…66 GMSG definiert. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Fonds zur Gewährung von Altersvorsorge- und Invaliditätsleistungen sowie Leistungen im Todesfall. Als Voraussetzung für die Qualifizierung als begünstigter Altersvorsorgefonds sind zB staatliche Steuerbegünstigungen und Einschränkungen in der Mittelverwendung vorgesehen (vgl. auch Sec. VIII Rz 36…
…aus dem Trust erhalten kann. Für diesen Zweck wird ein Empfänger einer freiwilligen Ausschüttung nur dann als Begünstigter behandelt, wenn dieser die Ausschüttung innerhalb des Kalenderjahres erhält, somit die Ausschüttung ausgezahlt oder verfügbar gemacht wurde. Das gleiche gilt für Rechtsgebilde, die einem Trust gleichwertig oder…
Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung 6. Personenkreis 6.1 Der Stifter Rz 184: Stifter einer Privatstiftung ist die Person, die als solcher bei Errichtung der Stiftung auftritt und auf deren Willen die Stiftung beruht, die…
… 55 Abs. 2 GMSG). Beispiel 1: Im teilnehmenden Staat A wird ein Trust gegründet, dessen Treugeber (settlor) und Treuhänder (trustee) in diesem Staat ansässig sind. Die Begünstigten (beneficiaries) sind im teilnehmenden Staat B ansässig. Die Bruttoeinkünfte des Trusts, die dieser aufgrund seiner Vermögenswerte bei einer…
…in der Verwaltung des eigenen Vermögens zum Ausdruck kommt, nicht als wirtschaftliche (= unternehmerische) Tätigkeit anzusehen ist (EuGH 20.6.1996, Rs C-155/94 Wellcome Trust und EuGH 6.2.1997, Rs C-80/95 Harnas & Helm). Eine unternehmerische Betätigung kann aber dann vorliegen…
…eingezahlt oder gutgeschrieben werden (vgl. Sec. I Rz 18 CRS-Kommentar). Im Hinblick auf eine Veräußerung mittels Vertreter (Broker) gilt jener Tag als Zahlungszeitpunkt, an dem der Begünstigte darüber verfügen kann (vgl. Sec. I Rz 19 CRS-Kommentar). Zusätzlich zu den in den § 3 Abs…
…die Treuhänder, gegebenenfalls der Protektor oder die Protektoren sowie der oder die Begünstigten und die Begünstigtenklassen gelten unabhängig davon, ob sie Kontrolle über den Trust ausüben, als beherrschende Personen (Sec. VIII Rz 134 CRS-Kommentar). Bei einem Rechtsgebilde, das kein Trust ist (etwa Stiftungen), bedeutet…
5.5.4a.1.2.3 Begünstigte Zwecke Rz 1309: Geld- oder Sachspenden sind im Rahmen des Höchstbetrages nach § 4a Abs. 1 EStG 1988 (siehe dazu Rz 1311 f) als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Spenden aus dem Privatvermögen ist zu unterscheiden: Freigebige Geldzuwendungen sind bei Vorliegen…
…Rz 1314); 4.vergleichbare ausländische Körperschaften eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. Rz 1313b: Als begünstigte Spendenempfänger-Körperschaften nach § 4a Abs. 3 EStG 1988 kommen neben juristischen Personen des privaten Rechts (zB Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften…
Tantiemen Rz 935: Tantiemen sind entweder Anteil am Gewinn oder Umsatz der Körperschaft, welche der geschäftsführende Anteilsinhaber erhält, um auf diese Weise seinen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg zu dokumentieren. Tantiemen des geschäftsführenden Anteilsinhabers sind Teil der Geschäftsführervergütung und es gelten die allgemeinen Ausführungen zu diesem…
5.5.4a.6 Ex lege begünstigte Organisationen (§ 4a Abs. 6 EStG 1988) Rz 1331: § 4a Abs. 6 EStG 1988 zählt die von Gesetzes wegen spendenbegünstigten Organisationen auf. Diese müssen daher keinen Antrag an das Finanzamt stellen. Sie haben jedoch ebenfalls die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung zu…
…muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Stiftungsvorstand (bzw. das zur Vertretung befugte äquivalente Verwaltungsorgan) die ausschließliche Dispositionsbefugnis über das gesamte Vermögen der Stiftung (Anstalt oder Trust) hat und diese unbeeinflusst von Weisungen Dritter ausübt. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung liegt beim Anleger; ergeben sich…
10.3 Entlastung von im Ausland ansässigen Empfängern Rz 261: Unabhängig davon, ob Begünstigte beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegen Zuwendungen als Kapitaleinkünfte nach innerstaatlichem Recht dem Kapitalertragsteuerabzug (Rz 235) bzw. stellen steuerfreie Substanzauszahlungen (Rz 264 ff) dar. Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen sind die Zuwendungen, soweit…
…selbst wenn die Begünstigtenstellung formell nicht gegeben ist. Dies ist beispielsweise anzunehmen, wenn eine Privatstiftung einer gemeinnützigen Organisation Geld oder Sachen spendet oder wenn ein Stiftungsvorstand (außerhalb der in der Stiftungserklärung vorgegebenen Regelungen) nicht (letzt)begünstigten Personen Vermögen der Privatstiftung zuwendet. 8.2.2 Zeitliche…
…betrifft und gemeinnützig im Sinne der dem Universitätsgesetz 2002 entspricht§§ 34 ff der Bundesabgabenordnung sind. Bei Zuwendungen zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben im Sinne desIn Betracht kommen als begünstigte Einrichtungen Körperschaften gemäß § 4a1 Abs. 32 Z 4 bis 6 EStG1 und 2 KStG 1988…
13.1.5 Bedeutung formeller Mängel von Vereinbarungen Rz 573: Das Erfordernis klarer, ernsthafter, im Voraus abgeschlossener und die Körperschaft bindender Vereinbarungen als Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Vorteilszuwendungen ist unabdingbar, aber nicht Selbstzweck. Formmängel begründen ungeachtet der zunächst bei der Abgabenbehörde liegenden Beweislast…
…feste örtliche Einrichtung im Inland haben: Organisationen, die durch Bescheid des Finanzamtes Österreich (bis 31.12.2020 des Finanzamtes Wien 1/23) begünstigte Spendenempfänger sind und auf der BMF-Homepage in der "Liste spendenbegünstigter Einrichtungen" ausgewiesen sind; die für die Erfüllung der Übermittlungspflicht anfallenden Kosten…
…selben Tag sämtliche GmbH-Anteile übertragen wurden). 13.3.3 Vorteilszuwendungen an dem Anteilsinhaber nahe stehende Personen Rz 593: Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt wird (vgl. zB VwGH 9.7.2008…
…11 Z 1 EStG 1988 für das Vorliegen einer betrieblichen Privatstiftung nicht erfüllen und daher für Zuwendungen des Arbeitgebers keine Betriebsausgabenwirkung auslösen können, vermitteln hinsichtlich der Zuwendungen an begünstigte Belegschaftsmitglieder keine Arbeitgeberfunktion und lösen daher bei den Empfängern endzubesteuernde Kapitaleinkünfte im Sinne des § 27 Abs…
…Sachgesamtheiten, aber auch in Dienstleistungen bestehen und muss bereits vor der Errichtung gewidmet sein. Stifter, Begünstigter und Letztbegünstigter können natürliche oder juristische Personen sein. Wenn das Mindestvermögen (70.000 Euro) nicht in bar aufgebracht wird (§ 4 PSG), ist eine Gründungsprüfung vorzunehmen. Organe der Privatstiftung sind…