RIS AI
6 Treffer1518 msnur geltende Fassungen
VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…| Japan | Verlustabdeckung einer Service-Tochtergesellschaft, Fremdvergleichsgrundsatz allg. | - | EAS 79 | 23.01.1992 | Polen | Fremdübliche Vergütung für Subauftragnehmer einer österreichischen Baufirma | - | EAS 89 | 10.02.1992 | Schweiz | Versicherungsbetriebsstätte, Verlustaufteilung | Rz 351 | EAS…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Recht (§ 29 Abs. 2 lit. c BAO) begründen Bauausführungen bereits nach sechs Monaten eine Betriebsstätte für das ausländische Unternehmen. Rz 268: Für die Berechnung der Frist ist der tatsächliche Arbeitsbeginn vor Ort (auch durch Subauftragnehmer) entscheidend (OECD-MK Art. 5 Z 54; EAS 2583). Eine…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die Betriebsstätte begründende Wirtschaftsgut wäre der Betriebsstätte zuzuordnen. Dementsprechend kann der Betriebsstätte lediglich wenig oder gar kein Gewinn zugerechnet werden (AOA Report 2008 Z I/95). Sofern die Betriebsführung der Maschine (des Servers) an lokale Subauftragnehmer ausgelagert wird, wären die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten in…

VPR 2021 Rz 358–3642.2.4. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…ein Besteuerungsrecht (an den Gewinnen des Generalunternehmers) zugeordnet werden. Es wäre daher sachlich nicht richtig, beim kombinierten Baustellengewinnaufteilungsverfahren die Kosten sämtlicher Subauftragnehmer zu 100% dem Baustellenstaat zuzuordnen. Beispiel (EAS 751, ähnlich EAS 1375): Besteht die Funktion, die ein österreichischer Generalunternehmer an einer russischen Baubetriebsstätte wahrnimmt…

UStR 2000Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen 1 Allgemeines Zur Beurteilung, ob ein Unternehmer üblicherweise Bauleistungen erbringt, kann der Abschnitt F "Bauwesen" der SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - (ÖNACE 1995), basierend auf der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische…

LStR 2002 Rz 121229a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

29a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen Rz 1212a: Mit § 82a EStG 1988 wird ab 1. Juli 2011 (maßgeblich ist der Zahlungsfluss) bei Weitergabe von Bauleistungen eine Haftung des Auftraggebers (Auftrag gebendes Unternehmen) für lohnabhängige Abgaben des beauftragten Bauunternehmens eingeführt. Die Haftung für lohnabhängige…