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EStR 2000 Rz 5578–558418.1.4.2 Veräußerung eines Teilbetriebes
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

18.1.4.2 Veräußerung eines Teilbetriebes 18.1.4.2.1 Allgemeines Rz 5578: Die Veräußerung eines Teilbetriebes liegt nur vor, wenn sämtliche wesentlichen Grundlagen in einem einzigen einheitlichen Vorgang an einen einzigen Erwerber entgeltlich übertragen werden. Die wesentlichen Grundlagen des Teilbetriebes müssen dem…

EStR 2000 Rz 5134–513815.1.15 Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

15.1.15 Teilbetrieb 15.1.15.1 Landwirtschaftlicher Teilbetrieb Rz 5134: Ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb muss als selbständiger Organismus nach außen in Erscheinung treten. Weiters setzt ein landwirtschaftlicher Teilbetrieb zumeist eine besondere Viehhaltung und gesonderte Rechnungsführung voraus. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist zu verneinen, wenn…

EStR 2000 Rz 5654–565618.1.5.2 Aufgabe des Teilbetriebes
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

18.1.5.2 Aufgabe des Teilbetriebes Rz 5654: Die Aufgabe eines Teilbetriebes ist der Aufgabe des Betriebes gleichgestellt. Sie liegt dann vor, wenn alle wesentlichen Grundlagen eines Teilbetriebes in einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in einem Zuge an mehrere Dritte veräußert oder ins Privatvermögen des…

EStR 2000 Rz 5585–562818.1.4.2.4 ABC des Teilbetriebes
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

18.1.4.2.4 ABC des Teilbetriebes Arbeitnehmerwohngebäude Rz 5585: Stellt keinen Teilbetrieb dar (VwGH 2.2.1968, 1299/67). Appartementhaus Rz 5586: Einzelne Wohnungen bzw. einzelne Appartements sind keine Teilbetriebe, wohl aber ein Appartementhaus als solches neben einem Hotel (VwGH 18.1.1983…

EStR 2000 Rz 409–4134.1.1.2 Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

4.1.1.2 Betrieb Rz 409: Allgemein kann der Begriff Betrieb als die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel in einer organisatorischen Einheit verstanden werden. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist ein Betrieb aber nur gegeben, wenn er der Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs. 3…

EStR 2000 Rz 4209–421411.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.7 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb Rz 4209: Als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb im Sinne des § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (und § 30 Abs. 8 BewG 1955) gilt ein Betrieb, der einem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb seiner Funktion nach zu dienen bestimmt…

NeuFöR Rz 85–862.5. Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

2.5. Betriebserweiterung (§ 2 Z 5 NeuFöG) Rz 85: Kommt es zu einer Erweiterung eines neu gegründeten Betriebes um bereits bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe, stehen die Befreiungen weder für den neu gegründeten noch für den damit verbundenen Betrieb zu. Relevant sind nur Veränderungen im…

EStR 2000 Rz 420811.3.6.4 Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.6.4 Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben Rz 4208a: Nach § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 ist das Beurteilungsobjekt für die wirtschaftliche Unterordnung grundsätzlich der einzelne Nebenbetrieb. Dabei ist aber zu beachten, dass für die…

EStR 2000 Rz 5414–541617.1.4 Gewinnabsicht
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…

EStR 2000 Rz 5629–564618.1.5 Betriebsaufgabe
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

18.1.5 Betriebsaufgabe 18.1.5.1 Aufgabe des ganzen Betriebes 18.1.5.1.1 Allgemeines Rz 5629: Bei der Betriebsaufgabe hört für den Betriebsinhaber der einheitliche Organismus des Betriebes zu bestehen auf. Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…

LStR 2002 Rz 961–96215.4.4 Haupttätigkeit - Nebentätigkeit
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.4.4 Haupttätigkeit - Nebentätigkeit 15.4.4.1 Nichtselbständige Nebentätigkeit Rz 961: Eine nichtselbständige Nebentätigkeit zu einer selbständigen Haupttätigkeit ist im Bereich der selbständigen Haupttätigkeit zu erfassen, wenn die Nebentätigkeit in einem engen sachlichen (wirtschaftlichen) Zusammenhang mit der Haupttätigkeit steht, auch wenn diese für…

EStR 2000 Rz 5564–557718.1.4 Betriebsveräußerung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

18.1.4 Betriebsveräußerung 18.1.4.1 Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebes 18.1.4.1.1 Allgemeines Rz 5564: Unter Veräußerung wird jede entgeltliche Übertragung (zB Verkauf, Tausch, Zwangsversteigerung, Enteignung) des Eigentums am Betriebsvermögen (Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Eigentums) auf eine andere Person (natürliche, juristische…

EStR 2000 Rz 4221–423011.3.7.3 Beispiele für Nebenbetriebe
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

11.3.7.3 Beispiele für Nebenbetriebe 11.3.7.3.1 Energieerzeugung Rz 4221: Die Erzeugung von Biogas stellt einen Betriebsteil (unselbständiger Verarbeitungsbetrieb) der Land- und Forstwirtschaft dar, wenn das Biogas ausschließlich dem Eigenbedarf dient. Wird die erzeugte Energie (auch) verkauft, so kommt die…

EStR 2000 Rz 5938–594219.2.6.7 Das Sonderbetriebsvermögen als Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

19.2.6.7 Das Sonderbetriebsvermögen als Teilbetrieb Rz 5938: Repräsentiert das Sonderbetriebsvermögen einen Teilbetrieb und wird es unentgeltlich auf eine dritte Person übertragen, liegt eine Übertragung zu Buchwerten (§ 6 Z 9 lit. a EStG 1988) vor; eine Gewinnrealisierung wird nicht ausgelöst. 19.2.6…

EStR 2000 Rz 541717.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

17.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten Rz 5417: Abschlussagent, Gewerbebetrieb, sofern Selbständigkeit gegeben ist, aber auch Geschäftsvermittler (Provisionsvertreter) ohne Abschlussvollmacht (VwGH 10.3.1961, 1414/58; VwGH 11.1.1963, 1263/62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime…

UmgrStR 2002 Rz 1586–15975.2.2.4. Zu übertragender Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien17.12.2015

5.2.2.4. Zu übertragender Teilbetrieb 5.2.2.4.1. Allgemeines Rz 1586: Zum Begriff des Teilbetriebes siehe Rz 714 ff. Die Ausführungen in Rz 1576 ff zur Betriebsübertragung gelten auch hier. Die Mitunternehmerschaft hat in jedem Fall den Gewinn (Verlust) des mit…

EStR 2000 Rz 6011–601419.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

19.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen 19.5.6.1 Freibetrag Rz 6011: Der Freibetrag gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht nur anteilig zu (zu den allgemeinen Voraussetzungen siehe Rz 5691 ff). Maßgeblich für die Höhe des Freibetrages ist das Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen…

EStR 2000 Rz 5284–528816.2.11 Zusammentreffen verschiedener Tätigkeiten
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

16.2.11 Zusammentreffen verschiedener Tätigkeiten Rz 5284: Tätigkeiten, die teils gewerbliche, teils selbständige Arbeit betreffen und zwischen denen kein enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, sind getrennt zu beurteilen (VwGH 5.5.1970, 1894/68; VwGH 15.9.1993, 91/13/0237). Beispiel 1…

EStR 2000 Rz 4201–420811.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

11.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011) Rz 4201: Rechtslage 2015 bis 2019 § 7. (1) Der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb, aus be- und/oder verarbeiteten eigenen und zugekauften Urprodukten sowie aus dem…