…Sensale, siehe Börsensensale und Dorotheumssensale. Spielhöllen, Gewerbebetrieb. Sportler, siehe Amateur- und Berufssportler und LStR 2002 Rz 1005. Sportschiedsrichter: gewerblich, siehe auch VereinsR 2001 Abschnitt 7 und LStR 2002 Rz 1004. Sporttrainer, siehe LStR 2002 Rz 1011. Statisten, idR nichtselbständig, siehe LStR 2002 Rz 1006. Supervision…
15.4.5.31 Schauspieler Rz 1003: Schauspieler, die an der Herstellung eines Spielfilmes mitwirken, sind in der Regel als Arbeitnehmer anzusehen. Indizien für die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Auftraggebers sind vorgegebene Aufnahme- bzw. Aufführungs- und Probezeiten, fixe (vom Ausfall einzelner Vorstellungen unabhängige…
5.9.24 Sportausübung Rz 386: Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Sportausübung bzw. für die allgemeine körperliche Fitness sind als Aufwendungen der privaten Lebensführung grundsätzlich keine Werbungskosten, und zwar auch dann nicht, wenn der Sport während eines aufrechten Dienstverhältnisses und mit ausdrücklicher Billigung durch den…