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Die Arbeitsrichtlinie UP-4400 (Arbeitsrichtlinie Länder die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmen [SAP Länder]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen…
0. Hinweis Sofern im Abschnitt "Rechtsgrundlagen", im Unterabschnitt "Ursprungsprotokoll", auf das Regionale Übereinkommen verwiesen wird, sind für die Auslegung der Ursprungsregeln die Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie UP-4000 (Regionales Übereinkommen), bzw. UP-4001 (Alternativ geltende Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen) heranzuziehen (Regionales Übereinkommen) heranzuziehen. 1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen…
5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches 5.1.1. Arten des präferentiellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung und dem Ursprung durch Kumulierung. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2. entnommen werden. 5.1…
6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich…
7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung 7.1. Grundsätzliches (1) Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die in der Präferenzzone bei der Herstellung von Ursprungserzeugnissen verwendet worden sind und für die ein Präferenznachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in der EU, in den SAP Ländern oder in…
8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches In den Abkommen mit den SAP Ländern sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 2.die Erklärung auf der Rechnung, die innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro, von jedem Ausführer oder…
9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe (1) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten der EU und der SAP Länder übermitteln einander über die EU-Kommission die Musterabdrücke der Stempel, die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der WVBen EUR.1 verwenden, und teilen einander…
…EG, Euratom) des Rates und der Kommission vom 26. Februar 2009 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union, ABl…
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…Libanon (LB), Marokko (MA), Westjordanland und Gazastreifen (PS), Syrien (SY), Tunesien (TN) | SAP Staaten | Die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmenden Staaten: Albanien (AL), Bosnien und Herzegowina (BA), Nord Mazedonien (MK), Montenegro (ME), Serbien (RS) und Kosovo (KO) Hinweis betreffend Kosovo: Die…