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Die Arbeitsrichtlinie UP-4710 (Arbeitsrichtlinie Tunesien) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
…des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (WTO-Übereinkommen über den Zollwert) festgelegt wird. f)"Ab-Werk-Preis" den Preis des Erzeugnisses ab Werk, der dem Hersteller in der Gemeinschaft oder in Tunesien gezahlt wird, in dessen Unternehmen die letzte Be- oder Verarbeitung durchgeführt worden ist…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse Tunesiens sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere…
3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…
4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, sofern im Titel II Kapitel I samt den zugehörigen Anlagen (ab Seite 4) des Abkommens nichts anderes bestimmt ist. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem…
…Waren beliefert, die in Algerien, Marokko, Tunesien oder der Gemeinschaft über einen längeren Zeitraum hinweg in der gleichen Weise be- oder verarbeitet werden sollen, kann eine einmalige Lieferantenerklärung (im Folgenden "Langzeit-Lieferantenerklärung" genannt) abgeben, die für alle weiteren Sendungen der betreffenden Waren gilt. Die Langzeit…
…mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat stammen. Als vollständig in der EU oder in Tunesien gewonnen oder hergestellt gelten: a)dort aus dem Boden oder dem Meeresgrund gewonnene mineralische Erzeugnisse; b)dort geerntete pflanzliche Erzeugnisse…
5.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung) Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (auch als "Minimalbehandlungen" bezeichnet) von Drittlandsmaterialien können zwar allenfalls zur Erfüllung eines Herstellungsvorganges in der jeweiligen Ursprungsliste führen (zB Wechsel der vierstelligen Tarif-Position, Einhaltung eines bestimmten Wertkriteriums), sind jedoch niemals ausreichend…
…nicht berührt, sofern a)die genannten Vormaterialien in der Gemeinschaft oder in Tunesien vollständig gewonnen oder hergestellt oder vor ihrer Ausfuhr einer Be- oder Verarbeitung unterzogen worden sind, die über eine Minimalbehandlung hinausgeht, und b)den Zollbehörden glaubhaft dargelegt werden kann, i) dass die wieder…
…für die ein Ursprungsnachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in der Gemeinschaft nicht Gegenstand einer wie auch immer gearteten Zollrückvergütung oder Zollbefreiung sein. (2) Das Verbot nach Absatz 1 betrifft in der Gemeinschaft oder in Tunesien geltende Regelungen, nach denen Zölle auf bei der Herstellung…
…von den Zollbehörden eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft oder Tunesiens eine WVB EUR.1 ausgestellt, wenn die betreffenden Erzeugnisse ohne Anwendung der Kumulierung mit Vormaterialien mit Ursprung in einem anderen Land der Präferenzzone als Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft oder Tunesiens angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen…
…Absatzes 3 kann eine Erklärung auf der Rechnung ausgestellt werden, wenn die betreffenden Erzeugnisse ohne Anwendung der Kumulierung mit Vormaterialien mit Ursprung in einem anderen Land der Präferenzzone als Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft oder Tunesiens angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind…
…in denen die Erzeugnisse in einer anderen Währung als Euro in Rechnung gestellt werden, die Beträge in den Landeswährungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, Tunesiens und der zulässigen Kumulierungsländer, die den in Euro ausgedrückten Beträgen entsprechen, von den betreffenden Ländern jährlich festgelegt. (2) Für die Zwecke…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und Tunesiens übermitteln einander über die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Musterabdrücke der Stempel, die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der WVB EUR.1 und EUR-MED verwenden, und…
10. Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung des Ursprungsprotokolls Der Begriff ,Gemeinschaft' umfasst nicht Ceuta und Melilla. Erzeugnisse mit Ursprung in Tunesien erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls Nr. 2…
…ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder in Tunesien in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen…
…L 260 vom 21.09.2006 S. 3 Mitteilung über das Inkrafttreten des Beschlusses Nr. 1/2006 des Assoziationsrates EU-Tunesien vom 28. Juli 2006 zur Änderung des Protokolls Nr. 4 zum Europa-Mittelmeer-Abkommen über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder…
… Die Arbeitsrichtlinie AHTunesien-2212Embargo, (Arbeitsrichtlinie TunesienAH-Embargo2212) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
…vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien. (2) Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 gilt diese Verordnung: -im Gebiet der Union (das sind die Hoheitsgebiete einschließlich des Luftraums der Mitgliedstaaten, in…