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GK-04001.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007
1.2.2. Rundfahrten mit geschlossenen Türen Rundfahrten mit geschlossenen Türen sind Verkehrsdienste, die mit dem selben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangsort zurückbringt.