1. Unionsversandverfahren Gemeinschaftscharakter der Waren Grundsätzlich gilt für innerhalb der Europäischen Union versandte Waren, die sich nicht in einem (externen) Versandverfahren befinden, die Unionsfiktion des Art. 153 UZK. Das heißt, für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um…
0. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Versand befasst sich mit dem Unionsversandverfahren, das Versandverfahren gemäß dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnet TIR (TIR-Übereinkommen), die Versandverfahren mit Formular 302 und Versand im Postverkehr auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der…
6.1.3. Steuerschuld - Steuerrechtlich freier Verkehr Für gewerbliche Verbringungen, einschließlich Versandhandel, gilt das Bestimmungslandprinzip. Werden vstW aus dem freien Verkehr eines anderen MS zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet verbracht, kommt es dadurch zu einer (weiteren) Steuerschuldentstehung im Steuergebiet. Werden die dafür erforderlichen Verfahren…
4.5. Versandhandel 4.5.1. Allgemeines Versandhandel betreibt, wer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit vstW aus dem steuerrechtlich freien Verkehr (dh. eine bereits versteuerte Ware) eines MS an Privatpersonen in anderen MS liefert und den Versand der vstW an den Erwerber selbst durchführt oder…
3.3.8. Zollrechtliches Ausfuhrverfahren bei Beförderungen unter Steueraussetzung 3.3.8.1. Allgemeines Für vstW unter Steueraussetzung, die aus dem EU-VstGeb verbracht werden sollen, sind grundsätzlich die Bestimmungen des UZK betreffend Ausfuhr anzuwenden (Abschnitt 5.2.2.). Daneben sieht die SystemRL vor, dass…
3. Steueraussetzungsverfahren 3.1. Allgemeines Das Steueraussetzungsverfahren ist die zentrale steuerliche Regelung im Bereich der Verbrauchsteuern und soll die gewerbliche Herstellung, die Verarbeitung, das Inbesitzhalten und die Lagerung sowie die Beförderung vstW ohne steuerliche Belastung ermöglichen. Darüber hinaus unterstützt das Steueraussetzungsverfahren das in der EU…
6.8. WinEvi Versandverfahren FALLBACK-Eingabe im Betriebskontinuitätsverfahren Siehe hiezu Abschnitt 7. (Eingaben im Betriebskontinuitätsverfahren). 6.9. Nachprüfungsverfahren Versandscheine Zur Verhütung und Aufdeckung von Zuwiderhandlungen prüfen die Abgangszollstellen, Durchgangszollstellen und Bestimmungszollstellen die Vermerke auf den Versandscheinen nach, wenn anscheinend ein Fehler gemacht wurde oder Zweifel…
Abschnitt 2 Externes und internes Unionsversandverfahren Artikel 188 Steuerliche Sondergebiete (Artikel 1 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Werden Unionswaren von einem steuerlichen Sondergebiet aus in einen anderen Teil des Zollgebiets der Union befördert, der kein steuerliches Sondergebiet ist, und endet diese Beförderung an einem Ort…
4.4. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.1. Allgemeines Im Unterschied zu Beförderungen im Steueraussetzungsverfahren (Abschnitt 3.3.), die auf den gewerblichen Bereich beschränkt sind, können Beförderungen außerhalb des Steueraussetzungsverfahrens auch von natürlichen Personen zu privaten, nichtgewerblichen Zwecken durchgeführt werden. VstW, die sich…
26a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994) Rz 3446: Ab 1.7.2021 besteht bei Anwendung des zollrechtlichen Zahlungsaufschubes (Art. 110 UZK) die Möglichkeit, für Einfuhren die Sonderregelung in § 26a UStG 1994 in Anspruch zu nehmen, und…
