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 - Alleinverdienerabsetzbetrag für EU/EWR-Bürger - abgeleiteter Wohnsitz für mehr als sechs Monate notwendig? (Rz 772c) (2009) Ein ungarischer Staatsbürger arbeitet erstmalig ab 1. August 2007 für ein Jahr in Österreich…

LStR 2002 Rz 76811.2 Berücksichtigung der Absetzbeträge (§ 33 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

11.2 Berücksichtigung der Absetzbeträge (§ 33 Abs. 2 EStG 1988) Rz 768: Von dem sich nach Anwendung der Steuersätze gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 ergebenden Betrag sind in folgender Reihenfolgeabzuziehen: der Familienbonus Plus der Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag, der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bis…

LStR 2002 Rz 868–87212.6.2 Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

12.6.2 Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988) Rz 868: Unterhaltsleistungen sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Derart berücksichtigungsfähige Zahlungen unterliegen nur dem Selbstbehalt des Verpflichteten (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Darunter fallen…

LStR 2002 Rz 771–77311.4 Alleinverdienerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.4 Alleinverdienerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988) 11.4.1 Voraussetzungen Rz 771: Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu, wenn ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr a)verheiratet oder eingetragener Partner ist und…

LStR 2002 Rz 78411.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988) Rz 784: Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Alleinerzieher ist eine Person, die mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt…

LStR 2002 Rz 817–81812.2 Zeitpunkt und Höhe des Abzuges
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.2 Zeitpunkt und Höhe des Abzuges Rz 817: Aus Eigenmitteln getragene außergewöhnliche Belastungen sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Abflussgrundsatz, § 19 Abs. 2 EStG 1988). Eine Kredit- oder Darlehensaufnahme führt noch zu keiner Belastung des Einkommens. Die Belastung des…

LStR 2002 Rz 833–83612.3.6 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt (§ 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.3.6 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt (§ 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988) Rz 833: Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt insoweit vor, als die Belastung den vom Steuerpflichtigen zu tragenden Selbstbehalt überschreitet. Rz 834: Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Selbstbehaltes ist das…

LStR 2002 Rz 589–5957.12.3 Steuerwirksamkeit der unter den Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben (nur bis 2020)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

7.12.3 Steuerwirksamkeit der unter den Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben (nur bis 2020) 7.12.3.1 Viertelung Rz 589: Steuerwirksam ist ab 1. Jänner 1996bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 höchstens ein Viertel der zu berücksichtigenden Beträge, also entweder ein Viertel der tatsächlich…

LStR 2002 Rz 852–85612.5.3 Behinderung von Kindern
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

12.5.3 Behinderung von Kindern 12.5.3.1 Behinderte Kinder ohne erhöhte Familienbeihilfe Rz 852: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für behinderte Kinder sind bei einem Grad der Behinderung des Kindes von mindestens 25%, aber ohne Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, wenn der Steuerpflichtige oder sein…

LStR 2002 Rz 91113.1.5 Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

13.1.5 Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages Rz 911f: Wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag bei der laufenden Lohnverrechnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt, ist eine Pflichtveranlagung vorzunehmen (§ 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988); siehe Rz 788.

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

42.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 1032610341 Rz 10319: § 16 Abs. 2 EStG 1988, § 19 EStG 1988 sowie § 295a BAO - Rückzahlung von Einnahmen - Keine Anwendbarkeit des § 295a BAO (Rz 319) (2007) Eine Steuerpflichtige hatte Teile des im Kalenderjahr 2005 erhaltenen Krankengeldes der Wiener…

LStR 2002 Rz 841–84312.5.2 Behinderung des Steuerpflichtigen selbst oder seines (Ehe-)Partners
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

12.5.2 Behinderung des Steuerpflichtigen selbst oder seines (Ehe-)Partners 12.5.2.1 Allgemeines Rz 841: Mehraufwendungen infolge einer längerfristigen körperlichen oder geistigen Behinderung des Steuerpflichtigen selbst, seines (Ehe-)Partners bei Bestehen des Anspruchs auf den Alleinverdienerabsetzbetrag oder seines Ehepartners oder eingetragenen Partners…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…