…wenn der Steuerpflichtige einen Beruf ausübt, für den die durch ein Universitätsstudium gewonnenen Kenntnisse eine wesentliche Grundlage sind und das Zweitstudium seiner Art nach geeignet ist, den für die praktische Berufsausübung gegebenen Wissensstand auszubauen. Das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen (Jusstudium durch einen Betriebswirt…
…bloßen Studium der Verträge stehen zu bleiben, sondern muss sich auch den tatsächlich ausgeübten Funktionen widmen. Beispiel (EAS 3069): Im Zuge einer Unternehmensreorganisation wird durch konzerninterne Verträge das Funktions- und Risikoprofil einer inländischen Gesellschaft in der Weise umgestellt, dass die bisherigen Kundenverträge bei der Inlandsgesellschaft…
…ein Studium gleicher Art auch an einer im Wohnort oder im Nahebereich des Wohnortes gelegenen Universität absolviert werden kann (VwGH 26.5.2004, 2000/14/0207). Wird eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit nicht im Einzugsbereich des Wohnortes, jedoch im Inland als auch im Ausland angeboten, steht der…
…eines (Erst)Studiums an einer Universität (=wissenschaftliche Hochschule) wäre. Dies deutet darauf hin, dass sich das gegenständliche Studienangebot eher nicht an Lehrer mit Universitätsabschluss richtet, sondern insbesondere an Lehrer, die ihre Ausbildung an einer PädAk erhalten haben. Sind die Studiengebühren - unter Beachtung der jeweiligen Grundvoraussetzungen…
…wird derjenige anzusehen sein, der auf Grund einer entsprechenden Ausbildung die Zahnheilkunde in ihren wesentlichen Erscheinungsformen ausübt. Rz 943a: Nicht unter die in § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 aufgezählten Berufsgruppen subsumierbar sind: Heilpraktiker und Homöopathen (ohne medizinisches Studium); Mental-Suggesteure oder Hypnotiseure (ohne…
…österreichischen Universitäten und an Universitäten der Künste aufgenommene ordentliche Studierende sowie Studierende von Fachhochschul-Studiengängen, Pädagogischen Akademien, Berufspädagogischen Akademien, Akademien für Sozialarbeit oder ähnlichen Einrichtungen. Gleichgestellt sind außerordentliche Studierende, die sich durch die Absolvierung eines Universitätslehrganges auf ein ordentliches Studium oder die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten sowie…
…Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Schul- bzw. Studienzeit (Art. 21 ZBefrVO). Ausstattung sind Haus-, Bett-, Tisch- und Leibwäsche und Kleidung, auch neu. Schulmaterial sind Gegenstände und Geräte (einschließlich Rechen- und Schreibmaschinen), die von allen Schülern und Studenten üblicherweise beim Studium verwendet werden…
…Der Begriff Studenten umfasst nicht nur Hochschüler, sondern auch alle in schulischer Ausbildung befindlichen Personen (vgl. VwGH 9.3.1979, 2850/78, 3004/78, 3005/78). Unter dem Begriff "ausländische" Studenten können nur solche Studenten verstanden werden, die an einer ausländischen (Hoch-)Schule ihrem Studium…
…wer die Heilkunde ohne (abgeschlossenes) Studium ausübt, selbst wenn er sich auf andere Art die hiefür notwendigen Kenntnisse angeeignet hat. Rz 5220: Nicht unter die (tier-)ärztliche Tätigkeit fallen etwa Ärztepropagandist = Arzt, der als Konsulent der Pharmazeutischen Industrie für Medikamente wirbt (VwGH 2.2…
…sind als Werbungskosten anzuerkennen. Ein Medizinstudent, der sich das Studium als Taxifahrer finanziert, bricht sein Studium ab. Die bisher angefallenen Umschulungskosten sind als Werbungskosten anzuerkennen. Ein Medizinstudent, der sich das Studium als Taxifahrer finanziert, bricht sein Studium ab. Die bisher angefallenen Umschulungskosten sind als Werbungskosten…
…die kein ärztliches Studium erfordern (zB alternative Begleittherapien zur Schulmedizin) Artisten Garten- und Landschaftsarchitekten. Soweit in derartigen Fällen bis 2006 eine steuerliche Buchführungspflicht (idR über § 125 BAO) bestanden hat, entfällt diese ab 2007. Keine freien Berufe sind nach der Verkehrsauffassung und damit für das UGB…
…ist möglich. Weitere Vergleiche können beim Studium von Wirtschaftspublikationen gewonnen werden. Rz 736: Werden Leistungsprämien an Anteilsinhaber bezahlt, ist zu prüfen, ob die Zuwendung angemessen ist. Entfallen beispielsweise auf den Anteilsinhaber drei Viertel der Prämien und der Rest auf sämtliche andere Angestellte (innerbetrieblicher Vergleich), sind…