2.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988) Rz 261: Die zuständige Abgabenbehörde ist nach § 6a Abs. 3 KStG 1988 nur im Zweifelsfall zum Erlassen eines Feststellungsbescheides verpflichtet. Ein solcher Feststellungsbescheid kann nur über Antrag einer gemeinnützigen Bauvereinigung ergehen und darf keinen über den…
17 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988) 17.1 Funktion und Inhalt des Freibetragsbescheides Rz 1039: Der Freibetragsbescheid hat nur für die laufende Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber Bedeutung. Er ergeht jeweils mit dem Veranlagungsbescheid für das dem Veranlagungszeitraum zweitfolgende Kalenderjahr. Freibetragsbescheide, die gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid ab…
14. Schenkungsmeldegesetz Rz 336: Gemäß § 121a Abs. 1 BAO sind Schenkungen unter Lebenden (§ 3 ErbStG 1955) sowie Zweckzuwendungen (§ 4 Z 2 ErbStG 1955) an jenes Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu melden, in dessen Amtsbereich der zur Meldung Verpflichtete seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung…
20.2.1.12 Zuwendungen von Privatstiftungen Rz 6141: Zur Besteuerung von Zuwendungen siehe StiftR 2009 Abschnitt 8. bis Abschnitt 10. 20.2.1.13 Übergangsbestimmungen Rz 6142: Die Regelungen über Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs. 2 und 5 EStG 1988 sowie…
13.1.4 Freibetragsbescheid Rz 911e: Eine Pflichtveranlagung ist weiters durchzuführen, wenn bei der laufenden Lohnverrechnung ein Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr gemäß § 63 Abs. 1 EStG 1988 oder ein Bescheid gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 berücksichtigt wurde (§ 41 Abs. 1 Z 4 EStG 1988…
30.1.2.3.3 Zuständigkeit und Antragsfrist Rz 1588: Der Gruppenantrag ist vom Gruppenträger oder, wenn der Gruppenträger eine Beteiligungsgemeinschaft ist, vom Hauptbeteiligten (bei zwei im selben Ausmaß Hauptbeteiligten von dem von der Beteiligungsgemeinschaft bestimmten Hauptbeteiligten) bei dem für den Antragsteller zum Zeitpunkt der…
8. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie von ausländischen Stiftungen und sonstigen Vermögensmassen, die mit Privatstiftungen vergleichbar sind 8.1 Zuwendungsbegriff Rz 213: Eine Legaldefinition des Zuwendungsbegriffes existiert nicht. Zuwendungen von Privatstiftungen sowie mit diesen vergleichbaren ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an einen Empfänger. Zuwendungen…
11.5 Bemessungsgrundlage Rz 317: Bemessungsgrundlage für die Stiftungseingangssteuer ist die Summe des der Steuerpflicht unterliegenden zugewendeten Vermögens abzüglich der damit in wirtschaftlicher Beziehung stehenden, mit übertragenen Schulden und Lasten. Erfolgt die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken gemäß…
10.2 Erfassung der Zuwendung bei Körperschaften Rz 255: Zuwendungen von Privatstiftungen bzw. vergleichbaren ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen an Körperschaften sind bei diesen grundsätzlich steuerpflichtig. Bei unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften bzw. bei Zuwendungen ins Betriebsvermögen einer unter § 7 Abs. 2…
5. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988) Rz 183: Hinsichtlich der Vorauszahlungen, der Veranlagung und Tarifierung siehe KStR 2001 Rz 1481 ff und Rz 1488 ff, hinsichtlich der Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124 ff.
7.15 Sonderausgaben Datenübermittlung (§ 18 Abs. 8 EStG 1988) Rz 630a: Für ab 1. Jänner 2017 geleistete Spenden verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung Zuwendungen…
31.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid Rz 8205e: Über die Begünstigung wird bescheidmäßig abgesprochen. Der Bundesweite Fachbereich kann das Bundesministerium für Finanzen bei der Erledigung von Anträgen unterstützen. Die Bescheide bedürfen dann der Approbation durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Zuzugsbegünstigung wird bescheidmäßig für die gesamte Begünstigungsdauer…
5.5.4c5.5.4b Abzugsfähige Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen (§ 4b EStG 1988) 5.5.4c5.5.4b.1 Zuwendung zur ertragsbringenden Vermögensausstattung Rz 1349d1350: Als Betriebsausgaben abzugsfähig sind Zuwendungen zur ertragsbringenden Vermögensausstattung einer privatrechtlichen Stiftung oder…
Anhang IV (zu Abschnitt 5, Rz 1326a) (Muster basierend auf Vorschlag der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Prüfungen, die unter § 4a Abs. 85 Z 2 EStG 1988 fallen, zu verwenden) Bericht über die unabhängige Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 84 Z…
6.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 148: Die Befreiung von Stempelgebühren (insb. die TP 2 Abs. 1 Z 1 und 2, TP 5, TP 6 Abs. 1 und 2 sowie TP 14 des § 14 Gebührengesetz) und Bundesverwaltungsabgaben gilt…
42.6.5.5 Berichtigung einer Übermittlung42.6.5.4 Erstübermittlung Rz 1205112048: Die Übermittlung umfasst: 1.Kalenderjahr, in dem die Zuwendung erfolgt ist Eine2. fehlerhafte Datenübermittlung (zB unrichtige HöheGesamthöhe der geleisteten Zahlung) ist von der übermittlungspflichtigen Organisation längstens innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung…
7.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge Rz 585: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrages beim Alleinverdiener oder Alleinerzieher bzw. für Kinder ist nicht vorgesehen. 7…
2.10.5 Ausnahmebescheid (§ 6a Abs. 2 KStG 1988) 2.10.5.1 Antrag Rz 250: Nach § 6a Abs. 2 KStG 1988 kann die gemeinnützige Bauvereinigung einen Antrag auf Einschränkung der Steuerpflicht auf ein begünstigungsschädliches Geschäft (Ausnahmeantrag) vor Aufnahme dieses Geschäftes stellen. Der Ausnahmeantrag ist…
Sicherstellung Rz 1640: Die grundbücherliche Sicherstellung von betrieblichen Darlehen ist betrieblich veranlasst, die Kosten sind abzugsfähig. Sonderbetriebsausgaben Rz 1641: Siehe Rz 5801 ff. Spenden Rz 1642: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig (siehe…
Teil 3: 11. Stiftungseingangssteuergesetz 11.1 Allgemeines Rz 308: Das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) ersetzt die bisher im Erb-/SchenkStG verankerte Eingangssteuer für unentgeltliche Vermögensübertragungen auf Stiftungen bzw. andere stiftungsähnliche Rechtsgebilde. Vom Stiftungseingangssteuergesetz erfasst sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmasse. Unentgeltliche Vermögensübertragungen…