RIS AI
7 117 Treffer404 msnur geltende Fassungen
UZK-DAKapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS…

UZK-DAKapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 58 Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS…

UZK-DAKapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil…

ZT-250539.2.2. Auf Handwebstühlen hergestellt (Kontingente Nrn. 09.0101 und 09.0103)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.2.2. Auf Handwebstühlen hergestellt (Kontingente Nrn. 09.0101 und 09.0103) Die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.0101 und 09.0103 sind nur für Erzeugnisse anwendbar, welche auf "Handwebstühlen" im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 hergestellt wurden. Laut Anhang V…

AH-41101. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien14.07.2015

1. Rechtsgrundlagen 1.1. Einfuhr, bilaterale Regelungen Verordnung (EWG) Nr. 3030/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 - in weiterer Folge in dieser Richtlinie mit "Verordnung" bezeichnet - über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern. Inkrafttreten: 09. November 1993; Datum der Veröffentlichung…

AH-41204. Besondere Bestimmungen Ursprungswaren der Türkei
geltende FassungRichtlinien22.04.2013

4. Besondere Bestimmungen Ursprungswaren der Türkei Auf Grund des BeschlussesBeschlusses Nr. 1/2006 des Ausschusses für die Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 26. September 2006, zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/199995 des Assoziationsrates EG Türkei wurde mit Wirkung-Türkei, (kundgemacht…

UZK-DAKapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue, Seilerwaren
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 56 Watte, Filze und Vliesstoffe; Spezialgarne; Bindfäden, Seile und Taue, Seilerwaren Anmerkung zum Kapitel Um als ursprungsverleihend gelten zu können, muss neben dem Thermodruck auch der Druck des Transferpapiers erfolgen. Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so…

UZK-DAAbschnitt XI Spinnstoffe und Waren daraus
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Abschnitt XI Spinnstoffe und Waren daraus Kapitel 50 Seide Anmerkung zum Kapitel Um als ursprungsverleihend gelten zu können, muss neben dem Thermodruck auch der Druck des Transferpapiers erfolgen. Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland…

UZK-DAKapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 51 Wolle, feine und grobe Tierhaare; Garne und Gewebe aus Rosshaar Anmerkung zum Kapitel Um als ursprungsverleihend gelten zu können, muss neben dem Thermodruck auch der Druck des Transferpapiers erfolgen. Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so…

UZK-DAKapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS…

UZK-DAKapitel 50 ff
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 50 ff | Harmonisiertes System 2012 Position | Warenbezeichnung | Be- oder Verarbeitungen von Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen | (1) | (2) | (3) | (4) | ex Kapitel 50 | Seide, ausgenommen: | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien…

UZK-DAKapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. |…

UZK-DAKapitel 60 Gewirke und Gestricke
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 60 Gewirke und Gestricke Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code 2017HS-Code 2022…

UZK-DAKapitel 55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 55 Synthetische oder künstliche Spinnfasern Anmerkung zum Kapitel Um als ursprungsverleihend gelten zu können, muss neben dem Thermodruck auch der Druck des Transferpapiers erfolgen. Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das…

AH-41203. Veredelungsverkehr
geltende FassungRichtlinien01.11.2010

3. Veredelungsverkehr 3.1. Voraussetzung vorherige Bewilligung (1) Für die Inanspruchnahme des wirtschaftlichen passiven Veredelungsverkehrs für bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse ist eine vorherige Bewilligung erforderlich. (2) Die Maßnahme gilt für bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse, die das Ergebnis von Veredelungsverkehren in einem Drittland sind, sofern eine…

UZK-DAKapitel 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien…

UZK-DAKapitel 52 Baumwolle
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 52 Baumwolle Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code 2017HS-Code 2022 (*) | Warenbezeichnung…

AH-41102. Einfuhr von Textilwaren aus gelisteten Drittländern
geltende FassungRichtlinien21.03.2017

2. Einfuhr von Textilwaren aus gelisteten Drittländern 2.1. Einfuhrverbot Für die in Anhang IV der Verordnung (EU) 2015/936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juni 2015 genannten Textilwaren mit Ursprung in Nordkorea (KP) gilt nach Artikel 3 Absatz 3 der genannten…

UZK-DAKapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. |…

AH-4110Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.11.2010

  Die Arbeitsrichtlinie Textilwaren Einfuhr» (AH-4110» (Textilwaren Einfuhr) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen über die Überwachung der Einfuhr von Textilwaren mit Ursprung in definierten Drittländern mittels Gemeinschaftshöchstmengen (Quoten) und statistischen Überwachungsmaßnahmen» dar, der im Interesse einer…