…EStG 1988) des Arbeitnehmers entrichtet wurde (vgl. VwGH 13.9.1972, 2218/71; VwGH 10.4.1985, 84/13/0004). Auch eine Entrichtung durch Dritte würde dazu führen, dass insoweit die Abgabenschuldigkeit erfüllt wäre; eine derartige Zahlung wäre auch noch im Beschwerdeverfahren über einen Haftungsbescheid…
…es sich handelt. Umfassende Auskunftsrechte sind gemäß ALSAG ab dem Zeitpunkt der Ausweisung der Altlast im Altlastenatlas gegeben. Mit Inkrafttreten des Umweltinformationsgesetzes (UIG), BGBl. Nr. 495/1993, kann das Auskunftsbegehren auch auf das UIG gestützt werden, da keine Subsidiarität des UIG gegenüber dem ALSAG besteht.
…2016 S. 1 idgF). 1.2.4.1. Spezifische Rechtsgrundlagen für die vorliegende Arbeitsrichtlinie Art. 2 UZK-TDA 1.2.5. Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechts-Durchführungsgesetz - ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt…
…Rz 664578: Betreibt die begünstigte Körperschaft (zB Verein zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen) einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb (zB Rehabilitationszentrum), ist für diesen unentbehrlichen Hilfsbetrieb die Befreiungsbestimmung des § 8 Z 2 KommStG 1993 anwendbar (ebenso wie hinsichtlich der begünstigten Körperschaft). Die ErhebungBetreibt eine begünstigte Körperschaft eine…
…an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129: Wird der jeweils zuständigen Abgabenbehörde im Zuge der elektronischen Abgabenerklärung oder Selbstberechnung der Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §§ 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht, liegt keine elektronische Übermittlung, sondern die Vorlage des Originals vor…
…weshalb ein Streit betreffend die Zuständigkeit zur Erledigung einer Sache nicht vorkommen kann. 1.3.3. Ad hoc-Zuständigkeit Rz 17: Bei Gefahr im Verzug kann jede Abgabenbehörde des Bundes in ihrem Amtsbereich die notwendigen Amtshandlungen unter gleichzeitiger Verständigung der anderen Behörde vornehmen (§ 54 Abs…
…angeführten Beträgen zu vergebühren. Die Gebühr ist auf das Konto des Finanzamtes Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW) zu entrichten, wobei auf der Zahlungsanweisung als Verwendungszweck das jeweilige Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben ist. Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit…
…gesetzlichen Berufsvertretung zuzuordnen ist, kann auch die Bestätigung über die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder durch die Wirtschaftskammer entfallen, wenn ausschließlich die Wirkungen des § 1 Z 1 NeuFöG (Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung bzw. Betriebsübertragung unmittelbar veranlassten…
…geringeren Personenkreis umfassen; das Finanzamt darf höchstens zusätzliche Personen in den Bescheid aufnehmen (VwGH 5.9.2012, 2011/15/0024 ua.). Rz 206: Im Spruch des einheitlich (an alle) erlassenen Feststellungsbescheides sind die jeweiligen Gesellschafter, für die das Vorliegen der Einkunftsquelle verneint wird, namentlich zu…
…die eingetretene Rechtskraft und damit Bestandskraft von Abgabenbescheiden generell innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt (Art. 105 UZK bzw. Art. 121 UZK), sind im Rahmen des Geltungsbereichs dieser Bestimmungen die in der BAO enthaltenen, eine Korrektur von Bescheiden ermöglichenden Rechtsinstrumente (§ 293 BAO, § 293a BAO…
…Dadurch wird klargestellt, dass die in § 31 Abs. 6 EStG 1988 idF vor BudBG 2011 geregelte Subsidiarität der Anwendung des § 31 EStG 1988 idF vor BudBG 2011 gegenüber Spekulationseinkünften nach § 30 EStG 1988 idF vor BudBG 2011 auch bei Veräußerungen von Beteiligungen, die lediglich einbringungsbedingt…
…für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, hat es dieses ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen (§ 53 BAO). Rz 12: Die richtige Bezeichnung der korrekten Behörde ist grundsätzlich ein wesentliches Erfordernis für…
…der Annahme der Zollanmeldung der Plafondzollsatz anwendbar gewesen wäre. Wird im Zuge eines Berufungs- oder Erlass-/Erstattungsverfahrens festgestellt, dass das Zollkontingent oder der Zollplafond zum Zeitpunkt der Einbringung der Berufung oder des Erlass-/Erstattungsantrages im bezughabenden Kontingentzeitraum nicht mehr offen bzw. nicht mehr anwendbar ist…
12.3.3 Subsidiarität (§ 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988) Rz 826: Ausgaben (Aufwendungen), die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, sind von der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (vgl. dazu VwGH 24.11.1999, 94/13/0255). Dabei ist die Zuordnung dem…
…1988, soweit sie nicht unter § 25 EStG 1988 fallen (gesetzliche Klarstellung der Subsidiarität). Siehe dazu auch EStR 2000 Rz 6613 ff. Werden Gemeindemandatare zu Körperschaften öffentlichen Rechts entsendet (zB Abwasserverband) und erhalten sie für ihre Tätigkeit bei der Körperschaft öffentlichen Rechts Bezüge oder Entschädigungen, sind…
…Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen (siehe Pkt. 5 der Ergebnisunterlage ESt, Salzburger Steuerdialog 2011, Erlass des BMF vom 06.10.2011, BMF-010203/0464-VI/6/2011). Die sonstigen Einkünfte gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 sind gegenüber den Einkünften aus…
15.1.4 Agrargemeinschaften 15.1.4.1 Rechtsnatur der Agrargemeinschaft Rz 5030: Agrargemeinschaften (Personengemeinschaften in Angelegenheiten der Bodenreform im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Z 3 B-VG und nach § 6 Abs. 2 Landwirtschaftliches Siedlungs-Grundsatzgesetz anerkannte Siedlungsträger) können nach den jeweiligen Landesgesetzen…
… 98 bis 102 EStG 1988) Umfang, Subsidiarität und isolierende Betrachtungsweise (Rz 7901 bis 7908). Einfluss des zwischenstaatlichen Steuerrechtes und des OECD-Musterabkommens: Verwertungstatbestand (Rz 7909 bis 7923). Aussagen zur Betriebsstätte, zum ständigen Vertreter und zu betriebsstättenunabhängigen Tätigkeiten (Rz 7924 bis 7950). Einkunftsarten (Rz 7951 bis…
…1988 schon wegen der Subsidiarität nicht anwendbar ist; unter § 30 EStG 1988 fällt daher nur die Veräußerung durch den Bauberechtigten. Siehe dazu auch Rz 6628a. Das "Baurecht" am eigenen Grundstück stellt nur einen Ausfluss aus dem Eigentumsrecht dar. Erst die Überlassung des Baurechts an einen…
…Erträge aus Einkünften iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 abzüglich der damit iZ stehenden Aufwendungen zu 100% steuerpflichtig. Rz 296: Wenn es nach Verrechnung der Aufwendungen mit den Einkünften im Sinne des § 27 EStG 1988 zu einem Verlust kommt, ergibt sich in den…