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12 Treffer1524 msnur geltende Fassungen
MO-83003.7. Ausfuhrabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

3.7. Ausfuhrabgabe Um den Unterschied zwischen den Notierungen und Preisen der im Warenkreis genannten Erzeugnisse in der GemeinschaftUnion und auf dem Weltmarkt auszugleichen, können nach bestimmten Kriterien im Falle von drohenden oder bereits festgestellten Marktstörungen von der Kommission Sondermaßnahmen festgesetzt werden. Eine dieser Sondermaßnahmen…

MO-83003.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle
geltende FassungRichtlinien18.08.2010

3.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle 3.6.1. Agrarteilbetrag (TB) (1) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird zusätzlich zu einem Wertzoll ein Agrarteilbetrag (TB) eingehoben. Dieser Agrarteilbetrag kann entweder bereits als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt sein oder er ist über die Meursing…

EStR 2000 Rz 1060–1068Schadenersätze
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

Schadenersätze Rz 1060: Schadenersätze sind Einnahmen, soweit sie mit dem betrieblichen Geschehen im Zusammenhang stehen. Beispiele: Versicherung von Wasserschäden in der Ordination eines Facharztes - auch bei Anmietung und Arbeit an Wänden und Decken (VwGH 17.10.1991, 89/13/0261); Schadenersätze infolge Beratungsfehler (VwGH 8…

MO-83003. Agrarzoll, Abgaben und Erstattung
geltende FassungRichtlinien01.01.2008

3. Agrarzoll, Abgaben und Erstattung 3.1. Agrarzoll Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in den einzelnen Marktorganisationen finden die Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs Anwendung.

MO-83001. Grundsätzliches
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

1. Grundsätzliches Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden unter dem dritten Teil Titel III "Die Landwirtschaft und die Fischerei" (Artikel 38 bis 44) - die Grundzüge des Binnenmarktes festgelegt. Der Binnenmarkt für die Landwirtschaft Der Binnenmarkt umfasst auch die Landwirtschaft, die Fischerei und…

MO-83008. Besondere Bestimmungen Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien01.01.2008

8. Besondere Bestimmungen Ausfuhr Unter diesem Abschnitt sind alle den Bereich der Marktordnung Ausfuhr ohne Erstattung betreffenden Verordnungen angeführt. Die Bestimmungen der angegebenen Verordnungen des unten angeführten Verzeichnisses finden sie unter den angegebenen Abschnitten dieser Arbeitsrichtlinie.

EStR 2000 Rz 5170–517115.6 Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

15.6 Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse Rz 5170: Entschädigungen für Wirtschaftserschwernisse stellen wirtschaftlich einen Ersatz der Mehraufwendungen dar, die dem Land- und Forstwirt infolge der erschwerten Bewirtschaftung in den folgenden Jahren erwachsen. Diese Entschädigungen stellen Betriebseinnahmen dar (VwGH 24.2.1961, 3045/58). Wirtschaftserschwernisse können sich…

MO-83005. Kontingente
geltende FassungRichtlinien01.01.2008

5. Kontingente Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 der Kommission vom 31. August 2006 mit gemeinsamen Regeln für die Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen einer Einfuhrlizenzregelung

MO-83007.1.4. entfällt
geltende FassungRichtlinien18.08.2010

7.1.4. entfällt

EStR 2000 Rz 6827–6831Baukostenzuschuss
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964…

MO-83003.5. Referenzpreis
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

3.5. Referenzpreis (1) Für bestimmte Fischereierzeugnisse werden von der Kommission alljährlich Referenzpreise festgesetzt. Die Höhe des Referenzpreises ist abhängig von der genauen Warenbezeichnung (Art, Größe, Aufmachung, Frischeklasse) des jeweiligen Erzeugnisses, die mit einem mit "F" beginnenden Zusatzcode in Feld 33 der Zollanmeldung angegeben wird…

EStR 2000 Rz 1653–1661Tagesmütter
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Tagesmütter Rz 1653: Weisen Tagesmütter, die einen Lehrgang nach den für die Ausbildung von Tagesmüttern bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften absolviert haben, die bei ihrer Tätigkeit anfallenden Betriebsausgaben nicht nach, ist deren Höhe gemäß § 184 BAO im Wege der Schätzung zu ermitteln. Im Hinblick auf Erfahrungswerte bestehen…