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UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…sofern dabei nicht bloß eine betragsmäßige Anpassung der variablen Kapitalkonten an die fixen Kapitalkonten erfolgt, die ausdrücklich im Teilungsvertrag festgehalten wird (siehe Rz 1625). Zur Behandlung von rückwirkenden Einlagen nach dem Stichtag siehe Rz 1609 f. Zur Behandlung der Zurechnung von Fremdkapital siehe Rz 1575…

UmgrStR 2002 Rz 1509–15255. Realteilungen (Art. V UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Abs. 1 UmgrStG liegt vor, wenn Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) Vermögen auf Grund eines Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) zum Ausgleich untergehender Gesellschafterrechte ohne oder ohne wesentliche Ausgleichszahlungen auf Nachfolgeunternehmer übertragen, denen das Vermögen ganz oder teilweise zuzurechnen war. Rz 1510: Für die Realteilung bestehen keine unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…2.1. Zurechnung des Vermögens bis zum Teilungsstichtag Rz 1573: Das am Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages vorhandene zu übertragende Vermögen (Teilungsmasse) muss schon am Teilungsstichtag sowohl der übertragenden Mitunternehmerschaft als auch jedem Mitunternehmer (in Erbfällen seinem Rechtsvorgänger) zuzurechnen gewesen sein (siehe Rz 1544), sonst…

UmgrStR 2002 Rz 1574–15755.2.2. Teilungsmasse
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

5.2.2. Teilungsmasse 5.2.2.1. Allgemeines Rz 1574: Steuerrechtlich kann die Teilungsmasse nur Betriebsvermögen in nachstehender Form umfassen: In- und ausländische land- und forstwirtschaftliche, freiberufliche, sonstige selbständige oder gewerbliche Betriebe (Rz 1548) In- und ausländische Teilbetriebe und zwar Teilbetriebe im Sinne des…

KStR 2013 Rz 1470–147426.3.4 Steuerpflichtige Zusammenschlüsse und Realteilungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Gegenleistung nicht ausschließlich in Form von Gesellschafterrechten, Nichtvorliegen einer in- oder ausländischen übernehmenden Mitunternehmerschaft) oder b) wenn bei Realteilungen die Voraussetzungen des § 27 UmgrStG nicht vorliegen (beispielsweise bei Nichtvorliegen eines Teilungsvertrages, Nichtvorliegen einer Teilungs-Mitunternehmerbschaft, keine Übertragung von (Teil)Betrieben oder Mitunternehmerschaften auf bilanzieller Basis…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Übertragung von Grundstücken im Rahmen der Meldung ist die Ausübung des Aufwertungswahlrechtes gemäß § 29 Abs. 1 Z 2a letzter Satz UmgrStG im Teilungsvertrag festzuhalten. Ob von einem Umgründungspartner rückwirkende Maßnahmen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG im Rahmen der Realteilung vorgenommen werden. Zur Vollständigkeit der Meldung…

UmgrStR 2002 Rz 1545–15635.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…27 Abs. 2 (bzw. Abs. 3) UmgrStG 27 Abs. 2 UmgrStG am Teilungsstichtag, jedenfalls aber am Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages, einen positiven Verkehrswert besitzt, und tatsächlich auf Nachfolgeunternehmer übertragen wird (§ 27 Abs. 1 UmgrStG). Bei der Aufteilung muss jeder Mitunternehmer Vermögen im Sinne des §…

UmgrStR 2002 Rz 1598–16185.3. Steuerliche Bewertung des zu übertragenden Vermögens (§ 29 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Die Teilungsbilanz wird aus dem Jahres- oder Zwischenabschluss abgeleitet. In der Teilungsbilanz ist das von der teilenden Personengesellschaft laut Teilungsvertrag tatsächlich auf den oder die Rechtsnachfolger zu übertragende Vermögen in Bilanzform auszuweisen. Diese Sonderbilanz hat vier Funktionen: Darstellung der steuerlich maßgebenden Buchwerte der bilanzierungspflichtigen Aktiva…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Grunderwerbe vorliegen. (VwGH 16.5.1974, 1814/73, gemeinschaftlicher Rechtsgrund verneint). Bei einem Ansuchen mehrerer Miteigentümer an die Grundverkehrskommission um Genehmigung der Eigentumsübertragung auf Grund eines Teilungsvertrages besteht ein gemeinsamer Wille zur Aufhebung der Gemeinschaft des Miteigentums. (VwGH 16.4.1970, 0012/70, gemeinschaftlicher Rechtsgrund…

