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UP-4403Anhang 1
geltende FassungRichtlinien23.08.2018

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GK-0410Ukraine
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Ukraine | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1) | ja, , auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelvGGelverkG oder Kontingentgenehmigung…

UP-44039. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…freizugeben. (5) Das Ergebnis dieser Prüfung ist den Zollbehörden, die um die Prüfung ersucht haben, so bald wie möglich mitzuteilen. Anhand dieses Ergebnisses muss sich eindeutig feststellen lassen, ob die Papiere echt sind und ob die Erzeugnisse als Ursprungserzeugnisse der EU oder der Ukraine angesehen…

UP-4403Einleitung
geltende FassungRichtlinien28.02.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4403 (Arbeitsrichtlinie Ukraine) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

UP-44035. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…werden. 5.3.2. Drittlandsmaterialien Die Anwendung der Kumulierung beeinträchtigt in keiner Weise die Verwendung von drittländischen Vormaterialien, sofern diese ausreichend be- oder verarbeitet werden. 5.3.3. Andorra Erzeugnisse der HS-Kapitel 25 bis 97 mit Ursprung in Andorra werden von der Ukraine als…

AH-2072Einleitung
geltende FassungRichtlinien13.10.2021

… Die Arbeitsrichtlinie AH-2072, Ukraine Embargo (AH-2072) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser…

UP-44036. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…können. (7) Die Absätze 3 und 4 gelten nicht für Erzeugnisse der Kapitel 50 bis 63 des Harmonisierten Systems. (8) Die unter diese Bestimmungen fallende Be- oder Verarbeitung außerhalb der EU oder der Ukraine wird im Rahmen der passiven Veredelung oder eines ähnlichen Verfahrens vorgenommen. …

AH-2072Anlage 1
geltende FassungRichtlinien27.02.2025

Anlage 1 Websites mit Informationen über die zuständigen Behörden und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission (Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 208/2014, Anhang II der Verordnung 269/2014 und Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 692/2014) BELGIEN https://diplomatie.belgium.be…

UP-44037. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien03.06.2022

…hergestellten Erzeugnisse ausgeführt werden, nicht dagegen, wenn diese Erzeugnisse in der EU oder in der Ukraine in den zollrechtlich freien Verkehr übergehen. (3) Der Ausführer von Erzeugnissen mit Ursprungsnachweis hat auf Verlangen der Zollbehörden jederzeit alle zweckdienlichen Unterlagen vorzulegen, um nachzuweisen, dass für die bei…

GK-0500Ukraine
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Ukraine | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Vereinbarung am 13. November 1997 unterzeichnet | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen (gelten nur für eine beladene Fahrt in eine Richtung - siehe Abschnitt 2.1.1. Abs. 2), ausgestellt vom…

UP-820011. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.03.2024

…1 ist im Anhang 21 ZK-DVO und der Wortlaut der Erklärung auf der Rechnung ist im Anhang 22 der ZK-DVO angeführt. Zu den begünstigten Ländern gehören derzeit Kosovo und Moldau, Ukraine und mit gewissen Einschränkungen Albanien, Bosnien-Herzegowina, FYROM (ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien)…

UP-440310. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…der Ukraine oder der EU sind, sofern sie Be- oder Verarbeitungen unterzogen worden sind, die über eine Minimalbehandlung (siehe Abschnitt 5.6.) hinausgehen; als Ursprungserzeugnisse der Ukraine: a)Erzeugnisse, die in der Ukraine vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind; b)Erzeugnisse, die in der Ukraine…

UP-44031. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…der EU und der Ukraine; 3."Präferenzzollsatz" den Zollfrei-Satz bzw. den ermäßigten Zollsatz, der sich aus dem unter 1. genannten Abkommen für Ursprungserzeugnisse ergibt; 4."Ursprungsregeln" die im Protokoll I samt Anlagen des Abkommens festgelegten Voraussetzungen für den Erwerb des Warenursprungs; 5."Ursprungserzeugnis" Waren…

UP-44030. Hinweis
geltende FassungRichtlinien07.05.2025

0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen) bzw. UP-4002 (Revised Rules des Regionalen Übereinkommens) heranzuziehen.

UP-8200Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Moldawien, Ukraine und andere Westbalkanländer [mit Einschränkungen]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

UP-44032. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder der Ukraine Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet der Ukraine. 3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können…

ZT-250537. Ursprungsnachweis für Ukraine-Kontingente (Kontingente Nr. 09.6700 bis 09.6726)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

37. Ursprungsnachweis für Ukraine-Kontingente (Kontingente Nr. 09.6700 bis 09.6726) Gemäß Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2405 der Kommission sind Kontingente für Waren mit Ursprung in der Ukraine nur anwendbar, wenn dem Kontingentantrag ein Ursprungsnachweis gemäß Anhang III des Protokolls I zum…

UP-440312. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.05.2025

…vom 29.5.2014 S. 3 Beschluss des Rates (2014/668/EU) vom 23. Juni 2014 über die Unterzeichnung - im Namen der Europäischen Union - und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits…

UP-44038.8. Ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…für die eine WVB EUR.1 oder eine Erklärung auf der Rechnung vorliegt, tatsächlich als Ursprungserzeugnisse der EU oder der Ukraine angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind, können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 4.5.2. entnommen werden. 8.13…

AH-2072Anlage 3
geltende FassungRichtlinien27.02.2025

Anlage 3 Anhang III der Verordnung (EU) 2022/263 Liste der Software gemäß Artikel 5 Absatz 2b Software für Unternehmensführung, dh. Systeme, die alle Prozesse in einem Unternehmen digital abbilden und steuern, einschließlich: Unternehmensressourcenplanung (Enterprise Resource Planning, ERP), Kundenbeziehungsmanagement (Customer Relationship Management, CRM), Business Intelligence…