…negative Toleranzgrenze. (2) Eine positive Toleranz findet keine Anwendung, wenn die in der Einfuhrlizenz angegebene Menge der Menge entspricht, die in einer Ausfuhrlizenz angegeben ist, was als Nachweis dafür anzusehen ist, dass das Erzeugnis die Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung aufgrund seiner besonderen Merkmale, der Vielfalt…
…2) Nach Absatz 1 ist es nicht zulässig, die Höchstanteile an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft gemäß den in der Liste des Anhangs 22-03 niedergelegten Regelungen zu überschreiten. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Erzeugnisse, die in einem begünstigten Land im Sinne des…
…nicht anzuwenden ist, Arbeitsleistungen im Inland, ohne einen verrichten und täglich zu ihrem ausländischen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu haben zurückkehren, unterliegen sie lediglich der beschränkten Steuerpflicht. Dies gilt auch dann, wenn die inländische Arbeitsverrichtung länger als sechs Monate dauert. Sieht ein…
…dieser Regelung sind Ausstellungen privater Natur, die in Läden oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren veranstaltet werden. Für solche Waren ist den Zollbehörden ein nach den Ursprungsregeln des Übereinkommens vorgesehener Präferenznachweis unter den üblichen Bedingungen vorzulegen, in der die Bezeichnung und die Anschrift der Messe…
…Ursprungsprotokolls der Fertigware nicht zu erfüllen. Insgesamt muss aber mehr als eine Minimalbehandlung (Abschnitt 5.6.) im Zuge der Herstellung der Fertigware erfolgen. Die in den Ursprungsregeln der Ursprungslisten selbst vorgesehenen Wertkriterien bilden die absolute Grenze, dh. es ist kein Addieren mit der Toleranzgrenze möglich…
…von dieser Regelung sind Ausstellungen privater Natur, die in Läden oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren veranstaltet werden. Für solche Waren ist dem Zollamt ein nach den jeweiligen Ursprungsregeln vorgesehener Präferenznachweis unter den üblichen Bedingungen vorzulegen, in der die Bezeichnung und die Anschrift der Messe…
…folgende Arbeitstage, auch wenn diese zwei Tage in zwei aufeinander folgende Kalenderwochen fallen. Von der Verwaltung (Mitgliedstaat oder GD TAXUD) wird erwartet, dass sie umgehend die erforderlichen Schritte unternimmt, um einen Ausfall ihres Computersystems, der sich auf die Verwaltung der Kontingente auswirken könnte, zu beheben…
…von dieser Regelung sind Ausstellungen privater Natur, die in Läden oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren veranstaltet werden. Für solche Waren ist dem Zollamt ein nach den jeweiligen Ursprungsregeln vorgesehener Präferenznachweis unter den üblichen Bedingungen vorzulegen, in der die Bezeichnung und die Anschrift der Messe…
3.3.10a.6 Inkrafttreten Rz 70v: Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung AbgÄG 2011 tritt mit 01.01.2012 in Kraft. Die Übergangsregelung für die Jahre 2011 - 2012 (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BBG…
…von dieser Regelung sind Ausstellungen privater Natur, die in Läden oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren veranstaltet werden. Für solche Waren ist dem Zollamt ein nach den jeweiligen Ursprungsregeln vorgesehener Präferenznachweis unter den üblichen Bedingungen vorzulegen, in der die Bezeichnung und die Anschrift der Messe…
…als Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses der Tag der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses (arbeitsrechtliches Ende) anzuführen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer beendet nach 10-jähriger Tätigkeit am 3. Februar 2002 das Dienstverhältnis. Der laufende Bezug für den Monat Februar 2002 beträgt 300 Euro (Lohnsteuerbemessungsgrundlage), der nach dem…
…123 Geltungsdauer eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests (Artikel 22 Absatz 5 des Zollkodex) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests gilt 90 Tage ab dem Datum der Registrierung oder in Fällen, in denen gemäß…
…Österreich. Für A sind daher die speziellen Regelungen des vierten Satzes von § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 zu beachten. Weiters darf für die Anwendung der Befreiung die Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten werden…
…und Zuschläge, die Grenzgänger zu ihrem Arbeitslohn erhalten, bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in gleicher Weise behandelt werden, wie derartige Lohnzuschläge bei inländischen Arbeitnehmern beim Steuerabzug vom Arbeitslohn. Dies kann aber nur dann der Fall sein, wenn zwischenstaatliche Vereinbarungen eine Kontrollmöglichkeit der österreichischen Finanzverwaltung zulassen.
…von dieser Regelung sind Ausstellungen privater Natur, die in Läden oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren veranstaltet werden. Für solche Waren ist dem Zollamt ein nach den jeweiligen Ursprungsregeln vorgesehener Präferenznachweis unter den üblichen Bedingungen vorzulegen, in der die Bezeichnung und die Anschrift der Messe…
…dieser Regelung sind Ausstellungen privater Natur, die in Läden oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren veranstaltet werden. Für solche Waren ist den Zollbehörden ein nach den Ursprungsregeln des Übereinkommens vorgesehener Präferenznachweis unter den üblichen Bedingungen vorzulegen, in der die Bezeichnung und die Anschrift der Messe…
…sodass eine pauschale Abgeltung eines derartigen Aufwandes im Wege des Pendlerpauschales nicht in Betracht kommt (siehe auch Rz 273). Erfolgt während einer Karenzierung eine Beschäftigung, kann bei Vorliegen der Voraussetzungen aufgrund dieser Beschäftigung ein Anspruch auf ein Pendlerpauschale gegeben sein. Siehe auch Beispiele Rz 10263.
…dieser Regelung sind Ausstellungen privater Natur, die in Läden oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren veranstaltet werden. Für solche Waren ist dem Zollamt ein nach den Ursprungsregeln des Übereinkommens vorgesehener Präferenznachweis unter den üblichen Bedingungen vorzulegen, in der die Bezeichnung und die Anschrift der Messe…
…von dieser Regelung sind Ausstellungen privater Natur, die in Läden oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren veranstaltet werden. Für solche Waren ist dem Zollamt ein nach den jeweiligen Ursprungsregeln vorgesehener Präferenznachweis unter den üblichen Bedingungen vorzulegen, in der die Bezeichnung und die Anschrift der Messe…
9. Außergewöhnliche Situationen 9.1. AusschöpfungErschöpfung von Zollkontingenten Die Mitgliedstaaten stellen nach der AusschöpfungErschöpfung eines Zollkontingents keine weiteren Ziehungsanträge auf dieses Kontingent.