RIS AI
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LStR 2002 Rz 3915.9.28 Telefon
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

5.9.28 Telefon Rz 391: Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar. Telefongebühren unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot (auch nicht die Grundgebühr). Verwendet der Dienstnehmer das eigene Telefon, so sind die Telefongebühren hinsichtlich des beruflich veranlassten Teils absetzbar. Es widerspricht…

EStR 2000 Rz 1554–1568Haftpflichtversicherung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…auch für Sauna, Solarium usw.). Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit siehe Rz 4724. Handy Rz 1556: Siehe "Telefonkosten" (Rz 1657). Hausgehilfin Rz 1557: Siehe "Kinderbetreuung, Kindermädchen" (Rz 1572). Hypothekarverschreibung Rz 1558: Kosten der grundbücherlichen Sicherstellung für ein betriebliches Darlehen sind Betriebsausgaben (VwGH 7.7.1971, 0734/69…

EStR 2000 Rz 1653–1661Tagesmütter
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…oder eines Modems für einen Internetzugang ist, ist als Ergänzungsgerät zu einem Telefon anzusehen. Als solches sind die Kosten für dessen Anschaffung jedoch nicht von vorneherein anders als Telefonkosten zu behandeln (VwGH 27.2.2002, 96/13/0101). Telefongespräche, die von betrieblichen Apparaten geführt werden…

KStR 2013 Rz 842–846Lebensführungskosten, Ersatz bzw. Übernahme der Aufwendungen für
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…| VwGH 26.9.2000, 98/13/0107, 0108 | Rasenmäher | VwGH 26.9.2000, 98/13/0107, 0108 | Telefonkosten (geschätzter Privatanteil, ohne Vorlage von Aufzeichnungen über privat bzw. beruflich geführte Gespräche) | VwGH 7.9.1993, 90/14/0195, 0196 | Wohnungsaufwand…

LStR 2002 Rz 2144.3 Sachbezüge - Einzelfälle außerhalb der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

4.3 Sachbezüge - Einzelfälle außerhalb der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. xxx468/2008 4.3.1 (Mobil)Telefon Rz 214: Analog der Verwaltungspraxis bei fallweiser Privatnutzung eines firmeneigenen Festnetztelefones durch den Arbeitnehmer…

EStR 2000 Rz 1467–1488Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Aktenkoffer, Aktentasche, Aktenmappe Rz 1467: Die Aufwendungen sind bei ausschließlicher oder zumindest weitaus überwiegender betriebsbezogener Nutzung (zB Transport oder Aufbewahrung betrieblich oder beruflich verwendeter Unterlagen, wie zB Gerichtsakten eines Rechtsanwaltes, steuerliche Unterlagen eines Steuerberaters, Unterlagen eines auf Werkvertragsbasis tätigen Außendienstmitarbeiters, usw.) abzugsfähig. Anbahnungsspesen Rz 1468…

LStR 2002 Rz 88812.8.5 Anschlussgebühren
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.5 Anschlussgebühren Rz 888: Kosten des Anschlusses an ein Versorgungsnetz (Wasser, Gas, Strom, Kanalisation) sind im Hinblick auf den entstandenen Gegenwert auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn Anschlusszwang besteht (vgl. Rz 908).

LStR 2002 Rz 3685.9.17 Kontoführungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.17 Kontoführungskosten Rz 368: Kontoführungskosten (einschließlich Kosten für Scheck- bzw. Bankomatkarte), die das Gehaltskonto eines Arbeitnehmers betreffen, sind keine Werbungskosten (Aufteilungsverbot). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Einrichtung eines Gehaltskontos verlangt. Kontoführungskosten können nur dann als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn sie ein…