8. Das Such- und Erhebungsverfahren im Versandverfahren Bei der Bestimmung der Zuständigkeit für das Suchverfahren gilt der Grundsatz, dass die zuständige Behörde des Abgangsstaates für die Einleitung und die Überwachung des Suchverfahrens verantwortlich ist und dabei die Schlüsselrolle spielt (Herrin des Verfahrens). Beendigung und Erledigung…
4.4.4. Beginn und Ende der Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.4.1. Beginn der Beförderung Die Beförderung im steuerrechtlich freien Verkehr beginnt, wenn die vstW den im v-e-VD bezeichneten Abgangsort verlässt. 4.4.4.2. Ende der Beförderung Die…
6. Steuerschuld Verbrauchsteuern zählen zu den Selbstberechnungsabgaben. Im Regelfall ist eine (monatliche) Steueranmeldung abzugeben und die Steuer zu entrichten. Nur in besonderen Fällen kommt es zu einer bescheidmäßigen Abgabenfestsetzung (§ 201 BAO). Die VSt-Ges enthalten eigene Regelungen über die Steuerschuld, insbesondere im Hinblick auf die…
2.7. Der Status von Verbrauchsteuerwaren innerhalb der Union 2.7.1. Allgemein VstW unterliegen einer Verbrauchsteuer mit 1.ihrer Herstellung, gegebenenfalls einschließlich ihrer Förderung, innerhalb des Gebiets der Union; 2.ihrer Einfuhr oder ihrem unrechtmäßigen Eingang in das Gebiet der Union. VstW befinden sich…
3.3.5. Beförderung an völkerrechtlich begünstigte Empfänger Völkerrechtlich begünstigte Empfänger (Abschnitt 3.2.5.) können vstW ebenfalls unter Steueraussetzung empfangen. Vor einer Beförderung unter Steueraussetzung ist dazu vom völkerrechtlich begünstigten Empfänger eine Freistellungsbescheinigung nach Art. 1 DVO SystemRL in Verbindung mit Art. 12 SystemRL…
4.4.9. Besonderheiten für bestimmte Warenkategorien 4.4.9.1. Tabakwaren Personen oder Personenvereinigungen, die Tabakwaren im Sinne des TabStG 2022 (Tabakwaren) an Letztverbraucher abgeben (zB Tabaktrafikanten), dürfen keine Tabakwaren aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines MS zu gewerblichen Zwecken beziehen, in Gewahrsame halten…
4.2. Verfahrensbeteiligte im steuerrechtlich freien Verkehr 4.2.1. Hersteller Grundsätzlich sollen vstW in einem Steuerlager unter Steueraussetzung hergestellt werden. Anders als im Steueraussetzungsverfahren kommt daher dem Hersteller im steuerrechtlich freien Verkehr viel weniger Bedeutung zu. Dennoch bestehen auch für Hersteller im steuerrechtlich freien…
3.3. Beförderung unter Steueraussetzung 3.3.1. Allgemeines VstW können vor ihrer Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr innerhalb EU-VstGeb unter Steueraussetzung befördert werden. Das Steueraussetzungsverfahren ist aber nur für den gewerblichen Verkehr vorgesehen. Auf Verbringungen zu privaten Zwecken finden die Bestimmungen über…
5. Zollrechtliche Behandlung von Verbrauchsteuerwaren Wie bereits unter Abschnitt 2.7.4. ausgeführt, bedarf es hinsichtlich der vstW, die im Handelsverkehr mit Drittländern transferiert werden, einer Abgrenzung betreffend die Anwendung der Verbrauchsteuer- oder der Zollbestimmungen. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, sollen sich vstW grundsätzlich entweder in…
6.3.3.5. Ausfuhr aus dem steuerrechtlich freien Verkehr Erfolgt die Ausfuhr der vstW unmittelbar in ein Drittland und wird der Ausgang aus der Union nachgewiesen, wird die Steuer auf Antrag für nachweislich im Steuergebiet versteuerte vstW erstattet oder vergütet. Eine Ausfuhr ist dann…