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AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten…

AH-11305. Verwaltungsstrafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

13. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG) Rz 94: Für die Verletzung der Meldepflicht sowie die Verletzung der Sorgfaltsverpflichtung bestehen gesonderte Strafbestimmungen. § 107 Abs. 1 sieht entsprechend wirksame Strafbestimmungen im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser…

AH-11302. Übersichten
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

2. Übersichten 2.1. Gütergruppen aus unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union (1) § 1 Abs. 1 Z 24 lit. a bis c AußWG 2011 definiert "unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union" als aufgrund des EG-Vertrags oder des AEUV erlassene unmittelbar anwendbare Rechtsakte a)zur…

VB-04025. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 sind gemäß § 44 Abs. 1 Sprengmittelgesetz 2010 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: Verbringung, Einfuhr oder Durchfuhr von Schieß- und Sprengmitteln ohne die erforderliche Bewilligung (§ 44 Abs. 1 Z 5 Sprengmittelgesetz 2010…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist…

VB-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

5. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr (Durchfuhr) von verbotenen Waffen - mit Ausnahme von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, und mit Ausnahme von Magazinen für andere halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können - oder verbotener…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

4. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen 4.1. Rechtsgrundlage § 85 AußWG 2011 für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen; § 86 AußWG 2011 für vereinfachte Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG. 4.2. Güter Textilwaren (siehe AH-4110 und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und…

VB-07104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…

EStR 2000 Rz 4840–484614.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

14.7 Nichtabzugsfähigkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern, Strafen, Verbandsgeldbußen und Abgabenerhöhungen (§ 20 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) 14.7.1 Abzugsverbot für Schmier- und Bestechungsgelder Rz 4840: Unter gemäß § 20 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 vom Abzugsverbot erfassten Geld- und Sachzuwendungen…

VB-080010.2. Verwaltungsübertretungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

10.2. Verwaltungsübertretungen (1) Abgesehen von den unter Abschnitt 10.1. behandelten gerichtlichen Strafen und den unter Abschnitt 2.1.2. und Abschnitt 2.3. behandelten Verwaltungsübertretungen ist die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr oder die Verbringung innerhalb der Union von Abfällen entgegen den in…

EStR 2000 Rz 1318–13225.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

5.5.4a.4.2 Voraussetzungen nach § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Forschungs- und Lehraufgaben) Rz 1318: Ergänzend zu den Sonderregelungen in § 4a Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 Z 3 EStG 1988 werden in § 4a Abs. 4 Z 2 EStG 1988…

VB-080010. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

10. Strafbestimmungen 10.1. Gerichtliche Strafverfahren (1) § 181b StGB stellt ua. vorsätzliches umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen und § 181c StGB stellt ua. fahrlässiges umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen unter gerichtliche Strafe, wobei in beiden Fällen zwei Tatbestände unterschieden werden: a)Gemäß § 181b Abs. 1 StGB begeht eine…

VB-02207. Strafbestimmungen und Hinweise
geltende FassungRichtlinien28.01.2023

7. Strafbestimmungen und Hinweise 7.1. Strafbestimmungen 7.1.1. Gerichtliche Strafen (1) Die Einfuhr oder die Ausfuhr der in der Anlage 1 genannten Suchtgifte bzw. der in der Anlage 2 genannten psychotropen Stoffe entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes ist nach…

LStR 2002 Rz 387–3885.9.26 Strafen
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

5.9.26 Strafen Rz 387: Rechtslage ab 02.08.2011 Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988). Rechtslage bis 01.08.2011 Über…

VB-03104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) und die Ausfuhr von Waren ohne Ausfuhrkontrolle (Abschnitt 3.2.) sind gemäß § 21 Abs. 1 VNG als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4. Strafbestimmungen 4.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 Katzen- oder Hundefelle oder Produkte, die solche Felle…

UP-30004.5. Prüfung des Antragsformulars (Rückseite) der Warenverkehrsbescheinigung
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

4.5. Prüfung des Antragsformulars (Rückseite) der Warenverkehrsbescheinigung Die Prüfung der Rückseite des Antragsformulars ist von besonderer Bedeutung, weil sie die Angaben und Erklärung des Ausführers über die sachliche Richtigkeit der Warenverkehrsbescheinigung betrifft. Die Rückseite des Antragsformulars ist jedenfalls in deutscher Sprache abzufassen. 4.5…

VB-02305. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

5. Strafbestimmungen 5.1. Gerichtlich strafbare Handlungen 5.1.1. Große Mengen an Tierarzneimitteln, die bei Anwendung an Tieren beim Menschen nachhaltige oder schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben können (1) Gemäß § 1185 Abs. 1 Z 1 TAKGTAMG ist es strafbar, Tierarzneimittel oder Arzneimittel, die…