…Belastung aus dem ererbten Anteil an einer Wirtschaftstreuhandkanzlei das erlangte Vermögen letztendlich übersteigt, kann eine tatsächliche Unbilligkeit der Einhebung darstellen, gleichgültig, ob sich der Abgabepflichtige vor Antritt seiner Erbschaft über deren rechtliche und steuerliche Auswirkungen im Detail informierte (VwGH 3.10.1990, 89/13/0010).
…insbesondere in Betracht, wenn auf Grund unrichtiger oder irreführender Angaben zu Unrecht die Uneinbringlichkeit (im Fall der Löschung) oder Unbilligkeit der Einhebung (im Fall der Nachsicht) angenommen wurde oder später Vermögen neu entsteht. Dadurch lebt der Abgabenanspruch mit der ursprünglichen Fälligkeit wieder auf; für die…
19.8. Ermessen Rz 1683: Bejaht die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Unbilligkeit in der Einhebung einer Abgabe bzw. im Behalten einer bereits entrichteten Abgabe (siehe Rz 1627 bis Rz 1629), so schließt sich daran die Ermessensentscheidung, die dem § 20 BAO zufolge nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit…
…der eine Nachsicht wegen Unbilligkeit der Einhebung der EUSt beim indirekten Vertreter rechtfertigt, kann angenommen werden, wenn die einzuhebende EUSt-Schuld aus einem 4200-Verfahren unter Anwendung der Sonder-UID resultiert und als solche beim indirekten Vertreter bei der Durchsetzung zu einer unzumutbaren und unverhältnismäßigen…
…Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind nur die vom Nachsichtswerber geltend gemachten Gründe zu prüfen (VwGH 25.11.2002, 97/14/001397/14/0013; VwGH 26.2.2013, 2010/15/0077). Legt der Abgabepflichtige jene Umstände nicht dar, aus denen sich die Unbilligkeit der Einhebung ergibt…
…vorliegen, eine Entlassung aus der Gesamtschuld in Betracht, weil diesfalls eine Nachsicht unzulässig wäre. In einem solchen Fall kann ein Nachsichtsantrag in einen Antrag auf Entlassung aus der Gesamtschuld umgedeutet werden. Rz 1807: Da § 237 BAO ausdrücklich verlangt, die Unbilligkeit müsse in der Einhebung, also…
…Unbilligkeiten angesichts lange verstrichener Zeit (vgl. VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 91/13/0038; VwGH 16.10.2014, Ro 2014/16/0066; VwGH 15.6.2023, Ra 2021/13/0156; VwGH 20.9.2023, Ra 2023/13/0050)., wenn die Abgabenschuld während der…
…ZollR-DG weiterhin hinsichtlich der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben. In diesem Rahmen hat die Entscheidungszollbehörde gemäß Art. 120 UZK in Verbindung mit § 73 ZollR-DG selbständig und unter Anwendung des § 20 BAO zu entscheiden. Die Ermessensentscheidung wird sich bei sachlichen Unbilligkeiten im Sinne einer möglichst…
…die Umstände des Falls klar erkennen lassen, dass sich der Zollschuldner im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbeteiligten im gleichen Geschäftsfeld in einer besonderen Lage befindet und dass ihm, wenn diese besonderen Umstände nicht vorliegen würden, keine Nachteile aus der Erhebung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags entstanden wären.
…das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089/13/0089, 0090). Dies gilt auch für Steuerschulden, für die der Steuerpflichtige…
…dem Zollschuldner entgegen Artikel 102 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe c oder d mitgeteilt wurde. (2) Wird der Antrag auf Erstattung oder Erlass damit begründet, dass zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung der Waren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Rahmen eines Zollkontingents…
…liegt insoweit keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor. Eine solche würde voraussetzen, dass im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes "ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis" eintritt, was hier jedoch nicht der Fall ist. Der Steuerpflichtige hätte es durch eine dem KFG 1967 entsprechende rechtzeitige…
6.5. Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer wegen Geringfügigkeit (1) Die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer hat bei Beträgen unter 10 Euro zu unterbleiben. Sind neben der Kraftfahrzeugsteuer Eingangs- oder Ausgangsabgaben, Kosten nach dem ZollR-DG oder sonstige Abgaben zu erheben, dann hat dies nur dann zu erfolgen, wenn…
…insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Rz 1814: Ebenfalls von den Bundesverwaltungsabgaben ausgenommen ist die Bestimmung von Zeugen- und Beteiligtengebühren. Rz 1815: Die Befreiungstatbestände des § 78a AVG sind auch auf Verwaltungsabgaben außerhalb der BVwAbgV, wie beispielsweise solche nach § 15 MeldeV, anzuwenden (vgl…
…VwGH 5.10.1987, 86/15/0102). 2.3.1.3. Fonds, deren Abgänge der Bund zu decken hat Rz 28: Unter einem Fonds iSd § 2 Z 1 GebG ist eine zu bestimmten Zwecken gewidmete, mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Vermögensmasse zu verstehen, die durch hoheitlichen Akt…
…Wiederaufnahme der Einbringung werden bereits durchgeführte Gebarungsvorgänge nicht neuerlich aufgerollt. Rz 1508: Ist die Abgabe endgültig uneinbringlich geworden, so ist die Löschung nach § 235 BAO zu verfügen. Rz 1509: Ist während der Zeit der Aussetzung der Einbringung Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) eingetreten, so ist der ausgesetzte…
…| 53.000 Euro | Teilwert bew BV | 53.000 Euro | Gemeiner Wert Grdst | 40.000 Euro | Einheitswert Grdst | 12.000 Euro | Verbindlichkeiten | 5.000 Euro | | Gesamtgegenleistung für Grundstück und bew BV | Kapitalwert der Leibrente (…
…1 GebG bei einer Behörde. Die Eingabe wird vom Parteienvertreter namens des Bundes bei der Behörde überreicht. Die Behörde stellt dem Bund, vertreten durch den Parteienvertreter, eine das Verfahren abschließende schriftliche Erledigung zu. Da der Bund persönlich gebührenbefreit ist, kann er nicht als Gebührenschuldner gemäß…
…betreffend Wahrung und Verletzung der Rückwirkungsfrist im Umgründungssteuergesetz. Die UmgrStR 2002 sind als Zusammenfassung des geltenden Umgründungssteuerrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. II Grundsätze des Umgründungssteuergesetzes Umgründungen sind Änderungen bestehender Unternehmensformen im Wege einer Vermögensübertragung auf gesellschaftsrechtlicher oder…
2. Gebührenbefreiungen 2.1. Allgemeines Rz 17: Befreiungen von der Gebührenpflicht können als persönliche oder sachliche gestaltet sein. Neben den im Gebührengesetz 1957 selbst angeführten Befreiungen finden sich in zahlreichen Materiengesetzen (zB GewO 1994, NeuFöG) und Staatsverträgen, sowie in Amtssitzabkommen mit internationalen Organisationen weitere Gebührenbefreiungen…