RIS AI
5 Treffer1545 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 531Personenkraftwagen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…ab der Anschaffung zum Betriebsvermögen gehörte (VwGH 24.6.1986, 83/14/0174). Nach den Erfordernissen einer Tabak-Trafik und Kurzwarenhandlung im Stadtzentrum kann ein Personenkraftwagen keineswegs von vornherein als notwendiges Betriebsvermögen angesehen werden. In einem solchen Fall muss die überwiegend betriebliche Verwendung des Kraftwagens…

UStR 2000 Rz 760–7656.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…d UStG 1994 steuerfrei, wenn er durch den Universaldienstbetreiber erfolgt, sondern auch bei Verkäufen durch andere Unternehmer, die Briefmarken im eigenen Namen verkaufen (zB Trafikanten). Werden die Wertzeichen mit Aufschlägen zum aufgedruckten Wert gehandelt (Aufgeld), kommt die Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z 8 lit…

EStR 2000 Rz 4310–432311.6 Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler (Verordnung BGBl. II Nr. 228/1999)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…ausgemacht. Der Betrieb stellt einen Lebensmittelhandel dar, der die Anwendungsvoraussetzungen der Verordnung erfüllt. Beispiel 2: D betreibt im Rahmen eines einzigen Betriebes - ohne Teilbetriebsfunktion der einzelnen Sparten - einen Handel mit Lebensmitteln sowie Tabakwaren und Zeitungen (Trafik). Im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre haben die Umsätze…

UStR 2000 Rz 846–8626.1.9.2. Umsätze von Aufsichtsratsmitgliedern
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…1.9.4.2. Mitwirkungsvergütungen Rz 861: Provisionen, die vom Konzessionär nach § 14 GSpG unmittelbar an seine Vertriebspartner (wie Geschäftsstellen der Klassenlotterien, Lottokollekturen, Trafikanten) im Vertrieb von umsatzsteuerfreien Lotterieprodukten gezahlt werden, sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d sublit. bb UStG 1994 steuerfrei…

UStR 2000 Rz 2521–257718. Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…sind aufgrund des Wareneinganges zu ermitteln. Eine Umsatzgruppe (unecht steuerbefreite Umsätze oder Umsätze mit einem ermäßigten Steuersatz oder Umsätze mit dem Normalsteuersatz zu versteuern) ist rechnerisch zu ermitteln. Beispiel: Die Einnahmen eines Trafikanten für einen Voranmeldungszeitraum betragen 56.000 Euro. Aufgrund des Wareneinganges wurde ermittelt…