…Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, herausgegeben von der Statistik Austria, herangezogen werden (Internetadresse: http://www.statistik.at/oenace). Unternehmer, die insbesondere die im Abschnitt F, Unterabschnitt FA, Abteilung 45…
… 2 GrundanteilV 2016, BGBl. II Nr. 99/2016, bezeichneten Grundstückes entsprechen. Die von Statistik Austria ermittelten Baugrundstückswerte (in Euro pro Quadratmeter) sind daher nicht geeignet, als Richtwerte für den durchschnittlichen Baulandpreis iSd GrundanteilV 2016, BGBl. II Nr. 99/2016, zu dienen (BFG 21.2.2018…
2.2.3. Handelsstatistische Anmeldepflicht Für Zwecke der Statistik des Warenhandels zwischen Österreich und Drittstaaten gilt: (1) Die handelsstatistische Anmeldung obliegt demjenigen, der für die handelsstatistisch anzumeldende Ware die nach den zollrechtlichen Vorschriften vorgesehene Anmeldung abzugeben hat (§ 14 HStG 1995). (2) Handelsstatistische Anmeldestelle ist jenes…
2.2.2. Vereinfachungen der handelsstatistischen Anmeldung Die handelsstatistischen Angaben betreffend den elektrischeelektrischer Energie sind von den Anmeldepflichtigen der Bundesanstalt Statistik Österreich zu übermitteln (§ 1 Abs. 3 HStG 1995).
…Änderungen (zB der Position der KN oder des Ursprungslandes), sofern sie sich auf Waren im Wert von mehr als € 15.000.- beziehen, der Bundesanstalt Statistik Österreich bis Ende Jänner des Jahres, das der Erstmeldung folgt, schriftlich mit dem im Zoll-Standardset abrufbaren Formular mitzuteilen…
…1. Punkt 2 genannten Verordnung enthalten. (10) Die Anmeldung vollständiger Fabrikationsanlagen in der Ausfuhr im Sinn des Kapitels 98 der KN, somit nur bei Überschreiten eines Mindestwertes von € 3,0 Mio., ist nur mit Bewilligung der Bundesanstalt Statistik Österreich zulässig (§ 13 HStG 1995, BGBl…
1. Allgemeines 1.1. Vorrang der EU-Vorschriften Sofern zwischen den EU-Vorschriften und den österreichischen Rechtsvorschriften ein Widerspruch entsteht, haben die EU-Vorschriften den Vorrang. Die nationalen Rechtsvorschriften sollen nur der Regelung von nicht durch EU-Bestimmungen einheitlich geregelten Angelegenheiten dienen. 1.2. Zitierung…
2.2.5. Anmeldung vollständiger Fabrikationsanlagen in der Ausfuhr Die Anmeldung vollständiger Fabrikationsanlagen in der Ausfuhr im Sinn des Kapitels 98 der KN, somit nur bei Überschreiten eines statistischen Gesamtwertes von Euro (€) 3,0 Mio., ist nur mit Bewilligung des zuständigen Zollamtes zulässig. Zuständig…
2.2.6. Geheimhaltungspflicht und Strafverfahren (1) Alle auf Grund des HStG 1995 gemachten Angaben unterliegen der Geheimhaltungspflicht im Sinn des § 17 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999. Diese Angaben dürfen von den Zollämtern auch nicht anderen Behörden und Ämtern bekannt gegeben werden…
Die Arbeitsrichtlinie »Handelsstatistik (ZT-7000») stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und deren Zollorganen zu vollziehenden Regelungen »betreffend der Handelsstatistischen Anmeldung im Extra- und Intrahandel dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende…
…Schwelle beträgt für Österreich € 1000.-. (4) Unter Bedachtnahme auf unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union hat zur Erleichterung des Warenverkehrs und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung entweder die Bundesanstalt Statistik Österreich auf Antrag durch Bescheid oder, wenn die Voraussetzungen für alle Anmeldepflichtigen gleichermaßen gegeben sind…