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13 Treffer1588 msnur geltende Fassungen
ZK-20303.4. Gegenstände von Schülern und Studenten (C06)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…3.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausstattung, Schulmaterial und zur normalen Einrichtung eines Schüler- bzw. Studentenzimmers gehörende Gebrauchtmöbel von zu Studienzwecken in das Zollgebiet der Gemeinschaft einreisenden Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Schul- bzw. Studienzeit (Art. 21 ZBefrVO). Ausstattung sind Haus-, Bett-…

UZK-DAArtikel 217 Fristen für die Erledigung der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln und Containern
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…notwendig ist;(*) c)bei Straßenbeförderungsmitteln, die zum eigenen Gebrauch verwendet werden i)durch Studenten: in dem Zeitraum, in dem sich die Studenten im Zollgebiet der Union ausschließlich zu Studienzwecken aufhalten; ii)durch Personen, die einen Auftrag von bestimmter Dauer erfüllen: imin dem Zeitraum, in dem…

ZK-20303. Befreiungen bei Wohnsitzverlegung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Kapitel II ZBefrVO als Heiratsgut auch in neuem Zustand abgabenfrei eingeführt werden (siehe Abschnitt 3.2.). Hausrat (eingeschränkt) für Schul- oder Studienzwecke ist nach Titel V abgabenfrei (siehe Abschnitt 3.4.). Zu beachten sind daneben insbesondere die Regeln betreffend abgabenfreie Einfuhr von Waren anlässlich der…

LStR 2002 Rz 875–87612.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…

EStR 2000 Rz 1651–1652Studien- und Fortbildungsreisen
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

Studien- und Fortbildungsreisen Rz 1651: Nach der Rechtsprechung sind bei Reisen mit klar abgrenzbarem betrieblichen und privaten Reiseteil die Reise- und Fahrtkosten hinsichtlich des betrieblich veranlassten Reiseteils grundsätzlich abzugsfähig (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197; VwGH 27.01.2011, 2010/15/0043, siehe dazu…

LStR 2002 Rz 28–383.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

3.3.3 Beihilfen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 1 Z 3 EStG 1988) Rz 28: "Öffentliche Mittel" sind solche, die von Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlich-rechtlichen Funktion gezahlt werden. Als "öffentliche Mittel" im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 3 EStG…

LStR 2002 Rz 360–3615.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

5.9.14.3 Umschulungsmaßnahmen - Abzielen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes Rz 360: Die ausdrücklich genannte Voraussetzung, dass eine Umschulungsmaßnahme auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes (einer anderen Haupttätigkeit) abzielen muss, ist in Verbindung mit dem allgemeinen Abzugsverbot von Aufwendungen für die…

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

42.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366 Rz 10343: § 16 Abs. 1 EStG 1988 - Familienzusammenführung - Berufsoffizier des Bundesheeres (Rz 343 und Rz 354) (1994) Der Antragsteller ist Berufsoffizier des Bundesheeres. In der Zeit vom 28.7. bis 29.8.1992 war er im…

EStR 2000 Rz 8201–820231.5 Öffentliches Interesse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

31.5 Öffentliches Interesse Rz 8201p: Ein begünstigter Zuzug kann gemäß § 103 EStG 1988 unter dem Titel der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung von Kunst oder der Förderung des Sports stehen. Der Zuzug muss aus diesem Grund im öffentlichen Interesse gelegen sein. Da…

LStR 2002 Rz 2815.6.2 Berufliche Veranlassung
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

5.6.2 Berufliche Veranlassung Rz 281: Eine berufliche Veranlassung kann - anders als bei einer Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG 1988 - nicht nur dann vorliegen, wenn die Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus…

LStR 2002 Rz 72–743.3.12 Ausländische Studenten als Ferialpraktikanten (§ 3 Abs. 1 Z 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

3.3.12 Ausländische Studenten als Ferialpraktikanten (§ 3 Abs. 1 Z 12 EStG 1988) Rz 72: Der Begriff Studenten umfasst nicht nur Hochschüler, sondern auch alle in schulischer Ausbildung befindlichen Personen (vgl. VwGH 9.3.1979, 2850/78, 3004/78, 3005/78). Unter dem Begriff…

LStR 2002 Rz 389–3905.9.27 Studienreisen
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

5.9.27 Studienreisen 5.9.27.1 Voraussetzungen Rz 389: Eine berufliche Veranlassung liegt nur dann vor, wenn die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlasst ist. Die (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabs festzustellen…

LStR 2002 Rz 880–88312.7.4 Einzugsbereich
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

12.7.4 Einzugsbereich Rz 880: Gemäß § 1 der Verordnung des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, liegen Ausbildungsstätten, die vom Wohnort mehr als 80 km entfernt sind, nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes. Rz 881: Gemäß § 2…