…3 BAO) wird mit der Bekanntgabe eines Vollstreckungsbescheides beseitigt. 3.14. Wiederaufleben der Zahlungserleichterung Rz 288: In den Fällen des § 214 Abs. 5 BAO wird ein etwaiger Terminverlust (§ 230 Abs. 5 BAO) rückgängig gemacht und lebt eine davon betroffene Zahlungserleichterungsbewilligung ohne neuerliche Antragstellung wieder auf.
…3 BAO) oder mit der Bekanntgabe (Zustellung) eines Vollstreckungsbescheides (§ 230 Abs. 7 BAO). Im Fall eines Terminverlustes (infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermins oder infolge Nichterfüllung einer Bedingung; siehe § 230 Abs. 5 BAO) gilt der Zahlungsaufschub für Zwecke der Berechnung der Stundungszinsen allerdings erst im Zeitpunkt der…
…die bis zum Zeitpunkt des Eintritts des Terminverlustes nicht getilgt worden sind. Rz 1448: Dem § 217 Abs. 4 lit. b BAO zufolge unterbricht die Bewilligung einer Zahlungserleichterung die Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO (siehe Rz 937 und Rz 944). Rz 1449: Ein Terminverlust darf…
…5 BAO ergibt sich, dass bei Bewilligung der Zahlungserleichterung für die Dauer des Zahlungsaufschubes keine Säumniszuschlags-ansprüche entstehen. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages tritt erst ein, wenn infolge eines Terminverlustes (§ 230 Abs. 5 BAO) ein Rückstandsausweis (§ 229 BAO) ausgestellt wird. Rz 222: Wird einem…
…Terminverlust iSd § 230 Abs. 5 BAO ist in den Fällen des § 214 Abs. 5 BAO rückgängig zu machen; von Terminverlustfolgen ist abzusehen. Eine vom Terminverlust betroffene Zahlungserleichterungsbewilligung lebt ohne neuerliche Antragstellung wieder auf. Beispiel: Als Folge der Nichteinhaltung einer im Zahlungserleichterungsbescheid enthaltenen Bedingung tritt Terminverlust…
…Nach § 230 Abs. 5 BAO hemmt eine Zahlungserleichterungsbewilligung die Einbringung für die Dauer des Zahlungsaufschubes, somit bis zur Beendigung des Zahlungsaufschubes bzw. bis zu ihrem Erlöschen zB durch Eintritt eines Terminverlustes. Während dieser Dauer entstehen keine Säumniszuschläge, unabhängig davon, ob das Zahlungserleichterungsansuchen im Sinne des …
…Versäumung ergebenden Rechtsfolgen (§ 310 Abs. 3 BAO). Ein allenfalls eingetretener Terminverlust wäre rückgängig zu machen und die Verbuchung der Gebarung neu aufzurollen. Rz 977: Ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO kann bereits vor Festetzung eines Säumniszuschlages gestellt werden. Rz 978: Anträge iSd § 217 Abs…
…die Verspätung ohne Rechtsfolgen zu bleiben hat. Somit wird der Zeitpunkt der Verwirkung des ersten Säumniszuschlages hinausgeschoben, eine Hemmung der Einbringung (§ 230 Abs. 2 BAO) bewirkt und ein Terminverlust wegen Nichteinhaltung eines Zahlungstermins (§ 230 Abs. 5 in Verbindung mit § 212 Abs. 2 BAO) nicht wahrgenommen…
…so wird mit Bekanntgabe des Abweisungsbescheides der Zahlungserleichterungsbescheid wieder maßgeblich. Dies bedeutet, dass der Abgabepflichtige, wenn er Säumnis- und Terminverlustfolgen vermeiden will, innerhalb der Monatsfrist des § 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO sämtliche bis dahin im Zahlungserleichterungsbescheid vorgesehenen Raten nachzuentrichten hat. Rz 501: Wird im…
…wirksam ist oder ein Zahlungsaufschub iSd § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO (betreffend den Zeitraum zwischen Erlöschen einer Zahlungserleichterung infolge Terminverlustes und Ausstellung eines Rückstandsausweises) für die den Gegenstand der Bewilligung bildenden Abgaben besteht. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, so richtet sich die Verrechnung wieder…