UmgrStR 2002 Rz 1576–15855.2.2.3. Zu übertragender Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Eine ordnungsgemäß erstellte UGB-Bilanz genügt dann, wenn allfällige Abweichungen zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Buchwerten aus einer dem Finanzamt vorgelegten Mehr-Weniger-Rechnung bzw. aus dem Teilungsvertrag hervorgehen. Weiters ist idR der Verkehrswert der Personengesellschaft bzw. dessen Zurechnung zu den Teilungsmassen zu ermitteln…

UmgrStR 2002 Rz 1628–16435.5. Sonstige Rechtsfolgen der Realteilung (§ 31 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…GebG (Zessionen) vor. Diese Befreiung ist nur anwendbar, wenn die Personengesellschaft das zu teilende Vermögen unmittelbar oder als zivilrechtlicher Gesamtrechtsnachfolger unter Einbeziehung des Vorbesitzers am Tage des Abschlusses des Teilungsvertrages länger als zwei Jahre besessen hat. Gemäß § 33 TP 21 Abs. 2 Z 6 GebG…

UmgrStR 2002 Rz 1802–18736.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

6.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung 6.13.1. Begriff Rz 1802: Eine nicht unter das UmgrStG fallende Spaltung liegt vor, wenn die Spaltung zwar in das Firmenbuch eingetragen ist, jedoch kein begünstigtes oder nicht ausschließlich begünstigtes Vermögen gemäß § 12…

EStR 2000 Rz 5578–558418.1.4.2 Veräußerung eines Teilbetriebes
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

18.1.4.2 Veräußerung eines Teilbetriebes 18.1.4.2.1 Allgemeines Rz 5578: Die Veräußerung eines Teilbetriebes liegt nur vor, wenn sämtliche wesentlichen Grundlagen in einem einzigen einheitlichen Vorgang an einen einzigen Erwerber entgeltlich übertragen werden. Die wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes müssen dem…

EStR 2000 Rz 5979–598319.5.4.5 Realteilung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

19.5.4.5 Realteilung Rz 5979: Sind die Voraussetzungen des Art. V UmgrStG nicht gegeben und ist folglich das UmgrStG nicht anwendbar ("verunglückte Realteilung"), kommt es§ 24 Abs. 7 EStG 1988 für alle Gesellschafter zur Vollaufdeckung der stillen Reserven (§ 24 AbsAnwendung. 7 EStG 1988…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.2 Veräußerung, Anschaffung 22.4.2.1 Begriff und Allgemeines Rz 6623: Einkünftebegründender Tatbestand des § 30 EStG 1988 ist die Veräußerung. Darunter ist jede entgeltliche Übertragung zu verstehen (Verkauf, Tausch, sonstiges Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis, mit dem ein Grundstück entgeltlich übertragen wird; zum Erbschaftskauf…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…

UmgrStR 2002 Rz 1286–13024. Zusammenschlüsse (Art. IV UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

4. Zusammenschlüsse (Art. IV UmgrStG) 4.1. Begriff und Anwendungsvoraussetzungen (§ 23 UmgrStG) 4.1.1. Allgemeines 4.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 1286: Zusammenschluss ist die Vereinigung von zwei oder mehreren Personen zu einer Personengesellschaft, wobei Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten auf die Personengesellschaft…

UmgrStR 2002 Rz 1788–17936.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung
geltende FassungRichtlinien10.12.2014

6.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung 6.8.1. Allgemeines Rz 1788: Die Spaltung ist ein durch das SpaltG geregelter Vermögenstransfer auf eine neue oder übernehmende Kapitalgesellschaft. Hat sich jemand am Unternehmen der übertragenden oder übernehmenden Gesellschaft als atypisch stiller Gesellschafter im Sinne des…

UmgrStR 2002 Rz 1720–17266.4.3. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

6.4.3. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung) 6.4.3.1. Allgemeines zur Kürzung Rz 1720: Auf Grund des Verweises des § 35 UmgrStG auf § 21 UmgrStG ist das Verbot der doppelten Verlustverwertung gemäß § 4 Z 1 lit. d UmgrStG sinngemäß auch bei Auf- oder Abspaltungen nach…

EStR 2000 Rz 1214–12205.4.9.2 Darlehensverträge
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

5.4.9.2 Darlehensverträge Rz 1214: Auch bei diesen Verträgen sind zB Schriftlichkeit und zivilrechtliche Wirksamkeit keine unabdingbaren Voraussetzungen für deren steuerliche Anerkennung, ein bloßer bilanzmäßiger Ausweis als Schuldpost ist jedoch nicht ausreichend (VwGH 14.9.1977, 0027/77). Bei Fehlen des Fixierens schriftlicher…