…liegt die Verwendung der entsprechenden Aufwendungen in der Zukunft; es kann daher keine Rückstellung gebildet werden. Umweltschutzanlagen Rz 3520: Aufwendungen für die Errichtung von Umweltschutzanlagen sind - auch im Falle einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung - nicht rückzustellen. Es handelt sich dabei ausnahmslos um (auf Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand…
§§ 20 Altlastensanierungsgesetz 20- Messeinrichtungen, Deponieausstattung Gemäß §§ 20 Altlastensanierungsgesetz 20 ALSAG hat derjenige, der Abfälle langfristig ablagert, mit Abfällen Geländeunebenheiten verfüllt, Geländeanpassungen vornimmt, Abfälle in geologische Strukturen einbringt oder zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes befördert, sich geeigneter Messeinrichtungen zur Feststellung der Masse der Abfälle zu…
10.2.1310.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen 10.2.13.110.2.7.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.210.2.7.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der…