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UStR 2000 Rz 971–9766.1.20. Zahntechniker
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

6.1.20. Zahntechniker 6.1.20.1. Allgemeines Rz 971: Erfolgt die Lieferung von Zahnersatz aus dem Gemeinschaftsgebiet im Rahmen von Versandhandelslieferungen (Art. 3 Abs. 3 UStG 1994) und ist im anderen Mitgliedstaat das Recht auf Vorsteuerabzug für die Lieferung von Zahnersatz nicht ausgeschlossen…

UStR 2000 Rz 3941–3966106. Steuerbefreiungen (Art. 6 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…hat die vereinfachte Abwicklung keinen Einfluss. Der Unternehmer hat in der Rechnung auf die Umsatzsteuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinzuweisen und die Sonder-UID sowie die UID des Leistungsempfängers anzuführen. Rz 3960: Die Vereinfachungsregelung mit Sonder-UID kann nicht angewendet werden, wenn die UID des umsatzsteuerrechtlichen…

UStR 2000 Rz 731–7356.1.4. Lieferung von Gold an Zentralbanken
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

6.1.4. Lieferung von Gold an Zentralbanken Derzeit frei. 6.1.5. Vermittlung Derzeit frei. 6.1.5a. Spenden von Lebensmitteln an gewisse begünstigte Einrichtungen Rz 731a: Die Spende (Entnahme iSd § 3 Abs. 2 UStG 1994) der in Anlage 1 UStG 1994 genannten Lebensmittel…

UStR 2000 Rz 991–9936.1.26. Lieferung und Entnahme von Gegenständen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

6.1.26. Lieferung und Entnahme von Gegenständen 6.1.26.1. Lieferung und Entnahme Rz 991: Nach § 6 Abs. 1 Z 26 UStG 1994 ist die Lieferung von Gegenständen, für die kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte, befreit, wenn sie der Unternehmer ausschließlich für Tätigkeiten…

UStR 2000 Rz 1023–10286.4. Befreiungen bei der Einfuhr
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

6.4. Befreiungen bei der Einfuhr 6.4.1. Allgemeines Rz 1023: Die Steuerbefreiungen für die Einfuhr werden in § 6 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 UStG 1994 abschließend aufgezählt. Das UStG 1994 enthält teilweise eigenständige Bestimmungen zu den Steuerbefreiungen bei der Einfuhr, teilweise…

UStR 2000 Rz 1065–10707.3. Ausrüstung und Versorgung eines Beförderungsmittels
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

7.3. Ausrüstung und Versorgung eines Beförderungsmittels Rz 1065: Ist der Gegenstand der Lieferung zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt, so ist in Abholfällen die Steuerfreiheit grundsätzlich auf jene Fälle eingeschränkt, in denen ein ausländischer Abnehmer vorliegt und das Beförderungsmittel unternehmerischen Zwecken des Abnehmers…

UStR 2000 Rz 724–7316.1.3.3. Sonstige Leistungen bei vorübergehender Einfuhr
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

6.1.3.3. Sonstige Leistungen bei vorübergehender Einfuhr 6.1.3.3.1. Anwendungsbereich Rz 724: Die Bestimmung ergänzt die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen, die zur vorübergehenden Verwendung abgefertigt worden sind (§ 6 Abs. 4 Z 7 UStG 1994). Befreit sind sonstige Leistungen…

UStR 2000 Rz 7726.1.8.11. Steuerbefreiung für Anlagegold
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

6.1.8.11. Steuerbefreiung für Anlagegold Rz 772b: Mit Verordnung des BM für Finanzen wird jährlich bekannt gegeben, welche Goldmünzen die Kriterien für Anlagegold iSd § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j sublit. bb UStG 1994 jedenfalls erfüllen. Sind Münzen in diesem Verzeichnis angeführt…

UStR 2000 Rz 2000–200512.3.3. Vorsteuerausschluss bei Gebäuden
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

12.3.412.3.3. Vorsteuerausschluss bei Gebäuden Rz 2000: Gemäß § 12 Abs. 3 Z 4 UStG 1994 ist die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie im Zusammenhang mit der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten…

UStR 2000 Rz 1131–11529. Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

9. Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994) Rz 1131: Es handelt sich um eine Vorstufenbefreiung, dh. nicht die Umsätze der See- und Luftfahrt sind befreit, sondern die Umsätze für die Seeschifffahrt bzw. Luftfahrt. Diese Steuerbefreiung kommt nur für solche Umsätze in…

UStR 2000 Rz 1111–11168. Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

8. Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8 UStG 1994) Rz 1111: Die Steuerfreiheit für Lohnveredlungen ergänzt ua. jene für Ausfuhrlieferungen. Gegenstände der Ausfuhr können vor der Ausfuhr von einem anderen Unternehmer be- und verarbeitet werden. Auch diese Be- und Verarbeitung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen…

UStR 2000 Rz 141–1641.2. Inland, Ausland
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

1.2. Inland, Ausland Rz 141: Das Inland umfasst das Bundesgebiet der Republik Österreich. Gebäude ausländischer Botschaften, Gesandtschaften und Konsulate sowie Gebäude internationaler Organisationen zählen auch bei so genannter Exterritorialität zum Inland. Seit Inkrafttreten des ZK gibt es nur ein Zollgebiet der Gemeinschaft. Die Gemeinden…

UStR 2000 Rz 1051–10627. Ausfuhrlieferung (§ 7 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

7. Ausfuhrlieferung (§ 7 UStG 1994) Rz 1051: Eine Ausfuhrlieferung ist unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: der liefernde Unternehmer hat den Gegenstand in Erfüllung dieses Umsatzgeschäftes in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, oder der ausländische Abnehmer hat den Gegenstand in das Drittlandsgebiet versendet oder befördert, über die…

UStR 2000 Rz 1045–10466.6. Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Reisegepäck eines bestimmten Personenkreises
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

6.6. Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Reisegepäck eines bestimmten Personenkreises Rz 1045: Für Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Grenzgebiet, Grenzarbeitnehmer sowie Besatzungen von Verkehrsmitteln in bestimmten Fällen gelten gemäß § 6 Abs. 6 UStG 1994 von § 6 Abs. 5 UStG 1994 abweichende…

UStR 2000 Rz 4236–4251124. Differenzbesteuerung im Binnenmarkt (Art. 24 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

124. Differenzbesteuerung im Binnenmarkt (Art. 24 UStG 1994) 124.1. Ausschluss der Differenzbesteuerung Rz 4236: Die Differenzbesteuerung ist auch bei Lieferungen vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet anzuwenden. Die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen findet keine Anwendung. Es darf keine Rechnung mit einem Hinweis auf die…

UStR 2000 Rz 101–1301.1.3. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

1.1.3. Einfuhr 1.1.3.1. Der steuerrechtliche Begriff der Einfuhr im System der Mehrwertsteuer Rz 101: Die Einfuhr ist ein Ergänzungstatbestand. Für die Verwirklichung des Einfuhrtatbestands ist es ohne Bedeutung, auf welcher Rechtsgrundlage die Einfuhr erfolgt (Verkauf, Vermietung eines Gegenstandes usw.). Es…

UStR 2000 Rz 3686–3690101.10. Diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

101.10. Diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Rz 3686: Nach Art. 1 Abs. 10 UStG 1994 liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb nicht vor, wenn ein Gegenstand bei einer Lieferung aus dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates in das…

UStR 2000 Rz 883–8866.1.14. Gemeinnützige Sportvereinigungen
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

6.1.14. Gemeinnützige Sportvereinigungen 6.1.14.1. Begriff Gemeinnützigkeit Rz 883: Hinsichtlich des Begriffes "Gemeinnützigkeit" wird auf die VereinsR 2001 Rz 13 bis Rz 20 sowie Rz 72 verwiesen. Das Fehlen eines Gewinnstrebens setzt voraus, dass die jeweilige Sportvereinigung während ihres gesamten Bestehens…

UStR 2000 Rz 1002–10106.1.27.2. Kleinunternehmerregelung (bis 31.12.2024)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

6.1.276.1.27.2. KleinunternehmerKleinunternehmerregelung (bis 31.12.2024) 6.1.27.2.1. Allgemeines Rz 9941002: Anwendbar istBis 31.12.2024 war die Regelung nur auf Unternehmer anwendbar, die im Inland ihr Unternehmen betreiben und deren laufende Umsätze im Veranlagungszeitraum höchstens 35…

UStR 2000 Rz 4071–4088112.2. Kein Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei befreiten Lieferungen an Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

112.2. Kein Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei befreiten Lieferungen an Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen Rz 4071: Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung schließt den Vorsteuerabzug für damit zusammenhängende Vorleistungen nicht aus (echte Steuerbefreiung). Dies gilt auch für Lieferungen an Plattformen oder andere…