…Nur im Fall des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist entsteht die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages. Rz 928: War zum Zeitpunkt des Todes des Abgabepflichtigen eine Zahlungserleichterung aufrecht, so erlischt diese mit dem Todestag ohne Eintritt eines Terminverlustes. Hatte der verstorbene Abgabepflichtige zeitgerecht um Zahlungserleichterung angesucht…
19.5.4.11 Behandlung von Wartetasten- und Sonderverlusten 19.5.4.11.1 Verluste gemäß § 2 Abs. 2a EStG 1988 Rz 151 ff ist sinngemäß anzuwenden. 19.5.4.11.2 Verluste gemäß § 10 Abs. 8 EStG 1988 Rz 5995: Siehe Rz 3701Randzahl 5995…
3.8. Verlustabzug (§ 21 UmgrStG) Rz 1171: Das Recht eines Steuerpflichtigen, Vorjahresverluste gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 bzw. § 8 Abs. 4 KStG 1988 als Sonderausgaben abzusetzen, ist an sich ein höchstpersönliches. Ungeachtet der Tatsache, dass der Steuerpflichtige bei einer Einbringung als Rechtsperson nicht untergeht…
15.6.6.2 Ermittlung des zuzurechnenden Verlustes Rz 1079: Ab der Veranlagung 2012 sind gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 Verluste von ausländischen Gruppenmitgliedern nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 und den übrigen relevanten Bestimmungen des EStG 1988 und KStG 1988 zu…
2.8.5.2 Nachversteuerung ausländischer Verluste infolge Zeitablaufs 2.8.5.2.1 Allgemeines Rz 212: § 2 Abs. 8 Z 4 EStG 1988 idF des AbgÄG 2014 sieht ab der Veranlagung 2015 vor, dass angesetzte Verluste aus einem Staat, mit dem keine umfassende Amtshilfe…
6.4. Verlustabzug (§ 35 UmgrStG) Rz 1702: § 35 UmgrStG bezieht sich auf den Verlustabzug iSd § 8 Abs. 4 KStG 1988 der übertragenden und übernehmenden Körperschaft sowie auf Verlustvorträge aus den der Körperschaft als Gruppenträger zugerechneten Verlusten, aus Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder iSd § 9 Abs. 6 Z…
15.6.6.5.2 Verlustverrechnung bei Veränderung oder Beendigung der Gruppenzugehörigkeit Rz 1092: Scheidet ein ausländisches Gruppenmitglied aus der Unternehmensgruppe vor vollständiger Nachversteuerung der zugerechneten Verluste aus, ist im Jahr des Ausscheidens ein Betrag in Höhe aller offenen, noch nicht nachversteuerten Verluste bei jenem…
20.4 Verlustausgleich Rz 6231: Soweit Verluste aus Kapitalvermögen nicht bereits durch die depotführende Stelle beim KESt-Abzug berücksichtigt wurden, können diese im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden. Soweit Abgeltungswirkung besteht, steht es dem Steuerpflichtigen frei, seine Verluste aus Kapitalvermögen durch Ausübung der Verlustausgleichsoption…
2.6.3 Besondere Verlustausgleichsverbote und Verlustausgleichsbeschränkungen Rz 178: Neben § 2 Abs. 2a EStG 1988 bestehen folgende Beschränkungen: Substanzverluste, Verluste aus Derivaten und aus Kryptowährungen (§ 27 Abs. 3 bis 4a EStG 1988) dürfen nicht mit Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten sowie mit…
2.4. Verlustabzug (§ 10 UmgrStG) 2.4.1. Allgemeines Rz 566: Umwandlungen bedeuten das Ende der übertragenden Kapitalgesellschaft und die Vermögensübernahme durch eine errichtete Personengesellschaft oder durch den Hauptgesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger. Damit verbunden ist in aller Regel die Buchwertübernahme und damit die in § 10 UmgrStG…