3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…
3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…
5. Verwaltungsstrafbestimmungen 5.1. Rechtsgrundlagen § 87 AußWG 2011 Verwaltungsstrafbestimmungen; § 88 AußWG 2011 Verfall und Entsorgung von Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig…
7. Strafbestimmungen und Hinweise 7.1. Strafbestimmungen 7.1.1. Gerichtliche Strafen (1) Die Einfuhr oder die Ausfuhr der in der Anlage 1 genannten Suchtgifte bzw. der in der Anlage 2 genannten psychotropen Stoffe entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes ist nach…
3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist…
5. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr (Durchfuhr) von verbotenen Waffen - mit Ausnahme von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können, und mit Ausnahme von Magazinen für andere halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können - oder verbotener…
4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser FindokArbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 und der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 sind gemäß § 61 Abs. 4 Weingesetz 2009 in Verbindung mit § 1 Z 10 Weingesetz-Durchsetzungsverordnung…
2. Übersichten 2.1. Gütergruppen aus unmittelbar anwendbarem Recht der Europäischen Union (1) § 1 Abs. 1 Z 24 lit. a bis c AußWG 2011 definiert "unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union" als aufgrund des EG-Vertrags oder des AEUV erlassene unmittelbar anwendbare Rechtsakte a)zur…
10. Strafbestimmungen 10.1. Gerichtliche Strafverfahren (1) § 181b StGB stellt ua. vorsätzliches umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen und § 181c StGB stellt ua. fahrlässiges umweltgefährdendes Verbringen von Abfällen unter gerichtliche Strafe, wobei in beiden Fällen zwei Tatbestände unterschieden werden: a)Gemäß § 181b Abs. 1 StGB begeht eine…
5. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 sind gemäß § 44 Abs. 1 Sprengmittelgesetz 2010 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: Verbringung, Einfuhr oder Durchfuhr von Schieß- und Sprengmitteln ohne die erforderliche Bewilligung (§ 44 Abs. 1 Z 5 Sprengmittelgesetz 2010…
4. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen 4.1. Rechtsgrundlage § 85 AußWG 2011 für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen; § 86 AußWG 2011 für vereinfachte Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG. 4.2. Güter Textilwaren (siehe AH-4110 und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und…
4. Strafbestimmungen 4.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 Katzen- oder Hundefelle oder Produkte, die solche Felle…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) und die Ausfuhr von Waren ohne Ausfuhrkontrolle (Abschnitt 3.2.) sind gemäß § 21 Abs. 1 VNG als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) ist gemäß § 21 Abs. 2 des Vermarktungsnormengesetzes als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder…
4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/852 sind gemäß § 71 Abs. 1 Z 23 ChemG 1996 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es…
…Finanzstrafgesetz Bd. I5, 4. Auflage2018, § 21 Rz 5). Die Höhe der zu verhängenden Strafe ist innerhalb des so festgestellten Strafrahmens nach den allgemeinen Strafzumessungsregeln gemäß § 23 FinStrG auszumessen, wobei die Verwirklichung mehrerer Finanzvergehen einen Erschwerungsgrund darstellt (RegerKöck/HackerJudmaier/NordmeyerKalcher/KurokiSchmitt, , Das Finanzstrafgesetz Bd. I5, 4…
7. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen den Abschnitt 3. Anlage 1 Musterformblatt für Einzel- und Globalgenehmigungen [Grafik] [Grafik] [Grafik…
7.1.4. Vereinfachte Strafverfügung (1) Gemäß § 9 Abs. 1 ArtHG 2009 können die Zollämterkann das Zollamt Österreich nach Maßgabe des § 146 FinStrG mit vereinfachter Strafverfügung über 1.Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 8 Abs. 5 ArtHG 2009 (siehe Abschnitt 7.1.3.) und Hinweis: Im Text des…
5. Strafbestimmungen 5.1. Gerichtlich strafbare Handlungen 5.1.1. Große Mengen an Tierarzneimitteln, die bei Anwendung an Tieren beim Menschen nachhaltige oder schwere gesundheitliche Schäden zur Folge haben können (1) Gemäß § 1185 Abs. 1 Z 1 TAKGTAMG ist es strafbar, Tierarzneimittel oder Arzneimittel, die…