4.3 Sachbezüge - Einzelfälle außerhalb der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. xxx468/2008 4.3.1 (Mobil)Telefon Rz 214: Analog der Verwaltungspraxis bei fallweiser Privatnutzung eines firmeneigenen Festnetztelefones durch den Arbeitnehmer…
5.9.28 Telefon Rz 391: Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetzbar. Telefongebühren unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot (auch nicht die Grundgebühr). Verwendet der Dienstnehmer das eigene Telefon, so sind die Telefongebühren hinsichtlich des beruflich veranlassten Teils absetzbar. Es widerspricht…
3.3.26 Auslandszulage (§ 3 Abs. 1 Z 24 EStG 1988) Rz 107: Auslandszulagen, die nach den Bestimmungen Auslandszulagengesetzesdes Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetzes (AuslZG), BGBl. I Nr. 66/1999, gezahlt werden, sind ohne Einschränkung steuerfrei. Das Ausmaß dieser Auslandszulage wird dem Ort und den Umständen des…
Tagesmütter Rz 1653: Weisen Tagesmütter, die einen Lehrgang nach den für die Ausbildung von Tagesmüttern bestehenden landesgesetzlichen Vorschriften absolviert haben, die bei ihrer Tätigkeit anfallenden Betriebsausgaben nicht nach, ist deren Höhe gemäß § 184 BAO im Wege der Schätzung zu ermitteln. Im Hinblick auf Erfahrungswerte bestehen…
10.9 Telearbeitspauschale (Homeoffice-Pauschale) Rz 766h: Ab dem Kalenderjahr 2025 wird das bisherige Homeoffice-Pauschale, aufgrund einer Änderung des § 2h AVRAG, in Telearbeitspauschale unbenannt und es werden die Örtlichkeiten erweitert, an denen Telearbeit verrichtet werden darf (siehe dazu Rz 277a). Die Regelung in § 26…
3.3.8 Kaufkraftausgleichszulage, Auslandsverwendungszulage und Auslandsaufenthaltszulage (§ 3 Abs. 1 Z 8 EStG 1988) Rz 51: In einem Dienstverhältnis zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts stehende österreichische Staatsbürger, die ihren Dienstort und ihren Wohnsitz nicht im Inland haben (Auslandsbeamte), sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig (§ 26…
6.1.3 Fernsehschaffende, die regelmäßig (mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen Rz 400: 7,5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.942 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. folgende Personen, wenn sie regelmäßig auf dem Bildschirm erscheinen: Kommentatoren, Moderatoren, Diskussionsleiter, Fernsehsprecher, Programmansager. Nicht zu…
20.2 Freibetrag gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 Rz 1127: Der Freibetrag von 400 Euro (bis 2023: 360 Euro ) monatlich steht zu für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und für Überstundenzuschläge im Zusammenhang mit Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Rz…
20.3.3 Erschwerniszulagen Rz 1135: Die Steuerfreiheit von Erschwerniszulagen besteht nicht auf Grund der Bezeichnung der Zulage, sondern setzt voraus, dass eine außerordentliche Erschwernis gegenüber den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen vorliegt. Bildschirmzulagen stellen auf Grund des heutigen Standes der Bürotechnik daher keine Erschwerniszulagen dar. Ebenfalls…
20 Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge (§ 68 EStG 1988) 20.1 Allgemeines Rz 1126: Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der im § 68 EStG 1988 geregelten Zulagen und Zuschläge liegen nur dann vor, wenn derartige Zulagen und Zuschläge neben dem Stunden-, Grund- oder Akkordlohn gewährt werden…
12.8.5 Anschlussgebühren Rz 888: Kosten des Anschlusses an ein Versorgungsnetz (Wasser, Gas, Strom, Kanalisation) sind im Hinblick auf den entstandenen Gegenwert auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn Anschlusszwang besteht (vgl. Rz 908).
42.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen Rz 1405: In der folgenden Tabelle sind die Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 gemäß der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland (BGBl. II…
42.5.4.6 Rz 10376 bis Rz 10391 Rz 10376: § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 - AfA bei Anschaffung eines Kfz gegen Eintausch des alten Kfz (Rz 376) (1999) Ein Kraftfahrzeug mit Anschaffungskosten von 400.000 S wird nach 8 Jahren um 50…
42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084
9.1.3 Einzelfälle 9.1.3.1 Abfertigungen Rz 649: Abfertigungen, die anlässlich der Auflösung eines Dienstverhältnisses anfallen, sind Arbeitslohn und gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Siehe Rz 1070 ff. 9.1.3.2 Abfindungen Rz 650: Abfindungen, die im Rahmen eines…
20.3.2 Schmutzzulagen Rz 1133: Unter Schmutzzulagen sind jene Teile des Arbeitslohnes zu verstehen, die dem Arbeitnehmer deshalb gewährt werden, weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung (Verunreinigung) des Arbeitnehmers und seiner Kleidung…
6.1.7 Hausbesorger Rz 404: 15% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.504 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören nur Personen, die dem Hausbesorgergesetz (BGBl. Nr. 16/1970 idgF) unterliegen und deren Dienstverhältnis vor dem 1. Juli 2000 abgeschlossen wurde (§ 31 Abs. 5 Hausbesorgergesetz). Arbeitnehmer, welche…
42.3a Steuerliche Behandlung von Zahlungen an öffentlich Bedienstete, die in Twinning- (und ähnlichen) Projekten tätig sind Rz 1406a: Die an einem TwinningTwinning ist ein Instrument des Verwaltungsaufbaus und beruht auf der Zusammenarbeit zwischen Behörden und/oder anerkannten ermächtigten Einrichtungen (mandatierten Stellen -Projekt beteiligten mandated…
6.1.8 Heimarbeiter Rz 405: 10% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Als Heimarbeiter gelten ausschließlich Personen, die dem HeimarbeitergesetzHeimarbeitsgesetz 1960 1960, (BGBl. Nr. 105/1961) unterliegen. Andere Personen, die eine nichtselbständige Tätigkeit von zu Hause aus durchführen, gelten nicht als Heimarbeiter (zB…
3.3.10a.6 Inkrafttreten Rz 70v: Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung AbgÄG 2011 tritt mit 01.01.2012 in Kraft. Die Übergangsregelung für die Jahre 2011 - 2012 (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BBG…