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4 Treffer1510 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1640–1644Sicherstellung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…werden können. Der gesponserte Sportler oder Künstler muss sich als Werbeträger eignen und Werbeaufwand und Eignung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die vereinbarte Reklame muss ersichtlich sein (etwa durch Aufschrift am Sportgerät oder auf der Sportkleidung, Führung des Sponsornamens in der Vereinsbezeichnung). Die Werbefunktion…

ZK-250010.1.4. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Art. 234 Abs. 3 Buchstabe a UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien01.07.2022

…Skier, Snowboards, Stöcke und andere Ausrüstung für den Skisport; Schlittschuhe; Rodelschlitten und Rennschlitten ("bobsleighs"); Eisstockausrüstung ("Curling"); Eishockey-Ausrüstung; Ausrüstung für Skilanglauf; Schneeschuhe. D.Sportkleidung, Sportschuhe, Sporthandschuhe, Kopfbedeckungen für den Sport usw. aller Art. E.Ausrüstungsgegenstände für Wassersport, wie: Kanus und Kajaks; Segel- und Ruderboote, Segel…

VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Sie müssen sich als Werbeträger eignen und Werbeaufwand und Eignung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die vereinbarte Reklame muss ersichtlich sein (etwa durch Aufschrift am Sportgerät oder auf der Sportkleidung, Führung des Sponsornamens in der Vereinsbezeichnung oder der Bezeichnung einer bestimmten Veranstaltung eines Vereines)…

LStR 2002 Rz 3865.9.24 Sportausübung
geltende FassungRichtlinien29.05.2013

…und Freizeitgestaltung) dienen (VwGH 3.11.1981, 81/14/0022; VwGH 24.6.1999, 94/15/0196). Gleiches gilt im Allgemeinen für Aufwendungen für Sportbekleidung (VwGH 26.5.1999, 98/13/0138; VwGH 23.4.2002, 98/14/0219). Eine (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung kommt…