RIS AI
7 Treffer1523 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zeugnisse (zB Rechtskraftklausel auf Urteilen) sind gemäß § 14 TP 14 Abs. 2 Z 26 GebG von den Gebühren befreit; Bescheinigungen des Vermessungsamtes zur grundbücherlichen Durchführung von Teilungsplänen; Beglaubigungen, die auf Personenstandsurkunden oder Ehefähigkeitszeugnissen vorgenommen werden, damit die Urkunde im Ausland ihrem Ausstellungszweck entsprechend verwendet werden…

UmgrStR 2002 Rz 687–7133.1.6.3. Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…5 UmgrStG zurückbehalten werden. Für diese Zwecke muss das Gesuch auf Realteilungder verbücherungsfähige Teilungsplan zum Tag des Grundstückes vor dem Umgründungsstichtag oder im Rückwirkungszeitraum der Umgründung gestellt Vertragsabschlusses vorliegen und ausdrücklich in den Einbringungsvertrag aufgenommen bzw. diesem angeschlossen werden und sowie die beantragte Teilung in…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Teilungsvorgang (§ 28 UmgrStG) Rz 1572: Zum Teilungsvorgang verweist § 28 UmgrStG hinsichtlich des Teilungsstichtages, der zu teilenden Personengesellschaft und der zum Zweck der Darstellung des Vermögens erstellten Teilungsbilanz auf die Bestimmungen der §§ 13 bis 15 UmgrStG. 5.2.1. Zurechnung des Vermögens bis zum Teilungsstichtag Rz…

UmgrStR 2002 Rz 1574–15755.2.2. Teilungsmasse
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…in Rz 889. Der sich aus der Zuordnung ergebende Buchwert (Saldo der steuerlich maßgebenden Aktiva und Passiva) kann bereits im Jahres- oder Zwischenabschluss festgehalten werden, sonst kommt er in der (den) Teilungsbilanz(en) zum Ausdruck. In der Folge kann von rückwirkenden Korrekturen des § 29 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 1509–15255. Realteilungen (Art. V UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Vermögen (Teilungsvermögen) im Sinne des § 27 Abs. 2 bzw. § 27 Abs. 3 UmgrStG (siehe Rz 1545 ff) Ein Jahres- oder Zwischenabschluss Eine Teilungsbilanz (§ 12 Abs. 2 UmgrStG) zum Teilungsstichtag (siehe Rz 1536 f), die zumindest den Erfordernissen des § 4 Abs. 1 EStG 1988 entspricht (siehe…

UmgrStR 2002 Rz 1802–18736.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

6.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung 6.13.1. Begriff Rz 1802: Eine nicht unter das UmgrStG fallende Spaltung liegt vor, wenn die Spaltung zwar in das Firmenbuch eingetragen ist, jedoch kein begünstigtes oder nicht ausschließlich begünstigtes Vermögen gemäß § 12…

EStR 2000 Rz 5979–598319.5.4.5 Realteilung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

19.5.4.5 Realteilung Rz 5979: Sind die Voraussetzungen des Art. V UmgrStG nicht gegeben und ist folglich das UmgrStG nicht anwendbar ("verunglückte Realteilung"), kommt es§ 24 Abs. 7 EStG 1988 für alle Gesellschafter zur Vollaufdeckung der stillen Reserven (§ 24 AbsAnwendung. 7 EStG 1988…