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UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

3.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG) 3.2.1. Grundsätze 3.2.1.1. Allgemeines Rz 761: Der Einbringungsstichtag hat eine wesentliche Bedeutung, da mit ihm die steuerliche Funktion verbunden ist, dass die Zurechnung des Vermögens und der daraus resultierenden Einkünfte zum Einbringenden mit Ablauf dieses…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

… dies gilt unabhängig davon, wer von den Umgründungspartnern als meldender Steuerpflichtiger festgelegt wurde und folglich die Meldung über FinanzOnline vornimmt (siehe auch Rz 785c). Rz 782: Wird die Meldung an eine unzuständige Abgabenbehörde adressiert (siehe oben), erfolgt die Weiterleitung an die zuständige Abgabenbehörde auf Gefahr…

NeuFöR Rz 1727.3. Änderung der Rechtsform
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…

UmgrStR 2002 Rz 5932.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages im Rahmen von Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

2.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages im Rahmen von Umwandlungen Rz 593a: Zu den allgemeinen Voraussetzungen für den umwandlungsbedingten Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages auf Rechtsnachfolger nach Maßgabe von § 1 Zinsvortrags-ÜbergangsV (Buchwertfortführung und Übertragung auf eine unter § 12a Abs. 2 KStG…

KStR 2013 Rz 1454–145926.3 Umgründungen (§ 20 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

24.326.3 Umgründungen (§ 20 KStG 1988) 24.3.126.3.1 Allgemeines Rz 1454: Das KStG 1988 ist mit dem UmgrStG dahingehend verknüpft, dass Umgründungen, die die Anwendungsvoraussetzungen der Art. I bis VI UmgrStG erfüllen, zwingend unter die entsprechenden Vorschriften des UmgrStG fallen und…

UmgrStR 2002 Rz 433–4392.1.3. Ausländische Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

2.1.3. Ausländische Umwandlungen 2.1.3.1. Grundsätzliches Rz 433: Ausländische Umwandlungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 3 UmgrStG sind den inländischen errichtenden oder verschmelzenden Umwandlungen (siehe Rz 412 ff) vergleichbare Umwandlungen ausländischer Körperschaften im Ausland. Die Vergleichbarkeit ist anhand der…

LRL 2012 Rz 157–1588.10. Umgründungen und Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

8.10. Umgründungen und Liebhaberei Rz 157: Eine Liebhabereitätigkeit kann nicht als begünstigtes Vermögen im Rahmen einer Umgründung im Sinne des UmgrStG übertragen werden. Soweit gewinnlose Betätigungen ausnahmsweise als Betriebe anzusehen sind (zB unentbehrliche Hilfsbetriebe), kommt eine Übertragung als begünstigtes Vermögen in Betracht. Im Fall…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…auf einen Stichtag erfolgen, kann dies mit ertragsteuerlicher Wirkung nur mittels eines in § 39 UmgrStG beschriebenen Umgründungsplanes erfolgen. Es wird damit ertragsteuerlich erreicht, dass die Vermögensübernahme bei allen Zwischenumgründungen mit Ablauf des Umgründungsstichtages als bewirkt gilt und erst der letzte Rechtsnachfolger das Vermögen mit Beginn…

UmgrStR 2002 Rz 241–2551.4.6. Mantelkauf
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…2 UmgrStG kommt hingegen nicht zur Anwendung, wenn diese wesentlichen Änderungen der Struktur nicht in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang erfolgen. Werden mehrere Umgründungsschritte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang vorgenommen oder liegt ein Mehrfachzug mit Umgründungsplan auf denselben Umgründungsstichtag vor (§ 39 UmgrStG…

UmgrStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…nicht zu den Anwendungsvoraussetzungen der einzelnen Umgründungstatbestände gehört; ein bewusster Verzicht auf eine gleichwertige Gegenleistung führt als Verletzung dieses Grundsatzes zu einer Bereicherung der dadurch begünstigten Umgründungspartner. Grundsatz der rückwirkenden Umgründung (Rückwirkungsfiktion) Die unternehmensrechtliche Neunmonatsfrist ist steuerlich maßgebend. Im Gegensatz zur zivilrechtlich möglichen schuldrechtlichen Rückbeziehung…

UmgrStR 2002 Rz 619–6222.6. Umwandlung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Beteiligung Deckung findet. Die Nacherfassung gilt für Umgründungen mit einem Stichtag nach dem 30.12.2007. Wird hingegen der firmenwertvermittelnde (Teil-)Betrieb der Beteiligungskörperschaft anhand eines Umgründungsplans zunächst auf eine Körperschaft ausgelagert und wird die übernehmende Körperschaft sodann auf denselben Stichtag errichtend umgewandelt, sodass die…

UmgrStR 2002 Rz 1899–19127.5. Anzeige- und Evidenzpflicht (§ 43 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…dazu Rz 1902); ist die Anzeige an das für den initialen Anzeigenden zuständige Finanzamt zu richten. Die Anzeige gilt damit auch für den anderen (von der kombinierten Anzeige umfassten) Umgründungspartner als bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eingebracht, und zwar unabhängig davon, ob für ihn…

UmgrStR 2002 Rz 1374–13854.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…übertragen kann. Die dargestellte Rechtsfolge ist dann nicht gegeben, wenn die Zusammenschlüsse mittels eines Umgründungsplanes gemäß § 39 UmgrStG auf denselben Stichtag bezogen werden. Rz 1385b: Erfolgt nach einem Zusammenschluss auf einen bestimmten Stichtag im gleichen Kalenderjahr ein weiterer Zusammenschluss auf einen späteren Stichtag, ergeben sich…

UmgrStR 2002 Rz 1493–15084.6. Zusammenschluss und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…für künftige Mitunternehmer einen Treuhänder auftreten zu lassen, selbst wenn die Treugeber im Zeitpunkt der Fassung des Umgründungsplanes noch nicht namentlich bekannt sind. Innerhalb der neunmonatigen Rückwirkungsfrist müssen die künftigen Mitunternehmer ihre Beitrittserklärungen abgeben und muss die entsprechende Meldung beim zuständigen FA erfolgt sein (siehe…

UmgrStR 2002 Rz 1628–16435.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…gemeinsamen Urkunde zuerst eine Realteilung und dann ein Zusammenschluss vereinbart und gehört zum übertragenem Vermögen ein Grundstück im Sinne des § 2 GrEStG 1987, sind diese Rechtsvorgänge (auch bei Erstellung eines Umgründungsplans gemäß § 39 UmgrStG) jeweils gesondert der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Die Bestimmung des § 1 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…kann, es sei denn, die Spaltung kann gemäß § 39 UmgrStG mittels eines Umgründungsplans auf den Einbringungsstichtag bezogen werden (Rz 1874 ff); soweit das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes beim Rechtsnachfolger nicht eingeschränkt wird (siehe Rz 1655a); wenn bzw…

UmgrStR 2002 Rz 1788–17936.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung
geltende FassungRichtlinien10.12.2014

…abspaltenden Körperschaft die neue Körperschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge getreten ist. Da es sich bei den dargestellten Vorgängen um Mehrfachumgründungen handelt, wird die Zusammenfassung auf einen Stichtag mittels eines Umgründungsplans im Sinne des § 39 UmgrStG erreicht werden können (siehe Rz 1874 ff). 6.8.3…

VPR 2021 Rz 176–1781.3.6. Konzernstrukturänderungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.6. Konzernstrukturänderungen 1.3.6.1. Strukturänderungsmodelle Rz 176: Konzernstrukturänderungen (Business Restructurings) sind international beispielsweise in folgenden Erscheinungsbildern zu beobachten: Änderung der Vertriebsstrukturen: Die Funktion nationaler Vertriebsgesellschaften wandelt sich von jener eines Eigenhändlers zu jener eines bloßen Kommissionärs oder eines Limited-Risk-Distributor…

KStR 2013 Rz 1460–146526.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

24.3.226.3.2 Steuerpflichtige Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen und vergleichbare Vermögensübertragungen Rz 1460: § 20 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 sieht die Anwendung der Liquidationsbesteuerungsvorschriften des § 19 KStG 1988 für Verschmelzungen, Umwandlungen und Aufspaltungen sowie für vergleichbare Vermögensübertragungen vor, da diesen Umgründungstypen die…

NeuFöR Rz 82–832.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

2.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG) Rz 82: Keine Neugründung liegt vor, wenn ein bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen…