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10 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
EStR 200024.12 Sterbetafeln (gültig für Vereinbarungen ab 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2003)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

24.12 Sterbetafeln (gültig für Vereinbarungen ab 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2003) Siehe Anhang III. Randzahlen 7058 bis 7100: derzeit frei.

EStR 2000 Rz 2441–24666.9.3.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Jänner 2000 abgeschlossen, sind die Sterbewahrscheinlichkeiten aus den im Anhang III befindlichen Sterbetafeln abzuleiten und als Diskontierungszinsfuß 5,5% anzunehmen. Beruhen Rentenverbindlichkeiten auf Vereinbarungen, die vor dem 1. Jänner 2004 abgeschlossen wurden, bestehen keine Bedenken, ab der Veranlagung 2004 die aktuellen Sterbetafeln gemäß § 16 Abs…

EStR 2000Anhang III (zu Absch. 24, Rz 7001 ff)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Rz 7001 ff) Sterbetafeln (gültig für Vereinbarungen ab 1.1.2000) | Alter | Überlebende Frauen je Jahrgang (Faktor ly) | | 1900-1909 | 1910-1919 | 1920-1929 | 1930-1939 | 1940-1949 | 1950-1959 | 27 | - | - | - |…

LStR 2002 Rz 464–4667.5.3 Lebensversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Abs. 4 Z 1 EStG 1988 - auslöst) und der Vertrag ausdrücklich als "Rentenversicherung" oder "Pensionsversicherung" bezeichnet ist und die Höhe der Rente entweder vertraglich vereinbart ist oder zur Ermittlung der Höhe der Rente ein anzuwendender Rechnungszinsfuß sowie die Anwendung der im Rentenanfallszeitpunkt aktuellen Sterbetafel, die…

EStR 2000 Rz 7020–702424.3 Berechnung des Rentenbarwertes
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…7014, 7037, 7038 und 7052), hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit von den im Anhang III angeschlossenen Sterbetafeln auszugehen. Rz 7021a: Liegt eine Option in die alte Rechtslage vor (Rz 7002a ff), erfolgt die Ermittlung des Barwertes für Zwecke, ab wann eine nicht betriebliche Kaufpreisrente gemäß § 29 Z…

EStR 2000 Rz 3396–34008.6.3.6 Übergang vom deckungslosen Zahlungsverfahren auf das Ansammlungsverfahren
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…der Versicherungsmathematik berechnet werden, besondere Regelungen vor. Biometrische Größen sind Wahrscheinlichkeiten und sonstige mit dem Leben verbundene, statistische Größen und können aus Richttafeln (Sterbetafeln) oder sonstigen statistischen Untersuchungen abgeleitet werden. Wird die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung nach der finanzmathematischen Methode, demnach ohne Berücksichtigung biometrischer Größen, vorgenommen…

LStR 2002 Rz 139641.12 Zukunftsvorsorgeeinrichtungen (§ 108h EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…Zusammensetzung der Kapitalanlagen und deren Auswirkungen auf den konkreten Vertrag, insbesondere die damit verbundenen Chancen und Risiken sowie die allfällige Möglichkeit zum Einsatz von Absicherungsinstrumenten und die damit verbundenen Vor- und Nachteile und die Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel, Rechnungszins) zur Berechnung einer allfälligen Rente und die damit…

KStR 2013 Rz 1502–150627.2.2 Befreiungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Höhe des Deckungskapitals ist anhand der aktuell vorhandenen, nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Ansprüche und Anwartschaften (unter Berücksichtigung der Lebenserwartung der Anwartschafts- oder Anspruchsberechtigten entsprechend der jeweils gültigen Sterbetafeln) auf die zugesagten Versorgungs- und Unterstützungsleistungen (wie etwa Pensionsverpflichtungen) festzulegen. Bei Wegfall oder Hinzutritt von Anspruchs- bzw…

LStR 2002 Rz 131739.7.2 Tod des Steuerpflichtigen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.7.2 Tod des Steuerpflichtigen Rz 1317: Mit dem Todestag des Steuerpflichtigen (Antragsteller) verliert die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit. Somit ist eine prämienbegünstigte Weiterführung des Bausparvertrages nicht möglich. Änderungen (Senkung) der Bemessungsgrundlage für die Steuererstattung, welche durch den Tod einer mitberücksichtigten Person (Ehe)Partner, Kinder…

LStR 2002 Rz 136040.14 Tod des Versicherungsnehmers
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

40.14 Tod des Versicherungsnehmers 40.14.1 Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und freiwillige Höherversicherung im Todesfall Rz 1360: Verstirbt der Versicherungsnehmer, treten die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Konsequenzen ein (allenfalls Witwen-, Waisenversorgung, Versorgung für Personen, mit denen der Erblasser…