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LStR 2002 Rz 10772–1080942.5.10 § 33 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…vom Ehegatten-Unterhalt ableitet, stellt sich die Frage der Rolle der Unterhaltstragung bei Partnern einer Lebensgemeinschaft. Dazu ist festzuhalten, dass zwischen den Partnern einer Lebensgemeinschaft zwar keine rechtlichen Unterhaltspflichten bestehen, wohl aber führt die gemeinsame Haushaltsführung zu tatsächlichen Unterhaltsleistungen, und zwar gleichgültig, ob es sich…

LStR 2002 Rz 865–86712.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…VfGH 30.11.2000, B 1340/00) ohne Abzug eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das individuelle Ausmaß der zu berücksichtigenden Unterhaltspflicht des Steuerpflichtigen orientiert sich unter anderem am jeweiligen angemessenen Unterhalt im Ausland und den eventuellen ausländischen Familienleistungen. Es bestehen keine Bedenken…

LStR 2002 Rz 797–80411.9.2 Unterhaltsverpflichtung
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.9.2 Unterhaltsverpflichtung Rz 797: Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht für ein Kalenderjahr dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Der Zahlungsnachweis hat in allen Fällen durch Vorlage schriftlicher Unterlagen (Einzahlungsbeleg, Empfangsbestätigung) zu erfolgen. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts…

LStR 2002 Rz 795–79611.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

11.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) 11.9.1 Voraussetzungen Rz 795: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein monatlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn sich das Kind in einem…

LStR 2002 Rz 828–83212.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988) Rz 828: Eine Belastung erwächst zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise…

EStR 2000 Rz 1616–1619Pflegetätigkeit (Betreuung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

Pflegetätigkeit (Betreuung) Rz 1616: Erfolgt die Betreuung (Pflegetätigkeit) im Familienverband durch nahe Angehörige (zB Eltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegerkinder, Lebensgefährte/gefährtin), ist davon auszugehen, dass die persönliche Nahebeziehung sowie sittliche Verpflichtung die Betreuung (Pflegetätigkeit) veranlasst. Eine Betreuung (Pflegetätigkeit) durch nahe stehende Personen ist daher als Betätigung…

LStR 2002 Rz 896–89912.8.15 Hausgehilfin
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.8.15 Hausgehilfin Allgemein Rz 896b: Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist (VwGH 19.09.1989, 86/14/0192; VwGH 11.05.1993, 90/14/0019; VwGH 24.02.2000, 96…

LStR 2002 Rz 893–89412.8.11 Bürgschaft
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.8.11 Bürgschaft Bürgschaft zu Gunsten eines nahen Angehörigen Rz 893: Bürgschaftszahlungen sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen (VwGH 21.9.1993, 93/14/0105; VwGH 28.2.1995, 95/14/0016; VwGH 24.11.1999, 94/13/0255): Es…

EStR 2000 Rz 1142–11475.4.6 Mitarbeit im Betrieb des nahen Angehörigen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.6 Mitarbeit im Betrieb des nahen Angehörigen 5.4.6.1 Mitarbeit im Rahmen eines rein familienhaften Verhältnisses 5.4.6.1.1 Allgemeines Rz 1142: Die rechtliche Grundlage für Leistungen im Familienverband liegt regelmäßig nicht in unmittelbar aktualisierten Entgeltsvorstellungen, sondern in anderen…

LStR 2002 Rz 90112.8.19 Konkurs
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.19 Konkurs Rz 901a: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört, abzunehmen. In gleicher Weise besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln zur…

LStR 2002 Rz 88712.8.4 Alters- und Pflegeheim
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…des § 35 EStG 1988 geltend gemacht werden (kein Selbstbehalt). Werden solche Aufwendungen ganz oder zum Teil von Unterhaltspflichtigen (zB von Kindern) oder nahen Angehörigen (zB auch von der Lebensgefährtin oder dem Lebensgefährten) getragen, so ist hingegen eine außergewöhnliche Belastung mit Berücksichtigung des Selbstbehalts gegeben. Eigene…

LStR 2002 Rz 868–87212.6.2 Abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…da derartige Zahlungen bereits dem Grunde nach eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Öffentliche Zuschüsse mindern die anfallenden Kosten. Rz 870: Für das Tragen von Krankheitskosten des (Ehe)Partners ergibt sich aus der Unterhaltspflicht eine rechtliche Verpflichtung. Die Höhe des aus dem Titel der Krankheit zu leistenden…

EStR 2000 Rz 4830–483914.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…weil andere Verwandte vorrangig unterhaltspflichtig sind (zB: das Enkelkind ist gesetzlich unterhaltsberechtigt gegenüber seinen Großeltern, obwohl seine Eltern vorrangig unterhaltspflichtig sind und ihrer Unterhaltspflicht ihm gegenüber auch nachkommen). Beispiele: Darlehensgewährung an die im Betrieb des Steuerpflichtigen angestellte Gattin zum Erwerb der ehelichen Wohnung (VwGH 25…

LStR 200212.8.26 Unterhaltskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.

LStR 2002 Rz 82612.3.3 Subsidiarität (§ 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.3.3 Subsidiarität (§ 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988) Rz 826: Ausgaben (Aufwendungen), die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, sind von der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (vgl. dazu VwGH 24.11.1999, 94/13/0255). Dabei ist die Zuordnung dem…

EStR 2000 Rz 7046–705124.8 Unterhaltsrente
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

24.8 Unterhaltsrente 24.8.1 Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils Rz 7046: Diese Rente ist dadurch charakterisiert, dass wegen des hohen Rentenbarwertes der Zusammenhang zwischen Übertragung und Rentenvereinbarung wirtschaftlich bedeutungslos ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Rentenbarwert bezogen auf den Wert…

LStR 2002 Rz 857–86212.5.3.2 Behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…3 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Verfügt das pflegegeldbeziehende Kind über kein steuerpflichtiges Einkommen, ist im Rahmen der Unterhaltspflicht davon auszugehen, dass die Eltern die Kosten für die Tätigkeit in der Behindertenwerkstätte getragen haben. Wenn der Anspruch auf Pflegegeld auf den Kostenträger…

EStR 2000 Rz 6867–6875Schmerzengeld
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

Schmerzengeld Rz 6867: Schmerzengeld und Aufwandersatz für Pflege stellen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar; da derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören, ist Steuerpflicht…

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

42.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 1032610341 Rz 10319: § 16 Abs. 2 EStG 1988, § 19 EStG 1988 sowie § 295a BAO - Rückzahlung von Einnahmen - Keine Anwendbarkeit des § 295a BAO (Rz 319) (2007) Eine Steuerpflichtige hatte Teile des im Kalenderjahr 2005 erhaltenen Krankengeldes der Wiener…

LStR 2002 Rz 769–77011.3 Familienbonus Plus (§ 33 Abs. 3a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

11.3 Familienbonus Plus (§ 33 Abs. 3a EStG 1988) Rz 769: Der Familienbonus Plus steht unbeschränkt Steuerpflichtigen für ein Kind zu, für das Familienbeihilfe nach dem FLAG 1967 gewährt wird. Nicht erforderlich ist, dass für das Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe…