…Gebühren, Versicherungen, Mitgliedsbeiträge bei Autofahrerklubs sowie Finanzierungskosten. Lediglich Schäden auf Grund höherer Gewalt (zB Unfallkosten) können allenfalls zusätzlich geltend gemacht werden (siehe auch LStR 2002 Rz 372 ff). Der Nachweis der Fahrtkosten kann mittels eines Fahrtenbuches bzw. durch andere Aufzeichnungen, die eine verlässliche Beurteilung ermöglichen…
…VwGH 04.11.1980, 0804/80). Unfallkosten Rz 1667: Die Abzugsfähigkeit hängt grundsätzlich vom in jedem Fall zu prüfenden Grad des Verschuldens ab. Betreffend Verkehrsunfälle siehe "Schadensfälle" (Rz 1634 f). Die Berechnung der Unfallkosten bei Fahrzeugen kann durch Abzug von Abschreibung, Wrackwert und Versicherungsersatz vom…
5.9.18 KFZ 5.9.18.1 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte Rz 369: § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale) enthält eine abschließende Regelung; zusätzliche Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden. Bei auswärtiger Beschäftigung siehe auch Stichwort "Familienheimfahrten", Rz 354. 5.9.18.2…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…
12.4.6 Kosten für die Ersatzbeschaffung von PKW Rz 838e: Die Ersatzbeschaffung von PKW führt grundsätzlich zu einer außergewöhnlichen Belastung, und zwar auch dann, wenn sich das Fahrzeug am Zweitwohnsitz befunden hat. Die Höhe der außergewöhnlichen Belastung ist mit dem Zeitwert im Zeitpunkt der…
12.4.5 Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände (ausgenommen PKW, siehe Rz 838e) Rz 838d: Zu den Kosten für die Ersatzbeschaffung durch die Katastrophe zerstörter Vermögensgegenstände zählen beispielsweise: erforderlicher Neubau des gesamten Wohngebäudes oder von Gebäudeteilen, Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, Neuanschaffung von Kleidung oder Geschirr…
27.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts 27.3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An…