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LStR 2002 Rz 797–80411.9.2 Unterhaltsverpflichtung
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag nur für Monate zu gewähren, für die rechnerisch die volle Unterhaltszahlung ermittelt werden kann. Bei Zahlung des halben Unterhalts für ein Kalenderjahr steht daher der Unterhaltsabsetzbetrag für sechs Monate zu…

LStR 2002 Rz 10823–1090842.5.11 § 34 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…werden die anteilig bezahlten Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. 1.1.Inwiefern sind die Bestimmungen des ABGB bei der Beurteilung, ob und in welcher Höhe eine außergewöhnliche Belastung vorliegt, zu berücksichtigen? 2.2.Stellen die Zahlungen der Tochter unter Berücksichtigung der Bestimmungen des ABGB…

LStR 2002 Rz 795–79611.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Rz 796: Der Unterhaltsabsetzbetrag steht auch für Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen für ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz lebendes nicht haushaltszugehöriges Kind zu, und zwar dann, wenn der Steuerpflichtige für dieses Kind zur Zahlung von Unterhaltsleistungen …

LStR 2002 Rz 865–86712.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…weder Kinder- noch Unterhaltsabsetzbeträge zu. Die Unterhaltslasten sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen; die Höhe ist mit 1.200 Euro (50 Euro x 2 x 12) pro Kalenderjahr zu schätzen. Es bleibt dem Steuerpflichtigen allerdings unbenommen nachzuweisen, dass die Hälfte des tatsächlich geleisteten Unterhaltes den…

LStR 2002 Rz 78411.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988) Rz 784: Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Alleinerzieher ist eine Person, die mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…EStG 1988, Rz 809 bis 810) Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag stehen beschränkt Steuerpflichtigen nicht zu. Ebenfalls stehen beschränkt Steuerpflichtigen die Erstattung des Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrages, die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus nicht zu (§ 33…

LStR 2002 Rz 76811.2 Berücksichtigung der Absetzbeträge (§ 33 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…1 EStG 1988 ergebenden Betrag sind in folgender Reihenfolgeabzuziehen: der Familienbonus Plus der Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag, der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bis 2015), der (erhöhte) Pensionistenabsetzbetrag (soweit der Verkehrsabsetzbetrag nicht zusteht), der Pendlereuro. Der Familienbonus Plus wird als erster Absetzbetrag von der aufgrund des…

LStR 2002 Rz 771–77311.4 Alleinverdienerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…einen abgeleiteten Wohnsitz erfüllt werden. Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht daher in diesen Fällen zu, wenn der (Ehe)Partner diese Wohnung in Österreich auch tatsächlich benützt und damit unbeschränkt steuerpflichtig ist und ein Einkommensnachweis über die Einkünfte des (Ehe)Partners der ausländischen Steuerbehörde vorliegt, aus dem hervorgeht…

LStR 2002 Rz 10772–1080942.5.10 § 33 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Vergleich ausgewiesene Unterhaltsleistung bezahlt wird? Nach den Rz 797 ff steht der volle Unterhaltsabsetzbetrag für ein Kalenderjahr dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts durch die tatsächlichen Zahlungen nicht erreicht, so ist der Absetzbetrag…

LStR 2002 Rz 81011.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…ganzen Familienbonus Plus. Dem Kindesvater steht der Familienbonus Plus zu, da er aufgrund der geleisteten Unterhaltszahlungen Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat und daher die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Alleinerzieherin steht der Kindermehrbetrag von 600 Euro zu (Differenz zwischen 700 Euro und der Steuer gemäß § 33…

LStR 2002 Rz 1242–124334 KINDERZUSCHLAG ZUM KINDERABSETZBETRAG (§ 104 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

34 KINDERZUSCHLAG ZUM KINDERABSETZBETRAG (§ 104 EStG 1988) Rz 1242: Der Kinderzuschlag ist eine beitragsunabhängige, wohnortbezogene Sozialhilfeleistung für bedürftige Eltern. Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Personen, denen ein Kinderabsetzbetrag für ein Kind gewährt wird, das noch nicht 18 Jahre alt ist. Da der Kinderabsetzbetrag mit der…

LStR 2002 Rz 790–79111.7 Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.7 Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG 1988) 11.7.1 Allgemeines Rz 790: Gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des FLAG 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein monatlicher Kinderabsetzbetrag…

LStR 2002 Rz 91113.1.5 Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

13.1.5 Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages Rz 911f: Wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag bei der laufenden Lohnverrechnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt, ist eine Pflichtveranlagung vorzunehmen (§ 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988); siehe Rz 788.

LStR 2002 Rz 785–78911.6 Berücksichtigung von Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag und Familienbonus Plus
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…im Falle eines unterhaltszahlenden Elternteils der Nachweis über die Leistung des gesetzlichen Unterhalts vorzulegen. Dies kann beispielsweise hinsichtlich der tatsächlichen Leistungen etwa durch einen aktuellen Zahlungsnachweis erfolgen. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Nachweis über die bisher erfolgte Unterhaltszahlung vor und wird diese zum Lohnkonto…

LStR 200212.8.26 Unterhaltskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.

LStR 2002 Rz 817–81812.2 Zeitpunkt und Höhe des Abzuges
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.2 Zeitpunkt und Höhe des Abzuges Rz 817: Aus Eigenmitteln getragene außergewöhnliche Belastungen sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Abflussgrundsatz, § 19 Abs. 2 EStG 1988). Eine Kredit- oder Darlehensaufnahme führt noch zu keiner Belastung des Einkommens. Die Belastung des…

LStR 2002 Rz 574–5777.11 Persönliche Abzugsberechtigung (§ 18 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…Der Steuerpflichtige kann grundsätzlich nur jene Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen, zu deren Zahlung er selbst verpflichtet ist und die er selbst getragen hat. Rz 575: Leistet der Steuerpflichtige die Ausgaben für Personen des begünstigten Personenkreises, also für seinen nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe-)Partner…

LStR 2002 Rz 589–5957.12.3 Steuerwirksamkeit der unter den Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben (nur bis 2020)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…2020 höchstens ein Viertel der zu berücksichtigenden Beträge, also entweder ein Viertel der tatsächlich aufgewendeten Beträge oder bei Übersteigen des Höchstbetrages ein Viertel des Höchstbetrages. Rz 590: Sind die geltend gemachten Ausgaben niedriger als der jeweils maßgebende Höchstbetrag, so ist höchstens ein Viertel der Ausgaben…

LStR 2002 Rz 868–87212.6.2 Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…dass sich solche Zahlungen positiv auf den Krankheitsverlauf auswirken können (VwGH 23.05.1996, 95/15/0018). Rz 871: Innerhalb des Kreises mehrerer Unterhaltsverpflichteter sind Krankheitskosten nur bei dem Steuerpflichtigen zu berücksichtigen, der sie tatsächlich trägt. Siehe auch Beispiel Rz 10850. Rz 872: Sind die…

LStR 2002 Rz 774–77611.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

11.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag Rz 774: Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Bei der Ermittlung des Grenzbetrages bleiben auch steuerfreie Einkünfte (zB sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 bis zur Freigrenze von 2.100(siehe…