…setzt voraus, dass das Eigenheim (die Eigentumswohnung) von der Anschaffung (Erlangung der Verfügungsgewalt) oder Herstellung (Fertigstellung) bis zur Veräußerung (Vertragsabschluss) ununterbrochen (zur Toleranzfrist von jeweils einem Jahr vorher und nachher siehe Rz 6641) Hauptwohnsitz iSd Rz 6638 gewesen ist und nach Anschaffung bzw. Herstellung des…
5. Toleranz (1) Die Verpflichtung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder zur Ausfuhr ist als erfüllt anzusehen, wenn die gesamte in der Lizenz angegebene Menge vom Zoll nach dem einschlägigen Verfahren abgefertigt worden ist. Zu diesem Zweck gilt für die in der Lizenz…
…im Rahmen des Spekulationstatbestandes bis 31.3.2012 sind folgende Änderungen gegeben: Hauptwohnsitzzeiten als "Wohnungseigentumsbewerber" zählen bereits mit (siehe Rz 6640). Eine verlängerte Toleranzfrist von einem Jahr (bisher etwa sechs Monate) für die Begründung und die Aufgabe des Hauptwohnsitzes (siehe Rz 6641). die Fünfjahresfrist (2…
…4.3.1.6 Aufgabe des Hauptwohnsitzes (beide Tatbestände) Rz 6643: Der Hauptwohnsitz muss mit der Veräußerung oder grundsätzlich spätestens ein Jahr nach der Veräußerung (Toleranzfrist) aufgegeben werden. Der Hauptwohnsitz muss mit der Veräußerung oder grundsätzlich spätestens ein Jahr nach der Veräußerung (Toleranzfrist) aufgegeben werden…
Artikel 48 Allgemeine Toleranz (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Abweichend von Artikel 45 und vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 können Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die aufgrund der Auflagen gemäß der Liste in Anhang 22-03 bei der Herstellung eines bestimmten Erzeugnisses nicht verwendet…
8.3.1. Suchverfahren im C-TIR Sonderzuständigkeit für das Zollamt Wien Gemäß § 13 Z 2 AVOG 2010 - DV wird zur Einleitung und Durchführung der Suchverfahren, sowie zur Erhebung der Eingangsabgaben (Abgang und Bestimmung), die Zuständigkeit auf das Zollamt Wien im Verfahren mit Carnet TIR…
Artikel 156 Frist (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) Eine Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach Artikel 155 wird unverzüglich erlassen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Annahme des Antrags.
Artikel 78 Frist für die Bestimmung des Ortes, an dem die Zollschuld im Versand nach dem TIR-Übereinkommen entsteht (Artikel 87 Absatz 2 des Zollkodex) Für Waren im Versand nach dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) in seiner gültigen Fassung…
Abschnitt 2 Zollrechtliche Entscheidungen Unterabschnitt 1 Anspruch auf rechtliches Gehör Artikel 8 Frist für den Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 22 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Die Frist, innerhalb deren der Antragsteller zu einer Entscheidung, die sich nachteilig auf ihn auswirken würde, Stellung nehmen kann…
Artikel 28 Frist für den Erlass von Entscheidungen (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Die Frist für den Erlass der Entscheidung nach Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex kann um bis zu 60 Tage verlängert werden. (2) Geben laufende strafrechtliche Maßnahmen Anlass zu Zweifeln…
Artikel 111 Aufschubfrist (1) Die Frist für den Zahlungsaufschub nach Artikel 110 beträgt 30 Tage. (2) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe a gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem die Zollschuld dem Zollschuldner…
Artikel 100 Fristen (Artikel 116 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Die Kommission trifft innerhalb von neun Monaten, nachdem sie die in Artikel 98 Absatz 1 genannten Unterlagen erhalten hat, eine Entscheidung, ob eine Erstattung oder ein Erlass gerechtfertigt ist. (2) Sieht sich die Kommission gemäß…
9.3. Verfahren mit Bezug auf frühere Zollkontingente Gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Zollkodex darf die Mitteilung an den Zollschuldner nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld nicht mehr erfolgen. Eine Annullierung oder Anpassung eines Zollkontingentvorteils nach…
Abschnitt 3 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 123 Geltungsdauer eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests (Artikel 22 Absatz 5 des Zollkodex) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren in Form eines T2L, eines T2LF oder eines Warenmanifests gilt…
8.2.7. Vorgehensweise bei einem Auskunftsersuchen bei vereinfachten Verfahren für bestimmte Beförderungsarten Der Inhaber des Unionsversandverfahrens wird unterrichtet, wenn bei einem vereinfachten Verfahren für Luftbeförderung der Stufe 1 die monatliche Liste der Manifeste nicht innerhalb des Zwei-Monats-Zeitraums, gerechnet ab dem Ende des…
2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Frist für die Erledigung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 215; Art. 257 | Art. 1; Art. 170; Art. 174 | Art. 325 | - Die Frist für die Erledigung ist die…
9.4. Aussetzung von Zuteilungen Ausgenommen in Fällen höherer Gewalt überschreitet die Aussetzung von Zuteilungen gemäß Artikel 51 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 nicht zwei aufeinander folgende Arbeitstage, auch wenn diese zwei Tage in zwei aufeinander folgende Kalenderwochen fallen. Von der Verwaltung…
Artikel 297 Frist für die Gestellung der Waren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Abgangszollstelle setzt eine Frist für die Gestellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle unter Berücksichtigung a)der Beförderungsroute; b)des Beförderungsmittels…
Artikel 20 Fristen (Artikel 22 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Unterrichtet die Kommission die Zollbehörden über die Aussetzung einer Entscheidung über verbindliche Auskünfte gemäß Artikel 34 Absatz 10 Buchstabe a des Zollkodex im Falle von vZTA- und vUA-Entscheidungen oder gemäß Artikel 3420a Absatz 107…
5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) (1) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines SADC-WPA-Staates oder in der EU erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur…