…Inländische Dividenden Rz 292: Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich nicht von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen Investmentfondsanteilen, siehe Rz 173. 3.2.2.1.2.3.1.2. Ausländische Dividenden Rz 293: Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich nicht von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen Investmentfondsanteilen…
…Im Rahmen der Einführung des freiwilligen KESt-Abzuges können allerdings auch bereits in Vorperioden angeschaffte Produkte einbezogen werden. Sofern ein freiwilliger KESt-Abzug für unverbriefte Derivate erfolgt, entspricht die weitere steuerliche Behandlung (hinsichtlich des automatischen Verlustausgleichs sowie des Verlustausgleichs in der Veranlagung, des gleitenden Durchschnittspreises…
…die KESt kann angerechnet werden. Der steuerliche Buchwert ist je Anteil um 8,35 zu verringern. 3.2.2.2.2.2.2. Meldefonds bei inländischem Depot Rz 304: Die Behandlung unterscheidet sich nicht von im Privatvermögen natürlicher Personen gehaltenen Investmentfondsanteilen, siehe Rz 190 f…
…tatsächlichen Ausschüttung bzw. bei thesaurierenden Fonds im Zeitpunkt der gesetzlich fingierten Ausschüttung, also im Zuflusszeitpunkt, zuzurechnen waren oder nicht. Zusätzlich wurde mit Inkrafttreten des BBG 2011 am 1.4.2012 die steuerliche Behandlung von Stückzinsen geändert. Stückzinsen sind seither gemäß § 27a Abs. 3 Z 2…
…des Anteilsrechts ohne Übertragung an einen Dritten im Rahmen eines ausländischen Konkursverfahrens, entschädigungslose Enteignung). Diesfalls liegt im Zeitpunkt des Erlöschens des Anteilsrechts ein Realisationsvorgang iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988 vor. Eine Ausbuchung der Wertpapiere in einem späteren Jahr ist in weiterer Folge steuerlich unbeachtlich…
…Folglich hat sich hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der eigenen Arbeitskraft des Einbringenden im Rückwirkungszeitraum durch das AbgÄG 2023 keine Änderung ergeben (siehe daher auch die diesbezüglichen Ausführungen zur Rechtslage idF vor AbgÄG 2023 in Rz 975). Für Einbringungen durch Körperschaften hat die Ausnahmeregelung (ebenso wenig…
…im Inland, an der die ausländische Körperschaft nicht innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre zu mindestens 1% beteiligt war. Rz 1493: Die Ausländereigenschaft des Anlegers ist durch Ausweisleistung der für die Kapitalgesellschaft einschreitenden physischen Person nachzuweisen. Name und Sitz der ausländischen Gesellschaft sind festzuhalten. Siehe dazu…
…EStG 1988 bei inländischen Kapitaleinkünften nicht hinsichtlich des Kinderabsetzbetrages in Höhe von 610,80 Euro (12 x 50,9) erfolgen würde. Nur dieser Betrag muss auch im Beispielsfall gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 entrichtet werden. 27.8.2.4 Anrechnung ausländischer Quellensteuer Rz 7377h…
…steuerliche Regelungen (zB Sonderabschreibungen für Denkmalschutz, Assanierung oder Firmenwert) sind entsprechend der österreichischen Rechtslage zu adaptieren. Es obliegt dem Abgabenpflichtigen, im Rahmen der ihn bei Auslandssachverhalten treffenden erhöhten Mitwirkungspflichten darzutun, dass eine Umrechnung (Adaptierung) auf österreichisches Steuerrecht vorgenommen worden ist. Die bloße Vorlage von ausländischen…
…Fall einer offenen (dh. gegenüber der Abgabenbehörde offengelegten), fremdnützigen Treuhandschaft erfolgt die Zurechnung der Gesellschaftsanteile beim Treugeber. Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft über einen Treuhänder eine Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft gehalten und ist folglich gemäß § 24 Abs. 1 lit. b und c BAO diese…
…Kapitalerträge aus steuerlicher Sicht nicht dem Fonds, sondern den Empfängern der Fondsausschüttungen (Anteilinhabern) zugerechnet werden. Im Fall von österreichischen Zinsen gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 greift wie bei inländischen Investmentfonds die Befreiung gemäß § 94 Z 10 EStG 1988. Für jene ausländischen Investmentfonds…
…R 110/05, betr. eine in Tschechien als Kapitalgesellschaft besteuerte Kommanditgesellschaft). Ist die in der Anlage 2 zum EStG 1988 genannte ausländische Personengesellschaft betrieblich tätig, sind die Gewinne der Personengesellschaft im Verhältnis zu jenen Staaten, mit denen Doppelbesteuerungsabkommen mit Befreiungsmethode anzuwenden sind, von der inländischen…
…ein Kreditinstitut (Z 7) handelt. Im Regelfall wird deshalb keine Entlastung an der Quelle erfolgen können. Rz 552: Da die einem inländischen Investmentfonds zufließenden Erträge steuerlich dem Anteilinhaber zugerechnet werden, ist im Fall eines ausländischen Anteilinhabers zunächst zu prüfen, ob dieser mit den ihm zuzurechnenden…
…dass die die steuerbefreiten Erträge abwerfenden Kapitalanlagen für den amtlichen Aufgabenkreis der privilegierten Einrichtung benötigt werden. Rz 1512: Ausländische Staaten sind im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit in Österreich (im Rahmen des amtlichen Aufgabenkreises der diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretungen) auf Grund des Völkergewohnheitsrechts hinsichtlich der Erträge…
…1988 oder anderen Bundesgesetzen von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit sind (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988). Die Steuerpflicht umfasst im Bereich der Kapitaleinkünfte einen großen Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine wesentliche Ausnahme sind Beteiligungserträge. Im Bereich der Investmentfonds ergeben sich dabei keine Besonderheiten. …
…Rz 7749: Bei ausländischen Stiftungen (Anstalten oder Trusts) darf ein KESt-Abzug nur unterbleiben, wenn diese als intransparent anzusehen sind (vgl. dazu insbesondere StiftR 2009 Rz 21). Damit die kuponauszahlende Stelleder Abzugsverpflichtete feststellen kann, ob die ausländische Stiftung (Anstalt oder Trust) steuerlich als intransparent zu…
…den Ausnahmen siehe Rz 1502 ff): 25.2.1.2 27.2.1.2 Kapitaleinkünfte im Ausland Rz 1498: Um Steuerumgehungen durch Auslandsveranlagungen zu verhindern, ist in § 21 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 normiert, dass sich die beschränkte Steuerpflicht auch auf ausländische Kapitalerträge erstreckt…
10. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger 10.1 Erfassung der Zuwendung bei natürlichen Personen 10.1.1 Kapitaleinkünfte Rz 233: Zuwendungen jeder Art (in offener oder verdeckter Form) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie von vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind, soweit sie nach…
…oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegendes Gebilde stellt kein eigenes Steuersubjekt dar, sondern sind die Erträge daraus direkt beim Anleger steuerlich zu erfassen (Durchgriffsprinzip). Die Befreiung umfasst folgende Kapitaleinkünfte, die dem Vermögen eines in- und ausländischen Investmentfonds iSd InvFG 2011 oder einem § 40 oder § 42…
…Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen…