RIS AI
3 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 327–3343.4.3 Einkommensteuerbefreiung auf Grund von Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und internationalen Organisationen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Staatenlose Rz 334: Österreichische Staatsbürger und Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich genießen, wenn sie Angestellte der Organisation sind, lediglich Befreiung von der Einkommensteuer hinsichtlich der von der Organisation erhaltenen Dienstbezüge (einschließlich der Ruhebezüge). Alle übrigen Einkommensteuerprivilegien des Abkommens finden auf österreichische Staatsbürger und auf Staatenlose…

VPR 2021 Rz 432–4353.2.2. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…in den länderbezogenen Bericht aufgenommen, ist sie aber in keinem Staat steuerlich ansässig, so sollten die Posten (sofern sie nicht einer Betriebsstätte zuzuordnen sind) bei der Erstellung des länderbezogenen Berichts in die Zeile für staatenlose Unternehmen aufgenommen werden (vgl. OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen…

ZK-203011.5. Waren für Angestellte Internationaler Organisationen in Österreich (361, 362, 363, 364, 370)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Gebrauch (Kurznummer 9930 0500) abgabenfrei einführen und genießen daher Diplomaten vergleichbare Privilegien (siehe Abschnitt 11.2.). 11.5.2. Personenkreis Österreichische Staatsangehörige oder Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich sind von den Befreiungen ausgeschlossen. 11.5.2.1. Angestellte Die Befreiungen nach Abschnitt 11.5.1…