…20.2.3.1 Allgemeines Rz 6173: Der Ausdruck Derivate umfasst sämtliche Termingeschäfte (zB Optionen, Futures, Forwards, Swaps usw.) sowie andere derivative Finanzinstrumente unabhängig davon, ob deren Underlying Finanzvermögen, Rohstoffe oder zB sonstige Wirtschaftsgüter darstellt. Damit werden auch sämtliche Arten von Zertifikaten (zB Index, Alpha…
…führt isoliert zu keiner Steuerpflicht, ein Zins-Swap auf den Zins einer Anleihe wirkt sich jedoch im Rahmen der Einkünfte aus der Überlassung von Kapital steuerlich aus (vgl. Abschnitt 20.2.3.2). Daraus folgt, dass grundsätzlich Zins-Swap-Vereinbarungen, solange tatsächlich nur ein Austausch…
…für die eine Debitorenversicherung besteht. Bewertungseinheiten sind weiters für geschlossene Positionen deckungsfähiger Ansprüche und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung sowie für geschlossene Positionen deckungsfähiger Ansprüche und Verbindlichkeiten bei Swaps und Optionen zu bilden. Die Verbindlichkeiten und Forderungen in einer geschlossenen Position bleiben mit den Anschaffungskosten bewertet…
…Finanzvermögen, welcher zu den oben beschriebenen Einkünften führt; Überschuss von Gewinnen über Verlusten von Transaktionen in Bezug auf jedes Finanzvermögen; Überschuss von Fremdwährungsgewinnen über Fremdwährungsverluste; Nettoeinkünfte von Swaps; Beträge, die aus rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen stammen (Sec. VIII Rz 126 CRS-Kommentar). Im Falle eines NFE, der…
…Das Heranziehen der Bandbreite von Credit Default Swaps (also von am Kapitalmarkt gehandelten Kreditderivaten) ist aufgrund deren Volatilität zur Ermittlung einer fremdüblichen Risikoprämie von Konzerndarlehen in der Regel nicht geeignet (Z 10.103rev10.103 OECD-VPL); Credit Default Swaps können jedoch unter Umständen zur Bestimmung…
…Schuldverschreibungen und sonstige Schuldurkunden); Beteiligungen an Personengesellschaften, Warengeschäften oder Swaps (zB Zinsswaps, Währungsswaps, Basisswaps, Zinscaps, Zinsfloors, Warenswaps, Aktienswaps, Aktienindexswaps und ähnliche Vereinbarungen); Beteiligungen (darunter börsengehandelte und nicht börsengehandelte Termingeschäfte und Optionen) an Wertpapieren, Beteiligungen an Personengesellschaften, Warengeschäften, Swaps; und Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträge. Gemäß § 60 Abs…