…Nr. 1460/2005) an die Voraussetzung gebunden, dass für die Weine entweder ein Dokument VI 1 oder ein Teildokument VI 2 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 883/2001 oder eine von der zuständigen algerischen oder tunesischen Behörde gemäß nachstehendem Muster ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird, wobei…
Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik] [Grafik]
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…ist für Weinerzeugnisse mit Ursprung Australien bei der Abfertigung ein vereinfachtes Formblatt V I 1 (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C014" oder "C017") oder Teildokument V I 2 (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C015" oder "C018") erforderlich…
4.8. (Wieder-)Ausfuhrunterlagen des (Wieder-)Ausfuhrlandes (1) Nach dem Übereinkommen sind folgende (Wieder-)Ausfuhrunterlagen vorgesehen: 1. Für die Ausfuhr von Arten der Anhänge I oder II: a)eine Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C402"), falls es sich um eine…
7. Anhänge 7.1. Verzeichnis der für die pV relevanten Anhänge | Anhang | Quelle | Bezeichnung | A | DA | Gemeinsame Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen | B | DA | Gemeinsame Datenanforderungen für Anmeldungen, Meldungen und Nachweise des zollrechtlichen Status von Unionswaren…
4.6b. Musikinstrumentenbescheinigungen (1) Für die nichtkommerzielle grenzüberschreitende Beförderung von Musikinstrumenten zum persönlichen Gebrauch, für Aufführungen, für Produktionen (Aufnahmen), für Sendungen, für den Unterricht, zur Ausstellung oder für Musik-Wettbewerbe und für ähnliche Verwendungszwecke kann eine Musikinstrumentenbescheinigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der…
Artikel 124a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren mithilfe eines VersandpapiersDokuments ,T2L' oder ,T2LF' (*) (Artikel 6 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Bis zur Inbetriebnahme des UZK PoUS-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255…
Artikel 185 Versandbegleitdokument und Versandbegleitdokument-Sicherheit (Artikel 6 Absatz 2 des Zollkodex) Die gemeinsamen Datenanforderungen für das Versandbegleitdokument und erforderlichenfalls für die Liste der Warenpositionen sowie für das Versandbegleitdokument-Sicherheit und die Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit sind in Anhang B-02 dargelegt.
Anhang B-02 Versandbegleitdokument (*) Kapitel I Muster des Versandbegleitdokuments [Grafik] Kapitel II Anmerkungen und besondere Angaben (Daten) zum Versandbegleitdokument Die in diesem Kapitel verwendete Kurzform ",BKP"' (",Betriebskontinuitätsplan"') bezieht sich auf Situationen, in denen das Ausfallverfahren angewandt wird, das in der gemäß Artikel 8 Absatz…
Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik] [Grafik]
1. Übergangszeitraum Bis zur (für Oktober 2019 vorgesehenen) Fertigstellung des UZK-Systems für den Nachweis des Unionscharakters (PoUS) können folgende Nachweise genutzt werden: Versandpapier "T2L" (Art. 124a UZK-DA, geändert durch UZK-TDA); Manifest der Schifffahrtsgesellschaft (Art. 199 Abs. 2 UZK-IA); Rechnung oder Beförderungspapier…
Anlage B6 Angabe der Exemplare gemäß den Anlagen B2 und B4 auf denen die Eintragungen in Durchschrift erscheinen müssen (einschließlich Exemplar Nr. 1/6) | Nummer des Feldes | Nummer der Exemplare | Nummer des Feldes | Nummer der Exemplare | I. Felder für die…
Anlage 6 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.
2.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge Der Inhaber der Bewilligung für die pV muss für die außerhalb der Union vorzunehmenden Veredelungsvorgänge keine Regelungen treffen. Außerdem muss diese Person nicht mit dem Ausführer der Waren, welche im Rahmen der pV aus dem Zollgebiet der Union…
2.6.3. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der pV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…
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6.2. Psychotrope Stoffe 6.2.1. Grenzüberschreitende Verbringung psychotroper Arzneimittel im internationalen Reiseverkehr (1) Die Beschränkungen finden keine Anwendung auf im Ausland ärztlich oder zahnärztlich verschriebene psychotrope Arzneimittel, sofern 1.die mitgeführte Menge den Arzneimittelbedarf der reisenden Person für höchstens fünf Tage nicht übersteigt…
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