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GK-02003.3. Ausnahmen betreffend die Durchführung von Beförderungen über acht Stunden
geltende FassungRichtlinien01.08.2007

3.3. Ausnahmen betreffend die Durchführung von Beförderungen über acht Stunden Im Falle von Beförderungen im Inland oder aus dem Inland in einen benachbarten Mitgliedstaat der Europäischen Union können Straßentransportmittel, für die Erleichterungen gemäß Artikel 18 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gestattet…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

1.13. Eisenbahnverkehr Wird eine Ware im Eisenbahnverkehr mit einem Versandschein T1 befördert und endet das mit diesem Versandschein durchgeführte Versandverfahren bei einer Bestimmungszollstelle an der Grenze zu einem Drittland, während die Waren mit dem Beförderungspapier weiterbefördert werden, so ist dieses letztere zusammen mit dem…

ZK-22608.2.7. Vorgehensweise bei einem Auskunftsersuchen bei vereinfachten Verfahren für bestimmte Beförderungsarten
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

8.2.7. Vorgehensweise bei einem Auskunftsersuchen bei vereinfachten Verfahren für bestimmte Beförderungsarten Der Inhaber des Unionsversandverfahrens wird unterrichtet, wenn bei einem vereinfachten Verfahren für Luftbeförderung der Stufe 1 die monatliche Liste der Manifeste nicht innerhalb des Zwei-Monats-Zeitraums, gerechnet ab dem Ende des…

GK-02003.5. Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

3.5. Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren Aufgrund § 20b TTG 2007 können mittels Verordnungen nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen festgelegt werden. Mittels BGBl. II Nr. 254/2024 wurden nähere Bestimmungen zu…

GK-02003. Besondere Bestimmungen für Tiertransporte
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

3. Höchstdauer Besondere Bestimmungen für Tiertransporte 3.1. SchlachttiereInnerstaatliche Transporte von Schlachttieren (1) Für innerösterreichische Transporte von Schlachttieren, bei denen der Versand- und Bestimmungsort in Österreich liegen, ist gemäß § 18 Abs. 1 TTG 2007 eine maximale Beförderungsdauer von 4,5 Stunden festgelegt. (2) Wenn es…

UP-45005. Unmittelbare Beförderung
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

5. Unmittelbare Beförderung Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. darf nur verwendet werden, wenn die Waren unmittelbar zwischen den beiden Teilen der Zollunion befördert werden. Jedoch können Waren, die eine einzige Sendung bilden, durch Drittländer befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen…

GK-02003.2. Innerstaatliche Transporte von Nutz- und Zuchtrindern sowie Legehennen zur Schlachtung
geltende FassungRichtlinien01.09.2022

3.2. Innerstaatliche Transporte von Nutz- und Zuchtrindern sowie Legehennen zur Schlachtung (1) Für Nutz- und Zuchttieren sowie Legehennen am Ende ihrer Nutzungsdauer, die für die Schlachtung vorgesehen sind, ist für innerösterreichische Transporte, bei denen der Versand- und Bestimmungsort in Österreich liegen, gemäß § 18 Abs…

VS-10003.3.4. Beginn und Ende der Beförderung unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.4. Beginn und Ende der Beförderung unter Steueraussetzung Standardmäßig beginnt eine Beförderung durch das Verlassen des Steuerlagers. Daneben besteht für registrierte Versender auch die Möglichkeit, nach der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr vom Ort der Einfuhr, eine Beförderung unter Steueraussetzung zu beginnen. Das…

ZK-22601.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle Gesamtbürgschaft Die Abgangszollstelle kann die Angaben in der Versandanmeldung über den Sicherheitsbetrag stichprobenweise prüfen. Einzelsicherheit mit Einzelsicherheitstiteln Diese besondere Form der Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ermöglicht einem Bürgen die Ausstellung von Sicherheitstiteln, die von verschiedenen Verfahrensinhabern als Sicherheit bei…

ZK-23702.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…

VB-02201.3. Durchfuhr
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

1.3. Durchfuhr 1.3.1. Ungebrochene Durchfuhr (1) Eine ungebrochene Durchfuhr liegt vor, wenn eine den Beschränkungen des Suchtmittelgesetzes unterliegende Ware aus dem Ausland über österreichisches Bundesgebiet ohne Unterbrechung des Transportweges in das Ausland verbracht wird, und zwar unabhängig davon, ob es sich auch…

UZK-DAAbschnitt 3 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 3 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 123 Geltungsdauer eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests (Artikel 22 Absatz 5 des Zollkodex) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests gilt…

UZK-IAArtikel 297 Frist für die Gestellung der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 297 Frist für die Gestellung der Waren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Abgangszollstelle setzt eine Frist für die Gestellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle unter Berücksichtigung a)der Beförderungsroute; b)des Beförderungsmittels…

UZK-DAArtikel 107 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Schienenweg
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 107 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Schienenweg (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex) Werden Waren auf dem Schienenweg in das Zollgebiet der Union verbracht, ist die summarische Eingangsanmeldung innerhalb folgender Fristen abzugeben: a)dauert die Zugfahrt…

UZK-DAArtikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern (Artikel 215 Absatz 4 des Zollkodex) Die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern muss innerhalb der folgenden Fristen ab dem Zeitpunkt der Überführung der Waren in das Verfahren erfolgen: a…

ZK-25003.5. Zulässige Fälle
geltende FassungRichtlinien15.07.2024

3.5. Zulässige Fälle Als "Fahrzeuge" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten alle im Straßen- und Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzten Beförderungsmittel samt der mit den Beförderungsmitteln eingeführten Ersatzteile, normales Zubehör und Ausrüstung einschließlich der zum Befestigen, Abstützen oder Schützen der Waren…