Steuerhinterziehung Rz 925: Eine verdeckte Ausschüttung begründet auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen nicht zwangsweise eine Steuerhinterziehung im Sinne des § 33 FinStrG. Dies gilt insbesonders, wenn eine von der Verwaltungsmeinung abweichende, jedoch vertretbare Rechtsauffassung als verdeckte Ausschüttung zu beurteilen war. Steuerklauseln Rz 926: Siehe Rz 670…
…21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 vor. Diese Vorgehensweise gilt auch im Rückerstattungsverfahren. 29.6.2.2.3 Wechsel zum Rückerstattungsverfahren - Verhinderungen von Steuerhinterziehung und Missbrauch 29.6.2.2.3.1 Verhinderung von Missbrauch Rz 7757: § 94 Z 2 EStG 1988 iVm § 1…
…sachlichen Befreiungen kommen in Verdachtsfällen nicht zur Anwendung. Verdachtsfälle sind solche, die nach dem Gesamtbild der Sachverhaltselemente auf die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauches (Steuerhinterziehung) schließen lassen. Rz 1234: Eine Konkretisierung dieser Verdachtsfälle erfolgt anhand eines Standardverdachtsfalles (§ 10 Abs. 4 KStG 1988 lässt aber auch andere Verdachtsfälle…
…einer Steuerhinterziehung des Abnehmers im Bestimmungsland wird dem Lieferer die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 nicht versagt (vgl. UStR 2000 Rz 3963), wenn die Voraussetzungen für die Befreiung der/des nachfolgenden innergemeinschaftlichen Lieferung/innergemeinschaftlichen Verbringens wegen einer vom Erwerber begangenen Steuerhinterziehung nicht…
…Die Steuerfreiheit entfällt, wenn die Lieferung von einem Unternehmer ausgeführt wurde, der wusste oder wissen musste, dass der von ihm bewirkte Umsatz mit einer Steuerhinterziehung des Erwerbers zum Nachteil des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems verknüpft war (vgl. VwGH 18.12.2019, Ra 2019/15/0045, mVa EuGH…
…Liegen auch die übrigen Voraussetzungen vor, wird die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer umgehend erteilt, sofern zur Verhinderung von Steuerhinterziehung oder Steuervermeidung kein längerer Zeitraum notwendig ist (siehe Art. 6a Abs. 3 UStG 1994). Beantragt der Unternehmer die Befreiung für mehrere Mitgliedstaaten und bestätigen diese Mitgliedstaaten die Anwendung…
…der Bewilligungen (Abschnitt 3.2.2.5.). Die Bewilligung wird unter den Bedingungen erteilt, die das Zollamt im Rahmen der VSt-Ges zur Vermeidung von Steuerhinterziehung oder -missbrauch festlegt. Zeitgleich mit der Bewilligung erfolgt auch die Vergabe der VID (Abschnitt 8.1.1.4.) für…
…sonstigen Rechtsträger, bei dem ein geringes Risiko besteht, dass dieser zur Steuerhinterziehung missbraucht wird und der im Wesentlichen ähnliche Eigenschaften wie die in Z 1 und Z 2 genannten Rechtsträger aufweist, sofern der Status als nicht meldendes Finanzinstitut dem Zweck dieses Gesetzes nicht entgegensteht. Dabei…
…in Z 1 bis 6 des § 87 GMSG beschriebenen Konten aufweisen und bei denen ein geringes Risiko besteht, dass das Konto zur Steuerhinterziehung missbraucht wird. Dadurch soll nach dem OECD-Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard eine gewisse Flexibilität geschaffen werden, um auf die jeweilige Rechtstradition und…
…innergemeinschaftliche Lieferung oder Verbringung nicht steuerfrei, weil der liefernde Unternehmer gewusst hat oder hätte wissen müssen, dass der von ihm bewirkte Umsatz mit einer Steuerhinterziehung des Erwerbers verknüpft war, und er nicht alle ihm zu Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um dies zu verhindern…
…der übernehmenden Körperschaft eine fiktive Ausschüttung zu erfassen. Die fiktive Ausschüttungsbesteuerung betrifft jene Auslandsbeteiligungen, bei denen zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und Missbrauch bzw. wegen Niedrigbesteuerung von Passiveinkünften im Ausland (siehe KStR 2013 Rz 1228 ff) der Methodenwechsel (dh. Anrechnungsmethode statt Befreiungsmethode) für Gewinnteile zur Anwendung…
Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
13.7.3 Fehlende Erträge (indirekte verdeckte Ausschüttung) 13.7.3.1 Allgemeines Rz 663: Fehlende Betriebseinnahmen einer Körperschaft auf Grund einer verdeckten Ausschüttung an einen oder mehrere Anteilsinhaber bzw. diesen nahe stehende Personen sind im Wesentlichen auf folgende Umstände zurückzuführen: Entzogene Geschäfte: zB eine…
12.1.4. Übergang der Steuerschuld Rz 1875: Beim Übergang der Steuerschuld schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (siehe Rz 2606 bis Rz 2624). Der Leistungsempfänger darf - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - zum selben Zeitpunkt (für denselben Voranmeldungszeitraum, in dem die Steuerschuld entsteht) diese Umsatzsteuer als…
29.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften 29.5.5.6.1 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften allgemein Rz 7748: Für ausländische Körperschaften sind zusätzlich auf Grund einer Identitätsprüfung iSd § 40 BWG6 FM-GwG schriftlich festzuhalten: Urkunde, aus der sich die rechtliche Existenz der Körperschaft…