RIS AI
7 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10278–1031742.5.4.3 Rz 10278 bis Rz 10317
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…Wohnung und Arbeitsstätte oder beruflich veranlasste Fahrten)? Sind im Hinblick auf die auf wenige Monate konzentrierte intensive Benutzung eines arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeuges die Kilometergelder zu limitieren (Umrechung der vom VwGH bestätigten 30.000 km Grenze auf monatlich 2.500 km)? Die Fortbildungsstätte stellt nur dann eine…

ZK-069014. Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung (Art. 53 Abs. 1 Buchstabe a UZK iVm Art. 146 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

…die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, nach dem von der EZB veröffentlichten Wechselkurs. Die Festsetzung der Umrechnungskurse erfolgt nach Artikel 146 UZK-IA durch das Bundesministerium für Finanzen. 14.2. Geltungsdauer Beginn und Dauer des maßgeblichen Wechselkurs richten sich nach Art. 146 Abs. 2…

UStR 2000 Rz 688–6965. Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…1994). 5.4. Umrechnung von Werten in fremder Währung Rz 696: Für die Umrechnung von Werten in fremden Währungen sind die entsprechenden Vorschriften über den Zollwert der Waren heranzuziehen. Danach ist als Umrechnungskurs ein von der zuständigen Behörde jeweils ordnungsgemäß veröffentlichter Kurs anzuwenden. Zu diesem…

UZKKapitel 3 Währungsumrechnung und Fristen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Währungsumrechnung und Fristen Artikel 53 Währungsumrechnung (1) Die zuständigen Behörden veröffentlichen den Wechselkurs und/oder stellen ihn über das Internet zur Verfügung, der anwendbar ist, wenn eine Währungsumrechnung erforderlich ist, a)weil die Faktoren, nach denen der Zollwert der Waren ermittelt wird, in…

UZKArtikel 54 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 54 Übertragung von Durchführungsbefugnissen Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten Regeln für die Währungsumrechnung für die Zwecke gemäß Artikel 53 Absätze 1 und 2. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 285 Absatz 4 erlassen.

KfzBStR 2021 Rz 1526–1531C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen Rz 1526: Für die Steuerberechnung sind nicht die tatsächlichen Werte, sondern die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich. Die Steuer kann nicht rückerstattet werden, wenn sich nachträglich herausstellt…

UZK-IAKapitel 3 Währungsumrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in Euro festgesetzten Betrags unverändert beibehalten, wenn bei der jährlichen Anpassung die Umrechnung dieses Betrags dazu führt, dass sich der in Landeswährung ausgedrückte Gegenwert um weniger als 5% ändert. Die Mitgliedstaaten können den aus der Umrechnung resultierenden Betrag auf die nächste Dezimalstelle auf- oder abrunden.