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ZK-25404. Beförderung
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

4. Beförderung Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA Beförderungen der Waren der Endverwendung sind unter nachstehenden Bedingungen zulässig: In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten…

GK-02004. Zusätzliche Bestimmungen für Transporte mit Luft- oder Schienenfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien01.08.2007

4. Zusätzliche Bestimmungen für Transporte mit Luft- oder Schienenfahrzeugen (1) Gemäß § 16 Abs. 1 bzw. § 17 Abs. 1 TTG 2007 haben die Flugplatzhalter, die ihren Flugplatz als Ort für den Versand, den Aufenthalt, die Umladung oder die bestimmungsgemäße Ankunft von Tieren anbieten, bzw. die Eisenbahnunternehmer…

GK-04102.4. Mitzuführende Dokumente
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

2.4. Mitzuführende Dokumente (1) Die Anlage 1 enthält eine auf der Grundlage der unter Abschnitt 0.1. zitierten Rechtsgrundlagen ausgearbeitete Übersicht über die Genehmigungspflicht und die vom Lenker mitzuführenden Dokumente bei der Einreise ausländischer Omnibusse aus dem Nicht-EU/EWR-Bereich. (2) Mitzuführen sind…

GK-04102.2.2. Genehmigungsfreiheit
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

2.2.2. Genehmigungsfreiheit (1) Die nachstehend angeführten Verkehrsdienste unterliegen nicht der Genehmigungspflicht, sofern die Fahrzeuge, mit denen diese Verkehrsdienste durchgeführt werden, einem hohen Stand der Technik hinsichtlich Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen. Dies ist durch einen technischen Fahrzeugbericht für Busse (COP-Dokument) nachzuweisen. a)Rundfahrten…

GK-04001.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-0410Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Nicht angeführte Länder | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1. Z 2 GelvGGelverkG; Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Rundfahrten…

GK-04104. Kontrolle
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 11 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-GesetzesGelverkG haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, des Interbus-Übereinkommens sowie der bilateralen Vereinbarungen im Bereich des grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehres durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente (siehe…

VB-02601. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien13.09.2016

1. Gegenstand 1.1. Leichenbeförderung nach internationalen Abkommen (1) Gemäß den Bestimmungen des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung sowie des Europarat-Übereinkommens über die Leichenbeförderung bedarf es zur Beförderung von Leichen solcher Personen, die auf dem Gebiet eines der Teilnehmerstaaten dieser Abkommen verstorben sind, eines Leichenpasses…

GK-04001.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

GK-04101.2.4. Abholfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.

GK-04004. Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 11 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes bzw. § 48 Abs. 1 des Kraftfahrliniengesetzes haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EWG) Nr. 684/82 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente…

GK-0410Türkei
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Türkei | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) | nein |   | Interbus-Fahrtenheft (Anlage 3) | Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) | nein |   |…

GK-04101.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.

GK-0410Belarus
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Belarus | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelvGGelverkG oder Kontingentgenehmigung…

GK-0410Bosnien-Herzegowina
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

Bosnien-Herzegowina | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs.1 Z 2 GelvG oder…

GK-04001.2.1. Pendelverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.1. Pendelverkehr Als Pendelverkehr gelten Verkehrsdienste, bei denen bei mehreren Hin- und Rückfahrten von demselben Ausgangsort nach demselben Zielort Reisende befördert werden, die zuvor in Gruppen zusammengefasst worden sind. Jede Reisegruppe, welche die Hinfahrt gemeinsam ausgeführt hat, wird bei einer späteren Fahrt geschlossen…

GK-04001.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04101.2.3. Absetzfahrten
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. Absetzfahrten Absetzfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt am Ausgangsort des Verkehrsdienstes Fahrgäste aufgenommen wurden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist.

GK-04001.2. Gelegenheitsverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2. Gelegenheitsverkehr (1) Gelegenheitsverkehr ist jener Verkehrsdienst, der nicht der Begriffsbestimmung des Linienverkehrs, einschließlich der Sonderformen des Linienverkehrs, entspricht und für den kennzeichnend ist, dass auf Initiative eines Auftraggebers oder des Verkehrsunternehmers selbst vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden. Solche Fahrten verlieren ihre Eigenschaft als…

GK-04000.2. EU/EWR-Bereich
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

0.2. EU/EWR-Bereich (1) Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht…